Svensgar
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AW: Ist ein Mörder schuldig?
Sind Sie von diesem Fall ausgegangen?
Am 6. Mai 2008 überfiel der einschlägig vorbestrafte Angeklagte eine 84-jährige Frau in ihrer Wohnung in Dresden, um sie zu berauben. Er erzwang die Herausgabe ihrer Bankkarte und veranlasste die Frau, die sich an ihre PIN-Nummer nicht mehr sicher erinnerte, ihm verschiedene mögliche Zahlenkombinationen zu nennen. Nachdem er sie gefesselt in ihrer Wohnung zurückgelassen hatte, ging er zunächst seiner Arbeit in einem Lokal nach, bevor er mehrfach erfolglos versuchte, an Bankautomaten Geld vom Konto der Frau abzuheben. Daraufhin begab er sich nochmals in ihre Wohnung und entwendete mehrere Gemälde, die er sogleich an ein Antiquariat verkaufte. Er kehrte wiederum in die Wohnung der Frau zurück, um sie jetzt zur Verdeckung seiner Raubtat zu töten. Gewaltsam ersetzte er die frühere Fesselung durch eine solche mit Paketklebeband und umwickelte damit schließlich auch ihren Kopf; die Frau erstickte.
Das Landgericht Dresden verurteilte den Angeklagten unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Darüber hinaus ordnete das Landgericht die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung an.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dresden durch Beschluss als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 3. Februar 2010 – 5 StR 535/09
Landgericht Dresden – 1 Ks 300 Js 22371/08 – Urteil vom 2. Juli 2009
Karlsruhe, den 16. Februar 2010
Wenn ein Straftäter aus Angst mordet, ist er dann weniger schuldfähig, im juristischen Sinne?
Ihren Täter halte ich für schuldig des Mordes. Aber wenn es Argumente dagegen gibt, lasse ich mich gerne belehren.
Also gut, dann ein Szenario:
Ein Mann dringt in eine Wohnung ein um Sachen zu stehlen. Er wird dabei von einer unbewaffneten älteren Dame überrascht. Der Mann tötet sie, weil sie sein Gesicht gesehen hat.
Der Mann wird verhaftet und wegen des Verdeckungsmordes zu x Jahren Gefängnishaft verurteilt. Die Sachverständigen sind sich einig, dass der Mann zum Tatzeitpunkt "voll Schuldfähig" war. Haltet ihr den Mörder für schuldig?
Sind Sie von diesem Fall ausgegangen?
Am 6. Mai 2008 überfiel der einschlägig vorbestrafte Angeklagte eine 84-jährige Frau in ihrer Wohnung in Dresden, um sie zu berauben. Er erzwang die Herausgabe ihrer Bankkarte und veranlasste die Frau, die sich an ihre PIN-Nummer nicht mehr sicher erinnerte, ihm verschiedene mögliche Zahlenkombinationen zu nennen. Nachdem er sie gefesselt in ihrer Wohnung zurückgelassen hatte, ging er zunächst seiner Arbeit in einem Lokal nach, bevor er mehrfach erfolglos versuchte, an Bankautomaten Geld vom Konto der Frau abzuheben. Daraufhin begab er sich nochmals in ihre Wohnung und entwendete mehrere Gemälde, die er sogleich an ein Antiquariat verkaufte. Er kehrte wiederum in die Wohnung der Frau zurück, um sie jetzt zur Verdeckung seiner Raubtat zu töten. Gewaltsam ersetzte er die frühere Fesselung durch eine solche mit Paketklebeband und umwickelte damit schließlich auch ihren Kopf; die Frau erstickte.
Das Landgericht Dresden verurteilte den Angeklagten unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Darüber hinaus ordnete das Landgericht die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung an.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dresden durch Beschluss als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 3. Februar 2010 – 5 StR 535/09
Landgericht Dresden – 1 Ks 300 Js 22371/08 – Urteil vom 2. Juli 2009
Karlsruhe, den 16. Februar 2010
Wenn ein Straftäter aus Angst mordet, ist er dann weniger schuldfähig, im juristischen Sinne?
Ihren Täter halte ich für schuldig des Mordes. Aber wenn es Argumente dagegen gibt, lasse ich mich gerne belehren.