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Begriffe

AW: Begriffe

Geschichtlichkeit


wird verstanden als gedeutete Zeit, welche nur Menschen ihr eigen nennen dürfen.


Und jetzt kommt´s:

Wenn davon ausgegangen wird, dass Gott gegenwärtig in der Geschichte wirkt, kann keinem Ereignis ein letzter Sinn abgesprochen werden.
 
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Kopernikanische Wende Kants

meint, dass die Erkenntnis auch von den Kategorien abhängig ist, die wir an die Gegenstände herantragen.
 
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Evolutionswissenschaftliche Erklärungen und Moral - Wie passt das zusammen?


Moral setzt eine normative Teleologie voraus, aber lässt sich diese mit der natürlichen Selektion der Evolutionstheorie vereinbaren?


Christian Illies versucht darauf in "Philosophische Anthropologie. Die Entschiedenheit des Menschen angesichts des Anderen, 2006", eine Antwort zu geben:


Er nimmt in diesem Zusammenhang (wenn ich es richtig verstanden habe), 2 relevante Argumente auf, die dagegen sprechen:

1.) Es lässt sich wissenschaftlich kein Maßstab finden, der das Ziel einer evolutionären Entwicklung als höherstehend bzw Fortschritt auszeichnet.

2.) Evolutionäre Entwicklungsstufen können verschiedene Wege einschlagen, daher fällt die Orientierung auf ein Telos aus.


Dazu Illies sinngemäß (sofern ich ihn richtig verstanden habe):

zu 1.) Der zugrundegelegte Maßstab ist nicht evolutionswissenschaftlicher, sondern philosophischer Natur und der lässt sich aber mit evolutionswissenschaftlichen Erklärungen vereinbaren. Als Kulturwesen ist der Mensch in der Lage, ein moralisches Ideal zu verwirklichen.

zu 2.) Im Sinne des Evolutionsmodells, wäre es nicht falsch zu hoffen, dass sich eine
Moral herausbildet, die den vernünftigen Möglichkeiten des Menschen bestangepasst ist. Das Ergebnis wäre zielgerichtet und nicht zufällig.
 
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Naturrecht


nach dem römischen Juristen Ulpian (223 gestorben):

"Naturrecht ist, was die Natur alle Lebewesen gelehrt hat: Denn jenes Recht ist nicht nur dem Menschengeschlecht spezifisch, sondern gemeinsam allen Lebewesen, die auf Erden, die im Meere geboren werden, auch den Vögeln."

Das natürliche Recht entspricht den naturalen Grundvoraussetzungen, die schon vor der kreativen Vernunft vorhanden sind.

Beispiele:

Streben nach Selbsterhaltung, geschlechtliches Verlangen, Sorge um den eigenen Nachwuchs

Die Geschichte des naturrechtlichen Denkens ist höchst ambivalent und sehr viel-schichtig - und es ist wahrscheinlich kein Zufall :dontknow: , daß Sie einen römischen Juristen aus dem Jahr 223 zitieren, der bereits seit ca. 1789 Jahren tot ist ...:lachen::lachen::lachen:

Es ist kein Zufall.

Die Argumentation von Ulpian scheint mir auf den ersten Blick logisch zu sein.


Zur Abwechslung das Naturrechtsverständnis von Platon und Aristoteles:

Platon:

Er geht davon aus, dass der Mensch an der "allgemeinen Vernunft" (wahrscheinlich meint er damit die ideale Wesensstruktur der Vernunft) teilhat. Da nicht alle Menschen gleich vernünftig sind, hat jeder einen unterschiedlichen Anteil an ihr. (Daraus folgert er, dass eine Philosophenherrschaft sinnvoll ist). In der Teilhabe kann nun das natürliche Recht entfaltet werden, indem natürliche Strukturen der Natur abgelesen werden.

Aristoteles:

Er orientiert sich bei der Konzeption des Naturrechts nicht mehr wie Platon am Aufbau der Natur, sondern an der idealen Wesensverwirklichung des Menschen, die dann erreicht ist, wenn er glücklich ist. Diese Konzeptionen können unterschiedlich sein.
 
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.....



Zur Abwechslung das Naturrechtsverständnis von Platon und Aristoteles:
....

Ja ja, die alten griechischen Metaphysiker aus dem 5./4. Jahrhundert vor Christus ...:lachen::lachen::lachen:

:ironie: Aber bloß nicht Naturrecht und menschliche Würde aus dem 20. Jahrhundert nach Christus , :ironie: soll ich im Auftrag von Ernst BLOCH mitteilen ...:lachen::lachen::lachen:
 
AW: Begriffe


Ja ja, die alten griechischen Metaphysiker aus dem 5./4. Jahrhundert vor Christus ...:lachen::lachen::lachen:

:ironie: Aber bloß nicht Naturrecht und menschliche Würde aus dem 20. Jahrhundert nach Christus , :ironie: soll ich im Auftrag von Ernst BLOCH mitteilen ...:lachen::lachen::lachen:

Gut, dann eben eine Naturrechtsdefinition aus dem 20.Jhdt. von Max Weber:

'Naturrecht' ist der Inbegriff der unabhängig von
allem positiven Recht und ihm gegenüber
präeminent geltenden Normen, welche ihre Dignität
nicht von willkürlicher Satzung zu Lehen tragen,
sondern umgekehrt deren Verpflichtungsgewalt erst
legitimieren.

Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft (1922),
5. Aufl. 1976, S. 497
 
AW: Begriffe

Gut, dann eben eine Naturrechtsdefinition aus dem 20.Jhdt. von Max Weber:

'Naturrecht' ist der Inbegriff der unabhängig von
allem positiven Recht und ihm gegenüber
präeminent geltenden Normen, welche ihre Dignität
nicht von willkürlicher Satzung zu Lehen tragen,
sondern umgekehrt deren Verpflichtungsgewalt erst
legitimieren.

Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft (1922),
5. Aufl. 1976, S. 497

Schon besser ....:lachen:

Und wie geht's bitte weiter ....:dontknow:
 
AW: Begriffe

:ironie: Das werde ich sofort den Anhängern des starken und denen des schwachen anthropischen Prinzips innerhalb der Zunft der Kosmologen mitteilen ......:lachen::lachen::lachen:
Wenn Du das tust, was ich nicht glaube, wird dann wenigstens ein Kind welches heute noch unter 10 Jahren alle fünf Sekunden an Hunger stirbt gerettet und satt?
Geschichtlichkeit
wird verstanden als gedeutete Zeit, welche nur Menschen ihr eigen nennen dürfen.

Und jetzt kommt´s:

Wenn davon ausgegangen wird, dass Gott gegenwärtig in der Geschichte wirkt, kann keinem Ereignis ein letzter Sinn abgesprochen werden.
Vor allen Dingen wenn der Grundsatz wieder verinnerlicht wird, dass Gott den Menschen nach seinem Ebenbild und zwar als Mann und als Frau geschaffen hat und Gott Mensch wurde. PUNKT
Schon besser ....:lachen:

Und wie geht's bitte weiter ....:dontknow:
Mit einem Satz heißer Ohren von meiner Seite für Dich!
"In seinen Armen das Kind war tot!"
http://www.youtube.com/watch?v=KFD8x_kRPcM&feature=related
:winken3:
rg​
 
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