Veilleicht kann jemand die Angelegenheit hier besser formulieren als ich es als Legastheniker, überhaupt noch kann?
Offener Brief: an den Kulturminister M.Vesper Persönlich
Von G. Rupp
Gatherweg 135
40231 Düsseldorf.
----------------
Sehr geehrter Michael Vesper – Kultusminister NRW.
Betrifft: bisherige Korrespondenz und Abweisung der Deutschen Künstlerhilfe “Für einen, nicht durch eigene Schuld verarmten Kunstschaffenden. Dem behördlicher Gewalt, auch noch die Hilfe Zur Selbsthilfe verweigert wurde und immer noch wird.
Siehe letztes Schreiben aus ihrem Hause
---- vom Mai 2003
Zeichen. VI a1-10-27.01.2003
Hier noch mal die Gründe für den Antrag auf die „deutsche Künstlerhilfe“:
1968 bin Ich 30 Jahre alt nach dem ich endlich weiß was ich machen möchte, kann und will ich nur noch Bildermalen.
Wie jeder Bildermaler weiß ist das Malen von Bilder die eine Sache, das verkaufen, um davon leben zu können die andere.
Am leichtesten scheint es mir die Bilder auf den Märkten und Straßen zu verkaufen.
Mann braucht dazu nur einen Gewerbeschein und eine Straßennutzungsgenehmigung.
Denn Ordnung muss sein.
Also habe ich 6 Jahre mein Auskommen mit dem Einkommen und bin guter Dinge meine Zukunft als Bilderverkäufer zu planen .
Mit einrichten der Fußgängerzonen ist alles anders.
Plötzlich gibt es keine Straßennutungsgenehmigung mehr für den Straßenverkauf von Bilder,
Für den Sockenverkäufer, Obst und Gemüsehändler den Orgelsmänner und Frauen bleibt alles beim alten, die bekommen weiter ihre Straßennutzungsgenehmigung, nur der Kunstausübende allgemein wird ausgegrenzt.
Bilder kann Mann auch woanders verkaufen, ist die politische Entschuldigung der Kommunalpolitiker und Amtsleiter für das Straßengewerbe.
Ich sehe nur die Ungleichbehandlung und beschwere mich entsprechend, aber ohne Erfolg. so auf die Rechtsituation fixiert stelle ich fest, dass ich als kunstausübender Bilderverkäufer gar keinen Gewerbeschein und oder eine Straßennutzungsgenehmigung benötige, um meine Bilder in einer Fußgängerzone verkaufen zu dürfen.
Also setze ich der Behördenwillkür meinen zivilen Ungehorsam entgegen. Ich werde zum Kämpfer für das verfassungsgrantierte Freiheitsrecht Art.5 Abs.3 GG. und die daraus abgeleiteten gültigen Gesetze.
Aber die Amts- und Oberlandesrichter Köln sind dagegen:
Begründung: das Bilderverkaufen habe nichts mit der Kunstfreiheit zu tun und da sei von Rechtswegen auch nichts dagegen einzuwenden, dass die Behörde meinen zivilen Ungehorsam exemplarisch und spezialpräfentiv Ordnungswidrig macht.
----------------------------------------------------------------------------------------
Ich gehe damit in die Rechtsgeschichte ein, ohne das jemand merkt, was dabei zum unterlaufen der Kunstfreiheit wirklich abläuft, und ich bin machtlos, die Amts- und Oberlandesrichter verstecken ihre systemtötende Schlaumeierei permanent hinter das Ordnungswidrigkeitengesetz.
Das heißt eine einmal festgestellte Ordnungswidrigkeit hat beim Oberlandesgericht das Ende der Fahnenstange, die letzte Instanz erreicht.
Beschwerden gegen Blödrichter, können Blödrichter sich selbst, als unbegründet zurückweisen.
Ich bin in der schizophrene Situatin nicht beweisen zu dürfen, dass ich keine Ordnungswidrigkeit begehe, wenn ich Bilder auch ohne Gewerbeschein oder Behördengenehmigung verkaufe.
„Rupp“ du spinnst. Ist die politische Haltung bis hin zum Regierungspräsidenten von Köln. Wenn das so währe, dann würden die Amtsrichter nicht immer wieder die Ordnungswidrigkeit deiner Absicht und Tätigkeit feststellen.
Es hat ein paar Jahre Diskussion um die Diskriminierung meiner Grundrechte verbraucht, bis das Oberverwaltungsgericht-Münster feststellt, das nur ein normal tätiger Bilderverkäufer einen Gewerbeschein und oder Straßengenehmigung bedarf.
Ein Kunstausübender Bilderverkäufer, wegen der Kunstfreiheitsgarantie, dann aber keinen.
Hurra! Ein schöner Sieg, der mich für all, die Beleidigungen, durch das Lächerlich machen entschädigt. ---- Denen hab ich es mal gezeigt, wer recht hat?
Ein Gläschen Sekt, mir selbst zur Belohnung, und weiter geht das Leben.
Rupp du glaubst doch nicht, dass du damit durchkommst, in den Entscheidungen des Oberverwaltungsgericht, dass du um keine Genehmigung fragen muß, wird auch hervorgehoben, dass die Kunstfreiheit nicht schrankenlos gewährt ist. Und für uns heißt das, die Kunstfreiheit nicht generell in den Fußgängerzonen gewährt werden muß, geh doch mit deiner Kunstfreiheit hin wo der Pfeffer wächst.
Begreift noch jemand, wie die Behörden mich mit der Schrankenregelung der Kunst, verarschen? Welche kulturpolitische Dimension, von den Systemtöter, zum unterlaufen der Kunstfreiheit hier abgesteckt wird?
Mann zahlt lieber Sozialhilfe statt eine Erlaubnis in den Stadtsäckel bezahlen zu lassen.
ohne das ich es Weiß, bin ich in ein politisches Komplott gegen die Kunstfreiheitsgarantie geraten, dass gesellschaftspolitisch weitgehend unbeachtet bleibt.
Im Gegenteil es wird schlimmer.
Denn in Folge entscheidet das Bundesverwaltungsgericht-Berlin wieder zu gunsten der Kommunalbehörden: das es zum Schutze, …allgemeiner Straßenrechtsvorbehalte, nicht nur der Straßenkunst, auch der Kunst nicht erlaubt sein kann, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen."
Akz...........
Damit ist es scheißegal, ob ich als akademisch ausgebildeter, oder selbsternannter Bildermaler keine Bilder in einer Fußgängerzone verkaufen, bzw. Kunst vermitteln darf.
Denn die Kunstfreiheit wurde gerade abgeschafft , Und keiner steht auf und schreit aua!
Der Gewerkschaft Kunst, dem Petitionausschuss und dem Ehemalige Verkehrsminister Clement für NRW. ist der Zusammenhang völlig Gleichgültig.
Nur das gesellschaftspolitische Versteck ist wichtig: Dass es der Kunst, nicht erlaubt werden muß, sich zu jeder Zeit, am jeden Ort betätigen zu dürfen.
Wem erzähle ich jetzt noch was über Berufsverbot durch Rechtsbeugung oder über verfassungswidrige Gewalt gegen die Kunstfreiheitsgarantie der Straßenkunst?
Ich bin in der schizophrenen Situation, dass ich zur Wahrung der Kunstfreiheitsgarantie keine Glaubwürdigkeit mehr besitze, selbstgemalte Bilder auch ohne Gewerbeschein oder Straßennutzungsvorbehalt verkaufen zu dürfen.
Ich bin so gesehen, ein Verfemter, Neopolitisch verfolgter Kunstausübender, ohne das es jemanden interessiert.
Die einfachste Ausrede ist: „…Bundesverwaltungsgericht schlägt Vordergericht. Und damit auch das Gesetz, das Straßenkunst in einer Fußgängerzone, nicht erst extra eine Gewerbe-, oder eine Straßenrecht Erlaubnis fragen muß.
Basta!
Ich weiss echt nicht weiter, wie ich die Allgemeine Diskriminierung als Straßenkünstler ertragen und die Verarschung der Kunstfreiheit im Speziellem noch artikulieren soll.
was verlange ich eigentlich von der Freiheitsgarantie Art.5 Abs.3 GG.
Nur von meinem Bilderverkauf auf der Straße leben wollen zu müssen. Bzw. durch die sogenannte Selbsthilfe meine Kunstausübung finanzieren zu dürfen?
weiter...unten
Offener Brief: an den Kulturminister M.Vesper Persönlich
Von G. Rupp
Gatherweg 135
40231 Düsseldorf.
----------------
Sehr geehrter Michael Vesper – Kultusminister NRW.
Betrifft: bisherige Korrespondenz und Abweisung der Deutschen Künstlerhilfe “Für einen, nicht durch eigene Schuld verarmten Kunstschaffenden. Dem behördlicher Gewalt, auch noch die Hilfe Zur Selbsthilfe verweigert wurde und immer noch wird.
Siehe letztes Schreiben aus ihrem Hause
---- vom Mai 2003
Zeichen. VI a1-10-27.01.2003
Hier noch mal die Gründe für den Antrag auf die „deutsche Künstlerhilfe“:
1968 bin Ich 30 Jahre alt nach dem ich endlich weiß was ich machen möchte, kann und will ich nur noch Bildermalen.
Wie jeder Bildermaler weiß ist das Malen von Bilder die eine Sache, das verkaufen, um davon leben zu können die andere.
Am leichtesten scheint es mir die Bilder auf den Märkten und Straßen zu verkaufen.
Mann braucht dazu nur einen Gewerbeschein und eine Straßennutzungsgenehmigung.
Denn Ordnung muss sein.
Also habe ich 6 Jahre mein Auskommen mit dem Einkommen und bin guter Dinge meine Zukunft als Bilderverkäufer zu planen .
Mit einrichten der Fußgängerzonen ist alles anders.
Plötzlich gibt es keine Straßennutungsgenehmigung mehr für den Straßenverkauf von Bilder,
Für den Sockenverkäufer, Obst und Gemüsehändler den Orgelsmänner und Frauen bleibt alles beim alten, die bekommen weiter ihre Straßennutzungsgenehmigung, nur der Kunstausübende allgemein wird ausgegrenzt.
Bilder kann Mann auch woanders verkaufen, ist die politische Entschuldigung der Kommunalpolitiker und Amtsleiter für das Straßengewerbe.
Ich sehe nur die Ungleichbehandlung und beschwere mich entsprechend, aber ohne Erfolg. so auf die Rechtsituation fixiert stelle ich fest, dass ich als kunstausübender Bilderverkäufer gar keinen Gewerbeschein und oder eine Straßennutzungsgenehmigung benötige, um meine Bilder in einer Fußgängerzone verkaufen zu dürfen.
Also setze ich der Behördenwillkür meinen zivilen Ungehorsam entgegen. Ich werde zum Kämpfer für das verfassungsgrantierte Freiheitsrecht Art.5 Abs.3 GG. und die daraus abgeleiteten gültigen Gesetze.
Aber die Amts- und Oberlandesrichter Köln sind dagegen:
Begründung: das Bilderverkaufen habe nichts mit der Kunstfreiheit zu tun und da sei von Rechtswegen auch nichts dagegen einzuwenden, dass die Behörde meinen zivilen Ungehorsam exemplarisch und spezialpräfentiv Ordnungswidrig macht.
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Ich gehe damit in die Rechtsgeschichte ein, ohne das jemand merkt, was dabei zum unterlaufen der Kunstfreiheit wirklich abläuft, und ich bin machtlos, die Amts- und Oberlandesrichter verstecken ihre systemtötende Schlaumeierei permanent hinter das Ordnungswidrigkeitengesetz.
Das heißt eine einmal festgestellte Ordnungswidrigkeit hat beim Oberlandesgericht das Ende der Fahnenstange, die letzte Instanz erreicht.
Beschwerden gegen Blödrichter, können Blödrichter sich selbst, als unbegründet zurückweisen.
Ich bin in der schizophrene Situatin nicht beweisen zu dürfen, dass ich keine Ordnungswidrigkeit begehe, wenn ich Bilder auch ohne Gewerbeschein oder Behördengenehmigung verkaufe.
„Rupp“ du spinnst. Ist die politische Haltung bis hin zum Regierungspräsidenten von Köln. Wenn das so währe, dann würden die Amtsrichter nicht immer wieder die Ordnungswidrigkeit deiner Absicht und Tätigkeit feststellen.
Es hat ein paar Jahre Diskussion um die Diskriminierung meiner Grundrechte verbraucht, bis das Oberverwaltungsgericht-Münster feststellt, das nur ein normal tätiger Bilderverkäufer einen Gewerbeschein und oder Straßengenehmigung bedarf.
Ein Kunstausübender Bilderverkäufer, wegen der Kunstfreiheitsgarantie, dann aber keinen.
Hurra! Ein schöner Sieg, der mich für all, die Beleidigungen, durch das Lächerlich machen entschädigt. ---- Denen hab ich es mal gezeigt, wer recht hat?
Ein Gläschen Sekt, mir selbst zur Belohnung, und weiter geht das Leben.
Rupp du glaubst doch nicht, dass du damit durchkommst, in den Entscheidungen des Oberverwaltungsgericht, dass du um keine Genehmigung fragen muß, wird auch hervorgehoben, dass die Kunstfreiheit nicht schrankenlos gewährt ist. Und für uns heißt das, die Kunstfreiheit nicht generell in den Fußgängerzonen gewährt werden muß, geh doch mit deiner Kunstfreiheit hin wo der Pfeffer wächst.
Begreift noch jemand, wie die Behörden mich mit der Schrankenregelung der Kunst, verarschen? Welche kulturpolitische Dimension, von den Systemtöter, zum unterlaufen der Kunstfreiheit hier abgesteckt wird?
Mann zahlt lieber Sozialhilfe statt eine Erlaubnis in den Stadtsäckel bezahlen zu lassen.
ohne das ich es Weiß, bin ich in ein politisches Komplott gegen die Kunstfreiheitsgarantie geraten, dass gesellschaftspolitisch weitgehend unbeachtet bleibt.
Im Gegenteil es wird schlimmer.
Denn in Folge entscheidet das Bundesverwaltungsgericht-Berlin wieder zu gunsten der Kommunalbehörden: das es zum Schutze, …allgemeiner Straßenrechtsvorbehalte, nicht nur der Straßenkunst, auch der Kunst nicht erlaubt sein kann, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen."
Akz...........
Damit ist es scheißegal, ob ich als akademisch ausgebildeter, oder selbsternannter Bildermaler keine Bilder in einer Fußgängerzone verkaufen, bzw. Kunst vermitteln darf.
Denn die Kunstfreiheit wurde gerade abgeschafft , Und keiner steht auf und schreit aua!
Der Gewerkschaft Kunst, dem Petitionausschuss und dem Ehemalige Verkehrsminister Clement für NRW. ist der Zusammenhang völlig Gleichgültig.
Nur das gesellschaftspolitische Versteck ist wichtig: Dass es der Kunst, nicht erlaubt werden muß, sich zu jeder Zeit, am jeden Ort betätigen zu dürfen.
Wem erzähle ich jetzt noch was über Berufsverbot durch Rechtsbeugung oder über verfassungswidrige Gewalt gegen die Kunstfreiheitsgarantie der Straßenkunst?
Ich bin in der schizophrenen Situation, dass ich zur Wahrung der Kunstfreiheitsgarantie keine Glaubwürdigkeit mehr besitze, selbstgemalte Bilder auch ohne Gewerbeschein oder Straßennutzungsvorbehalt verkaufen zu dürfen.
Ich bin so gesehen, ein Verfemter, Neopolitisch verfolgter Kunstausübender, ohne das es jemanden interessiert.
Die einfachste Ausrede ist: „…Bundesverwaltungsgericht schlägt Vordergericht. Und damit auch das Gesetz, das Straßenkunst in einer Fußgängerzone, nicht erst extra eine Gewerbe-, oder eine Straßenrecht Erlaubnis fragen muß.
Basta!
Ich weiss echt nicht weiter, wie ich die Allgemeine Diskriminierung als Straßenkünstler ertragen und die Verarschung der Kunstfreiheit im Speziellem noch artikulieren soll.
was verlange ich eigentlich von der Freiheitsgarantie Art.5 Abs.3 GG.
Nur von meinem Bilderverkauf auf der Straße leben wollen zu müssen. Bzw. durch die sogenannte Selbsthilfe meine Kunstausübung finanzieren zu dürfen?
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