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zweiter Brief an den Kultusminister

sucher

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14. Februar 2003
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Veilleicht kann jemand die Angelegenheit hier besser formulieren als ich es als Legastheniker, überhaupt noch kann?

Offener Brief: an den Kulturminister M.Vesper Persönlich
Von G. Rupp
Gatherweg 135
40231 Düsseldorf.
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Sehr geehrter Michael Vesper – Kultusminister NRW.
Betrifft: bisherige Korrespondenz und Abweisung der Deutschen Künstlerhilfe “Für einen, nicht durch eigene Schuld verarmten Kunstschaffenden. Dem behördlicher Gewalt, auch noch die Hilfe Zur Selbsthilfe verweigert wurde und immer noch wird.
Siehe letztes Schreiben aus ihrem Hause
---- vom Mai 2003
Zeichen. VI a1-10-27.01.2003

Hier noch mal die Gründe für den Antrag auf die „deutsche Künstlerhilfe“:
1968 bin Ich 30 Jahre alt nach dem ich endlich weiß was ich machen möchte, kann und will ich nur noch Bildermalen.
Wie jeder Bildermaler weiß ist das Malen von Bilder die eine Sache, das verkaufen, um davon leben zu können die andere.
Am leichtesten scheint es mir die Bilder auf den Märkten und Straßen zu verkaufen.
Mann braucht dazu nur einen Gewerbeschein und eine Straßennutzungsgenehmigung.
Denn Ordnung muss sein.
Also habe ich 6 Jahre mein Auskommen mit dem Einkommen und bin guter Dinge meine Zukunft als Bilderverkäufer zu planen .
Mit einrichten der Fußgängerzonen ist alles anders.
Plötzlich gibt es keine Straßennutungsgenehmigung mehr für den Straßenverkauf von Bilder,
Für den Sockenverkäufer, Obst und Gemüsehändler den Orgelsmänner und Frauen bleibt alles beim alten, die bekommen weiter ihre Straßennutzungsgenehmigung, nur der Kunstausübende allgemein wird ausgegrenzt.
Bilder kann Mann auch woanders verkaufen, ist die politische Entschuldigung der Kommunalpolitiker und Amtsleiter für das Straßengewerbe.
Ich sehe nur die Ungleichbehandlung und beschwere mich entsprechend, aber ohne Erfolg. so auf die Rechtsituation fixiert stelle ich fest, dass ich als kunstausübender Bilderverkäufer gar keinen Gewerbeschein und oder eine Straßennutzungsgenehmigung benötige, um meine Bilder in einer Fußgängerzone verkaufen zu dürfen.
Also setze ich der Behördenwillkür meinen zivilen Ungehorsam entgegen. Ich werde zum Kämpfer für das verfassungsgrantierte Freiheitsrecht Art.5 Abs.3 GG. und die daraus abgeleiteten gültigen Gesetze.
Aber die Amts- und Oberlandesrichter Köln sind dagegen:
Begründung: das Bilderverkaufen habe nichts mit der Kunstfreiheit zu tun und da sei von Rechtswegen auch nichts dagegen einzuwenden, dass die Behörde meinen zivilen Ungehorsam exemplarisch und spezialpräfentiv Ordnungswidrig macht.
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Ich gehe damit in die Rechtsgeschichte ein, ohne das jemand merkt, was dabei zum unterlaufen der Kunstfreiheit wirklich abläuft, und ich bin machtlos, die Amts- und Oberlandesrichter verstecken ihre systemtötende Schlaumeierei permanent hinter das Ordnungswidrigkeitengesetz.
Das heißt eine einmal festgestellte Ordnungswidrigkeit hat beim Oberlandesgericht das Ende der Fahnenstange, die letzte Instanz erreicht.
Beschwerden gegen Blödrichter, können Blödrichter sich selbst, als unbegründet zurückweisen.
Ich bin in der schizophrene Situatin nicht beweisen zu dürfen, dass ich keine Ordnungswidrigkeit begehe, wenn ich Bilder auch ohne Gewerbeschein oder Behördengenehmigung verkaufe.
„Rupp“ du spinnst. Ist die politische Haltung bis hin zum Regierungspräsidenten von Köln. Wenn das so währe, dann würden die Amtsrichter nicht immer wieder die Ordnungswidrigkeit deiner Absicht und Tätigkeit feststellen.
Es hat ein paar Jahre Diskussion um die Diskriminierung meiner Grundrechte verbraucht, bis das Oberverwaltungsgericht-Münster feststellt, das nur ein normal tätiger Bilderverkäufer einen Gewerbeschein und oder Straßengenehmigung bedarf.
Ein Kunstausübender Bilderverkäufer, wegen der Kunstfreiheitsgarantie, dann aber keinen.

Hurra! Ein schöner Sieg, der mich für all, die Beleidigungen, durch das Lächerlich machen entschädigt. ---- Denen hab ich es mal gezeigt, wer recht hat?
Ein Gläschen Sekt, mir selbst zur Belohnung, und weiter geht das Leben.

Rupp du glaubst doch nicht, dass du damit durchkommst, in den Entscheidungen des Oberverwaltungsgericht, dass du um keine Genehmigung fragen muß, wird auch hervorgehoben, dass die Kunstfreiheit nicht schrankenlos gewährt ist. Und für uns heißt das, die Kunstfreiheit nicht generell in den Fußgängerzonen gewährt werden muß, geh doch mit deiner Kunstfreiheit hin wo der Pfeffer wächst.
Begreift noch jemand, wie die Behörden mich mit der Schrankenregelung der Kunst, verarschen? Welche kulturpolitische Dimension, von den Systemtöter, zum unterlaufen der Kunstfreiheit hier abgesteckt wird?
Mann zahlt lieber Sozialhilfe statt eine Erlaubnis in den Stadtsäckel bezahlen zu lassen.
ohne das ich es Weiß, bin ich in ein politisches Komplott gegen die Kunstfreiheitsgarantie geraten, dass gesellschaftspolitisch weitgehend unbeachtet bleibt.
Im Gegenteil es wird schlimmer.
Denn in Folge entscheidet das Bundesverwaltungsgericht-Berlin wieder zu gunsten der Kommunalbehörden: das es zum Schutze, …allgemeiner Straßenrechtsvorbehalte, nicht nur der Straßenkunst, auch der Kunst nicht erlaubt sein kann, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen."
Akz...........
Damit ist es scheißegal, ob ich als akademisch ausgebildeter, oder selbsternannter Bildermaler keine Bilder in einer Fußgängerzone verkaufen, bzw. Kunst vermitteln darf.
Denn die Kunstfreiheit wurde gerade abgeschafft , Und keiner steht auf und schreit aua!

Der Gewerkschaft Kunst, dem Petitionausschuss und dem Ehemalige Verkehrsminister Clement für NRW. ist der Zusammenhang völlig Gleichgültig.
Nur das gesellschaftspolitische Versteck ist wichtig: Dass es der Kunst, nicht erlaubt werden muß, sich zu jeder Zeit, am jeden Ort betätigen zu dürfen.
Wem erzähle ich jetzt noch was über Berufsverbot durch Rechtsbeugung oder über verfassungswidrige Gewalt gegen die Kunstfreiheitsgarantie der Straßenkunst?

Ich bin in der schizophrenen Situation, dass ich zur Wahrung der Kunstfreiheitsgarantie keine Glaubwürdigkeit mehr besitze, selbstgemalte Bilder auch ohne Gewerbeschein oder Straßennutzungsvorbehalt verkaufen zu dürfen.
Ich bin so gesehen, ein Verfemter, Neopolitisch verfolgter Kunstausübender, ohne das es jemanden interessiert.
Die einfachste Ausrede ist: „…Bundesverwaltungsgericht schlägt Vordergericht. Und damit auch das Gesetz, das Straßenkunst in einer Fußgängerzone, nicht erst extra eine Gewerbe-, oder eine Straßenrecht Erlaubnis fragen muß.
Basta!

Ich weiss echt nicht weiter, wie ich die Allgemeine Diskriminierung als Straßenkünstler ertragen und die Verarschung der Kunstfreiheit im Speziellem noch artikulieren soll.
was verlange ich eigentlich von der Freiheitsgarantie Art.5 Abs.3 GG.
Nur von meinem Bilderverkauf auf der Straße leben wollen zu müssen. Bzw. durch die sogenannte Selbsthilfe meine Kunstausübung finanzieren zu dürfen?
weiter...unten
 
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Und wenn ich eindeutiger Gesetzesvorschrift und Verfassungsgarantie, selbstgemalte Bilder ohne Gewerbeschein oder behördlicher Straßen-Ordnungsweisung verkaufen darf, warum darf ich dann nicht, was ich zum Schutze der Kunstfreiheit darf?
Fragen, fragen, fragen??
Also mache ich eine Verfassungsbeschwerde? Wer anders, als ein Karlsruher Richter kann wissen, Was innerhalb der Verfassungsordnung dem Freiheitsrecht der Kunst, noch erlaubt werden muss, oder nicht?
Die Begründung; warum die Verfassungsbeschwerde, dann doch nicht zur Entscheidung angenommen werden kann. Ist zwar ein Eindeutiger Rüffel an die Macher der Kunstfreiheitsverweigerung. Aber die Institutionen, dieser unserer Gesellschaftsordnung. entziehen sich wieder mal der Affäre und behaupten dagegen: Siehs’te haben wir doch nie anderes gesagt, weil die Kunstfreitsgarantie nicht schrankenlos gewährt ist. Die Kunstfreiheitsgarantie auch nicht schrankenlos gewährt werden muß. Eine Abgewiesene Verfassungsbeschwerde ist, damit eine Abgewiesene Verfassungsbeschwerde, und keine höchstrichterliches Plädoyer für die Sicherung der Kunstfreiheit generell.
Mann verlangt. auf die höchstrichterlichen Entscheidung (-1-BvR-183-81-) verzichten zu können.
In der sowieso nur wieder Deutlich und im Ergebnis zutreffend dargelegt wird: Dass die Kunstfreiheitsgarantie für straßenkünstler nicht gewährt werden muss.

Selbstverständlich ist in der höchstrichterlichen beschwerdeabweisungsbegründung dargelegt, dass eine Straßennutzung, die vor einer Feuerwehrausfahrt oder mitten auf einer Straßenkreuzung ausgeübt werden soll. erst mal straßenbehördlich erlaubt werden muss. Darauf muß hier aber nicht weiter eingegangen werden, denn der Beschwerdeführer wollte letztlich nichts weiter erkannt wissen; dass er für den kommunikativen Allgemeingebrauch der Fußgängerzone keiner straßen-verkersrechtliche Erlaubnis benötigt.
Karlsruhe bezieht sich hier auf die Oberverwaltungsrichter-Münster, die bereits im Vorfeld zugestimmt haben. das Mann keinen Gewerbeschein oder Straßennutzungserlaubnis für den Kommunikativen Allgemeingebrauch der Fußgängerzone benötigt.
Um mehr ging es nicht. der Beschwerdeführer wollte nicht grundsätzlich festgestellt wissen, ob er mit der Kunstffreiheitsgarantie den Straßenverkehr lahmlegen darf.
So war der Beschwerde der Beschwerdegrund verloren, und die Verfassungstrechtsprechung nicht genötigt den Institutionen dieser Gesellschaftsordnung, den Sinn der Kunstfreiheitsgarantie innerhalb der Verfassungsordnung nochmal und nochmal zu erklären.
So richtig interpretiert, bin ich der Sache Straßenkunst, von Anfang an, ein Sieger.
Darf es, öffentlicher Gewalt, aber nicht sein.
Ach Rupp! Lass uns doch mit dem Scheiß in Ruhe, interpretiere du was du meinst aus der Entscheidung
(-1-BvR-183-81-) erkennen glaubst zu müssen, wir haben dafür unsere Rechtsgelehrten und die erkennen nur, dass verfassungsrechtlicher Zustimmung die Kunstfreiheitsgarantie nicht an jeden Ort gewährt werden muß. Damit ist für Ort, eindeutig und zweifelsfrei die Fußgängerzone gemeint. Und jetzt verpiss dich endlich, mit deinem ewigen Querelen um die Kunstfreiheit, die nicht gewährt werden muß!

So hat die Diskussion um die Sache 30 Jahre verbraucht, dass Bundesverwaltungsgericht, 1997 die unheilvolle Weichenstellung, die seit 1968 gegen Die Straßenkunst konstruiert wird. zurücknehmen muss, zugeben muss, dass es auch der Straßenkunst erlaubt werden muss. In einer Fußgängerzone, selbstgemalte Bilder (also Kunst) ohne Gewerbeschein und Straßennutzungserlaubnis vermitteln zu dürfen.

Nun will es keiner gewesen sein, der dem Hirnrissigen Vorbehalt. durch demokratisches wegschauen, nichtstun und stillschweigen zugestimmt hat.
Wie gesagt: einem Legastheniker, ist das Versagen dieser unseren Gesellschaftsordnung schwierig zu beschreiben, Weil jeder annimmt, wenn einer nicht richtig schreiben, sicher auch nicht richtig denken kann, und so alles Scheiße, was der noch über seine Unrechtbehandlung labert! Und als Sahne, schmeißt mich die Gewerschaft-Kunst, als unzumutbares querulierendes Mitglied aus dem Kunstschutz der Gewerkschaft Kunst raus.


Meine Erwartung, dass ich dem Immateriellen und Materiellen Berufsverbot, eine Wiedergutmachung fordern darf, würgt das Verwaltungsgericht Düsseldorf, mit der Behauptung ab. dass es heute keine Sau mehr interessiert, ob die Erlaubnisfreiheit für die Straßenkunst, auch früher festgestellt werden musste. Jetzt darfs’te ohne, dann mach halt (ohne ) deine Erlaubnisfreie Straßenkunst, Für die Behörden Düsseldorf oder Köln waren die formalen Vorbehalte gegen die Straßenkunst, rechtskräftig bestätigte und verbindliche Rechtsurteile, und Straßenkunst eine daraus ableitbare Ordnungswidrigkeit.

Ja meint das Kulturamt der Stadt Düsseldorf: selbstverständlich liegt es in unserer Aufgabenstellung, Künstler die ohne eigene Schuld in Armut geraten sind. Im Rahmen der Künstlerhilfe Düsseldorf helfen wollen zu müssen. Da aber kannste uns doch kein schlechtes Gewissen machen, dass dir durch den stadtbehördlichen Vorbehalt, nicht selbst helfen durftes.
Echt Rupp, verpiss dich mit deinem Gejammer! Mit einem Arschloch unterhalten wir uns doch nicht über Düsseldorfer-Künstlerhilfe!
Schlimm, schlimm, so ein hinterhältiges und hinterpfotziges Verhalten! Meint da der Ministerialbeamten im Namen und Auftrag des Bundespräsidenten J.Rau
Da sie aber in Düsseldorf wohnen, müssen sie sich für die Künstlerhilfe, beim zuständigen Kultusminister für das Land NRW. wenden:

Hier ist die Gruppenleiterin für die "Deutschen Künstlerhilfe", mit der Ausrede zur Hand: die Deutsche Künstlerhilfe, (nur) an solche Künstler gezahlt wird, die Bereits was bedeutendes und bekanntes für die Kunst geleistet haben. Und dann erst Arm oder Krank geworden sind..
Aber steht die Diskriminierung, aller Armen Künstler. so in der Vergabeordnung der Deutschen Künstlerhilfe?
Und ist mit dem Kampf um die Kunstfreiheitsgarantie nicht schon mehr für die Kunst geleistet, als jede Imagefördende Ausstellung?
Darüber verweigert die Gruppenleiterin, für den Kultusminister NRW die Auskunft. Einen anderen Ansprechpartner für eine Beschwerde gibt es dann auch nicht mehr, die Gruppenleiterin darf sich die Entschuldigung selbst schreiben:

Und schreibt: „...Hi Rupp! Was willste eigentlich von mir. Du bekommst doch deine Sozialhilfe beziehungsweise demnächst deine Grundrente. Damit biste besser gestellt als andere, die für ihre Kunst noch nebenbei Arbeiten gehen müssen.
Wenn die Gruppenleiterin den Sinn , so nicht Wörtlich wiedergibt. Im Zusammenhang zweier Bescheide, ist die Ordinäre Gleichgültigkeit, gegen ein besonderes hervorgehobenenes Künstlerschicksal so gemeint.
Und jetzt ist offensichtlich wieder mal das große Schweigen angesagt; weil Frau /Mann, in der Blackbox Kultusminister, meine Eingaben und Beschwerden in den Papierkorb ignorieren. Oder wie werden hier Bürger als Künstler und Künstler als Bürger wahrgenommen!?

Armenrecht, zur Abwehr öffentlicher Gewalt ? Schön und gut, dafür lassen sich nur Wald- und Wiesenrechtsanwälte motivieren, die um die gesellschaftspolitische Dinge Kunst, noch weniger Bescheid wissen als ich.
Wer weiss wat da noch zu helfen wäre? Wenn es schlicht und einfach, nur noch um eine bezahlbare Werkstatt in Düsseldorf geht, um nach Jahren ungewollter Not, mein Alterswerk vollenden wollen können zu dürfen.
Denn eine Werkstattmiete von 500 -Euro- kann ich mir von 90 Euro Grundrente nicht leisten.
Oder sind Selbsverständlichkeiten, Künstler besser als bisher, in die Lage zu versetzen, sich selbst helfen zu können, nur für die politischen Sonntagsreden vorgesehen, nicht aber für den Verwaltungsalltag gegen ungewollte Künstlerarmut?
Ein Amt ist gut, solange auch die Menschen die ein Amt vertreten gut sind.

In diesem Sinn und zurückgenommener Freundlichkeit--------
Grüßt
G. Rupp
 
Hi sucher -

mich würde mal interessieren, ob Du schon mal in einem der vielen Foren, in denen man immer wieder mal über Dich stolpert, auch schon mal positive Reaktionen bekommen hast?

Interessiert mich wirklich - ist schon 'ne ganze Weile her, daß ich von Dir gelesen habe :)

LG, wirrlicht
 
an wirrlicht

Hallo wirrlicht
das prinzip meiner sporadischen Singnale, schaut her hier ist noch was! Beinhaltet das mal jemand darüber stolpert, da lob ich mir schon deine Neugier, aber glaubst du wirklich das deine Frage hier Posetiv ist?
Du verlangst, das ich Persönlich deinen Voyeurimus befriedige.

Gruß
Sucher
 
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Re: an wirrlicht

Original geschrieben von sucher
Du verlangst, das ich Persönlich deinen Voyeurimus befriedige.


Darüber könntest Du dann ja glücklich sein - Voyeurismus hat was mit Gucken zu tun - und Du möchtest ja, daß andere Deine Bilder begucken, nicht? ;)

Nein, ich meinte die Frage wirklich nicht negativ. Mich interessiert einfach ob es positive Reaktionen gab, weil ich vor einigen Monaten schon den Eindruck hatte, daß Du (eher wegen der LÄNGE als wegen des Inhaltes deines Postings) ziemlich abgeschmettert wurdest. Was läßt Dich denn durchhalten?

LG, wirrlicht


PS: was meinst Du denn mit der zurückgenommenen Freundlichkeit?
 
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