MartinL
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Das Kind kann auch Verursacher von Schäden gegen sich haftbar machen, welche während der Schwangerschaft geschehen sind (Contergan). Ausnahme ist die Mutter als Schadensverursacher, weil Frauen nicht komplett strafmündig sind. Wenn eine Frau während der Schwangerschaft säuft wie ein Loch, kifft und schwere Drogen einnimmt, dann ist sie dem Kind gegenüber nicht haftbar, weil sie eine Frau ist, weshalb sie ihr Baby im Bauch auch ermorden lassen darf.