_its_not_me_
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Es kommen auch Kritiker zu Wort wie der Sozialphilosoph Oskar Negt in der Tradition der Kritischen Theorie der Frankfurter Schule:
ZUSPIELUNG (Negt)
Luhmann sagt, Systeme bestehen darin, daß sie verläßliche Verhaltensorientierungen sichern, also zum Beispiel das Familiensystem, daß man nicht jeden Tag darüber nachdenken muß, welche Beziehung habe ich zu meinen Eltern, zu meinen Kindern, sondern es ist eine Art verläßliche Dimension, die hauptsächlich im Verfahren besteht, nicht in den Inhalten. Und die Verfahrensrationalität ist der in meiner Sicht reduzierte Begriff der Vernunft. Einen anderen Vernunftsbegriff gibt es nicht bei Luhmann.
Sondern Vernunft ist in Verfahrensrationalität übergegangen. Aber gerade darin zeigt sich das Problem bei Luhmann, daß er zum Beispiel sagt: Die Positivierung des Rechts in der Verfahrensrationalität ist die äußerste Stufe der Emanzipation des Rechts. Sehen Sie, gerade nach dem Dritten Reich und der großen Kritik von Gustav Radbruch, wo er sagt, nicht wahr, ein positives Recht ohne Kerngedanken von Gerechtigkeit verletzt den Rechtsbegriff, selbst wenn das Ver-fahren stimmt. Und das ist ja das Fatale im Dritten Reich gewesen, daß die Verfahren - sogar die Nürnberger Gesetze sind da mit einem hohen Grad von Verfahrensrationalität. Mit anderen Worten: Die Systeme, die in sich ihre eigene Steuerungslogik haben, noch in Zusammenhang zu bringen mit dem bestehende Herrschaftssystem - auch dem politischen Herrschaftssystem, ob es demokratische Verhältnisse sind oder nicht -, wäre für mich der Schritt, der über Luhmann hinausgehen müßte.
[...]
ZUSPIELUNG (Negt)
Luhmann sagt, Systeme bestehen darin, daß sie verläßliche Verhaltensorientierungen sichern, also zum Beispiel das Familiensystem, daß man nicht jeden Tag darüber nachdenken muß, welche Beziehung habe ich zu meinen Eltern, zu meinen Kindern, sondern es ist eine Art verläßliche Dimension, die hauptsächlich im Verfahren besteht, nicht in den Inhalten. Und die Verfahrensrationalität ist der in meiner Sicht reduzierte Begriff der Vernunft. Einen anderen Vernunftsbegriff gibt es nicht bei Luhmann.
Sondern Vernunft ist in Verfahrensrationalität übergegangen. Aber gerade darin zeigt sich das Problem bei Luhmann, daß er zum Beispiel sagt: Die Positivierung des Rechts in der Verfahrensrationalität ist die äußerste Stufe der Emanzipation des Rechts. Sehen Sie, gerade nach dem Dritten Reich und der großen Kritik von Gustav Radbruch, wo er sagt, nicht wahr, ein positives Recht ohne Kerngedanken von Gerechtigkeit verletzt den Rechtsbegriff, selbst wenn das Ver-fahren stimmt. Und das ist ja das Fatale im Dritten Reich gewesen, daß die Verfahren - sogar die Nürnberger Gesetze sind da mit einem hohen Grad von Verfahrensrationalität. Mit anderen Worten: Die Systeme, die in sich ihre eigene Steuerungslogik haben, noch in Zusammenhang zu bringen mit dem bestehende Herrschaftssystem - auch dem politischen Herrschaftssystem, ob es demokratische Verhältnisse sind oder nicht -, wäre für mich der Schritt, der über Luhmann hinausgehen müßte.
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