Die zivilrechtliche Rechtsfähigkeit beginnt tatsächlich erst mit der Geburt. Davor schützt der §218 das ungeborene Embryo ab Einnistung in die Gebärmutter. Unabhängig von der Frage, ob Abtreibung moralisch oder gesetzlich zu rechtfertigen ist, war es schon seit langem so, dass privilegierte Schichten die Schwangerschaftsabbrüche ihresgleichen unter weniger gefährlicher, ärztlicher Obhut durchführen ließen. Manche Tiere waren ja schon immer gleicher als andere. Übrigens selbst noch in den Siebzigern erlebt. Mir zeigt das nur, dass man zwar eine tolle ethische Grundhaltung postulieren kann, sie aber im Falle des eigenen Erlebens auf den Prüfstand stellen muss. Bei aller Gutmenschlichkeit, größter moralischer Integrität, im Eintrittsfall sieht die Welt dann ganz anders aus. Daher, MartinL, warst Du schon einmal in der Situation darüber in Deiner Familie Einfluss nehmen zu müssen oder zu wollen?