Ist die BRD souverän?
Deutschland gilt völkerrechtlich nach UNO Satzung nach wie vor als “Feindstaat”. Liegt hier das Geheimnis unerklärlicher Politik, die eindeutig dem Mehrheitswillen des deutschen Volkes widerspricht, wie zum Beispiel
die jeden Sachverstand und den Volkswillen mißachtende Aufgabe der Deutschen Mark zugunsten des EURO, dessen Stabilitätskriterien zunehmend aufgeweicht werden und der nach den Worten Allan Greenspans keinen Bestand haben wird?
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die EU-Osterweiterung mit unabsehbaren politischen, wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Folgen?
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den Umbau der Bundeswehr von einer Verteidigungsarmee zu einer weltweit einsetzbaren Eingreiftruppe unter NATO- oder UNO-Kommando?
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die sofort nach dem 11.9.2001 erfolgte “uneingeschränkte” Solidaritätserklärung mit den USA und ihren geostrategischen Zielen und damit die eigenen Gefährdung durch die Zusage von Kampfbeteiligungen?
Es mag für viele Deutsche ein äußerst überraschender Fakt sein, daß es keine Rechtsgrundlage für eine “Bundesrepublik Deutschland (BRD)" gibt.
Jedoch: Die “BRD” besitzt nicht einmal Souveränität über ihre angeblichen Staatsgrenzen, da diese einem Friedensvertrag vorbehalten sind, den die BRD jedoch niemals unterschreiben kann, da dies nur der Kriegsgegner (das Deutsche Reich) könnte. Weiterhin wird die BRD lediglich "konsultiert", wenn es um die Ausübung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Drei Mächte in bezug auf "Deutschland als Ganzes", also dem Deutschen Reich, geht. Ein Mitsprache- oder Einspruchsrecht hat die BRD hingegen nicht, so souverän, wie sie ist.
Quelle: UN - unabhängige Nachrichten._
Es heißt, das Deutsche Reich hätte nie kapituliert, sondern nur die deutsche Wehrmacht unter Dönitz. Diese hatte jedoch einen Waffenstillstandsvertrag unterschrieben und keinen Friedensvertrag. Dieser Waffenstillstandsvertrag wurde demnach von den Alliierten 1946/47 und wiederholt 1958 gebrochen. Das Deutsche Reich existiere nach wie vor und die heutigen Regierungen Polens, Österreichs und der Bundesrepublik Deutschland seien nur Ersatzregierungen, bis es entweder zu einem Friedensvertrag durch die Reichsführung (nicht den Bundeskanzler) komme oder das Deutsche Reich wieder volle Gültigkeit erhielte. So jedenfalls hat das oberste Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, letztmals am 31.7.1973:
"Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält.
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 (277); 3,288 (319f);5,85 (126); 6,309, 336, 363)und besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig."
Mehr auf http://www.elfterseptember.info/html/deutschland.html
Deutschland gilt völkerrechtlich nach UNO Satzung nach wie vor als “Feindstaat”. Liegt hier das Geheimnis unerklärlicher Politik, die eindeutig dem Mehrheitswillen des deutschen Volkes widerspricht, wie zum Beispiel
die jeden Sachverstand und den Volkswillen mißachtende Aufgabe der Deutschen Mark zugunsten des EURO, dessen Stabilitätskriterien zunehmend aufgeweicht werden und der nach den Worten Allan Greenspans keinen Bestand haben wird?
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die EU-Osterweiterung mit unabsehbaren politischen, wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Folgen?
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den Umbau der Bundeswehr von einer Verteidigungsarmee zu einer weltweit einsetzbaren Eingreiftruppe unter NATO- oder UNO-Kommando?
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die sofort nach dem 11.9.2001 erfolgte “uneingeschränkte” Solidaritätserklärung mit den USA und ihren geostrategischen Zielen und damit die eigenen Gefährdung durch die Zusage von Kampfbeteiligungen?
Es mag für viele Deutsche ein äußerst überraschender Fakt sein, daß es keine Rechtsgrundlage für eine “Bundesrepublik Deutschland (BRD)" gibt.
Jedoch: Die “BRD” besitzt nicht einmal Souveränität über ihre angeblichen Staatsgrenzen, da diese einem Friedensvertrag vorbehalten sind, den die BRD jedoch niemals unterschreiben kann, da dies nur der Kriegsgegner (das Deutsche Reich) könnte. Weiterhin wird die BRD lediglich "konsultiert", wenn es um die Ausübung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Drei Mächte in bezug auf "Deutschland als Ganzes", also dem Deutschen Reich, geht. Ein Mitsprache- oder Einspruchsrecht hat die BRD hingegen nicht, so souverän, wie sie ist.
Quelle: UN - unabhängige Nachrichten._
Es heißt, das Deutsche Reich hätte nie kapituliert, sondern nur die deutsche Wehrmacht unter Dönitz. Diese hatte jedoch einen Waffenstillstandsvertrag unterschrieben und keinen Friedensvertrag. Dieser Waffenstillstandsvertrag wurde demnach von den Alliierten 1946/47 und wiederholt 1958 gebrochen. Das Deutsche Reich existiere nach wie vor und die heutigen Regierungen Polens, Österreichs und der Bundesrepublik Deutschland seien nur Ersatzregierungen, bis es entweder zu einem Friedensvertrag durch die Reichsführung (nicht den Bundeskanzler) komme oder das Deutsche Reich wieder volle Gültigkeit erhielte. So jedenfalls hat das oberste Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, letztmals am 31.7.1973:
"Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält.
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 (277); 3,288 (319f);5,85 (126); 6,309, 336, 363)und besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig."
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