• Willkommen im denk-Forum für Politik, Philosophie und Kunst!
    Hier findest Du alles zum aktuellen Politikgeschehen, Diskussionen über philosophische Fragen und Kunst
    Registriere Dich kostenlos, dann kannst du eigene Themen verfassen und siehst wesentlich weniger Werbung

Der Amtseid

scriberius

Well-Known Member
Registriert
2. Juli 2011
Beiträge
4.342
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

So lautet der Amtseid der Bundesrepublik Deutschland, den Merkel vielleicht zum 4.Mal vorlesen wird. Dass er in Anbetracht ihres langjährigen Handelns nicht mehr sein kann, als als proformes Absingen eines vorgegebenen Textes, müsste jedem klar sein. Nur noch geistig völlig Umnachtete glauben ihr auch heute noch, was sie immer wieder daherblubbert.

Was ich, wenn ich mich richtig erinnere, schon vor einiger Zeit ansprach, ist der merkwürdige Wortlaut dieser Formel. „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen," heißt es, was verständlich ist. Dann aber folgt "seinen Nutzen mehren", was aufzählend nicht in die Reihe passt, weil bei dieser Formulierung ganz deutlich erkennbar von einem (nicht genannten) Subjekt auszugehen ist, dem dieser Nutzen zuteil werden soll, der sprachgebräuchlich jedes andere Subjekt sein kann, außer dem, das in diesem Satz das Objekt darstellt. Oder anders ausgedrückt: Es ergibt keinen Sinn, den Nutzen des Volkes für sich selbst zu mehren. Das Volk, als existierende Gemeinschaft, kann nur einen Nutzen für Andere, Außenstehende haben - niemals aber für sich selbst. Für bestimmte Individuen und Gruppen, die darin leben, hingegen schon. Und genau das ist heute eins unserer Kernprobleme der völlig unerkannten Art.

Davon einmal abgesehen, ist es für mich längst keine Frage mehr, dass die uns freiheitsberaubenden Gesetzeswerke für uns gelten sollen, nicht aber für diejenigen, die sie bearbeiten und exekutieren. Praktisch alles klingt vom normalen, natürlichen Verständins her, irgendwie logisch und nachvollziehbar. In der Praxis müssen wir aber immer und immer wieder feststellen, dass es andere Lesarten gibt, die, je nach Bedarf, Anwendung finden. Genau dieser Amtseid selbst ist da ein hervorragendes Beispiel:


AMTSEID: Nur so dahingesagt

Mit einem Jahr Gefängnis muss rechnen, wer falsch schwört. Gilt das auch für Bundeskanzler und Minister?
Fünfmal hat Helmut Kohl vor dem Deutschen Bundestag feierlich die Hand gehoben und geschworen, "dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde". Fünfmal bestand Kohl auf dem Zusatz: "So wahr mir Gott helfe." Und fünfmal, so viel ist nach der CDU-Spendenaffäre gewiss, hat er diesen Eid gebrochen.
Unangenehme Folgen muss der CDU-Patriarch deshalb allerdings nicht befürchten. Denn ein Amtseid, so die erstaunliche Expertise von Staatsanwaltschaft, Landesjustizministerium Nordrhein-Westfalen und Bundestagsverwaltung, ist gar kein richtiger Eid - und auf den Wahrheitsgehalt kommt es auch nicht an. Das bekam jedenfalls ein Neusser Unternehmensberater im Ruhestand höchstrichterlich bescheinigt, der Kohl wegen Verletzung des Amtseids verklagen wollte.

Günther Stohmann, 72, hat sich sein Leben lang politisch engagiert. In den fünfziger Jahren gehörte er zu den Gründungsmitgliedern der FDP in Ostwestfalen. Als aber Erich Mende 1960 Parteichef wurde, waren die Liberalen nicht länger seine Partei. Bei einem befreundeten Unternehmer lernte Stohmann 1972 Herbert Wehner kennen. Man diskutierte bis spät in die Nacht, am nächsten Morgen trat Stohmann der SPD bei.
Von Helmut Kohl hat der Genosse Stohmann nie viel gehalten. Als der zugab, er habe persönlich Spenden eingetrieben und sie, entgegen dem Parteiengesetz, nach Gusto verteilt, erstattete der Neusser Strafanzeige wegen mehrfachen Meineids.

Der Rentner fühlte sich gut gerüstet. Denn mit Gefängnis nicht unter einem Jahr, so steht es in Paragraf 154 des Strafgesetzbuchs, wird bestraft, "wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört".Für den Amtseid eines Bundeskanzlers gilt dies allerdings nicht, erfuhr Stohmann. Anhaltspunkte für eine Straftat, so teilte die Staatsanwaltschaft in Bonn mit, lägen nicht vor. Der Amtseid eines Kanzlers - wie seiner Minister - sei nur "ein politisches Versprechen und kein Eid in einem gerichtlichen Verfahren".

Doch so leicht ließ sich Stohmann nicht abwimmeln. Erstens, widersprach er in einem erneuten Schreiben an die Staatsanwaltschaft, sei nirgends die Rede davon, dass ein Eid in einem gerichtlichen Verfahren zu erfolgen habe. Zweitens sei der Bundestag doch immerhin "das höchste Verfassungsorgan des deutschen Volkes und kein Kegelverein". Und drittens würden gerichtliche Urteile schließlich im Namen des deutschen Volkes und nicht im Namen Justitias gesprochen.
Stohmann erweiterte seine Anzeige um den Ex-Innenminister Manfred Kanther, der in Hessen Parteigeld illegal in die Schweiz transferiert hatte. Wieder ohne Erfolg. Gegenstand des Amtseids von Kanzler und Kabinett, schrieb die Staatsanwaltschaft, sei "nicht die Wahrheit von behaupteten Tatsachen, sondern das künftige staatspolitische Verhalten des Eidesleistenden".
Stohmann wandte sich nun an das Justizministerium in Nordrhein-Westfalen, das den Fall an die Generalstaatsanwaltschaft in Köln weiterleitete - das Ergebnis blieb dasselbe: kein Meineid, kein Verfahren.
Nach vier vergeblichen Anläufen bei Justiz und Landesbehörden suchte der Rentner entnervt Unterstützung bei der Bundespolitik. Ob es denn angehen könne, fragte er beim "lieben Genossen" und Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse an, dass der Amtseid nur so eine Art "Kneipeneid" sei, nach dem rheinischen Motto: "Dat schwör ich dich beim Grab meiner Oma?"

Aus dem Amtsdeutsch übersetzt lautet die Antwort: im Prinzip ja. Es sei zwar unbestreitbar, ließ Thierse wissen, dass der Amtseid in puncto Gesetzestreue nicht eingehalten worden sei. Mit dem Amtseid aber solle nur "grundsätzlich die vollkommene Identifizierung des Gewählten mit den in der Verfassung niedergelegten Wertungen und Aufgaben bekräftigt werden".

In gewisser Weise darf Helmut Kohl sich sogar bestätigt sehen, wenn er sich an Recht und Gesetz nicht gebunden fühlt. Im Unterschied zu einer beeideten Falschaussage vor Gericht handelt es sich nämlich laut Bundestagspräsident beim Amtseid um eine "über das Rechtliche hinausgehende Selbstbindung an die Verfassung". Es sei "Sache der Öffentlichkeit, also nicht zuletzt der Wählerinnen und Wähler, Qualität und Erfolg dieser Selbstbindung zu beurteilen und zum Beispiel auch mit dem Stimmzettel zu bewerten".
Für Günther Stohmann, den der Briefwechsel mit dem Amtsschimmel "den Rest meiner politischen Überzeugung gekostet hat", gibt es nur eine logische Konsequenz: "Wenn der Amtseid ohnehin nur leeres Geschwätz und ein billiges Schauspiel ist - warum schaffen wir ihn dann nicht gleich ab?"
Von Tina Hildebrandt

Quelle: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-17704591.html
 
Werbung:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

So lautet der Amtseid der Bundesrepublik Deutschland, den Merkel vielleicht zum 4.Mal vorlesen wird. Dass er in Anbetracht ihres langjährigen Handelns nicht mehr sein kann, als als proformes Absingen eines vorgegebenen Textes, müsste jedem klar sein. Nur noch geistig völlig Umnachtete glauben ihr auch heute noch, was sie immer wieder daherblubbert.

Was ich, wenn ich mich richtig erinnere, schon vor einiger Zeit ansprach, ist der merkwürdige Wortlaut dieser Formel. „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen," heißt es, was verständlich ist. Dann aber folgt "seinen Nutzen mehren", was aufzählend nicht in die Reihe passt, weil bei dieser Formulierung ganz deutlich erkennbar von einem (nicht genannten) Subjekt auszugehen ist, dem dieser Nutzen zuteil werden soll, der sprachgebräuchlich jedes andere Subjekt sein kann, außer dem, das in diesem Satz das Objekt darstellt. Oder anders ausgedrückt: Es ergibt keinen Sinn, den Nutzen des Volkes für sich selbst zu mehren. Das Volk, als existierende Gemeinschaft, kann nur einen Nutzen für Andere, Außenstehende haben - niemals aber für sich selbst. Für bestimmte Individuen und Gruppen, die darin leben, hingegen schon. Und genau das ist heute eins unserer Kernprobleme der völlig unerkannten Art.

Davon einmal abgesehen, ist es für mich längst keine Frage mehr, dass die uns freiheitsberaubenden Gesetzeswerke für uns gelten sollen, nicht aber für diejenigen, die sie bearbeiten und exekutieren. Praktisch alles klingt vom normalen, natürlichen Verständins her, irgendwie logisch und nachvollziehbar. In der Praxis müssen wir aber immer und immer wieder feststellen, dass es andere Lesarten gibt, die, je nach Bedarf, Anwendung finden. Genau dieser Amtseid selbst ist da ein hervorragendes Beispiel:


AMTSEID: Nur so dahingesagt

Mit einem Jahr Gefängnis muss rechnen, wer falsch schwört. Gilt das auch für Bundeskanzler und Minister?
Fünfmal hat Helmut Kohl vor dem Deutschen Bundestag feierlich die Hand gehoben und geschworen, "dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde". Fünfmal bestand Kohl auf dem Zusatz: "So wahr mir Gott helfe." Und fünfmal, so viel ist nach der CDU-Spendenaffäre gewiss, hat er diesen Eid gebrochen.
Unangenehme Folgen muss der CDU-Patriarch deshalb allerdings nicht befürchten. Denn ein Amtseid, so die erstaunliche Expertise von Staatsanwaltschaft, Landesjustizministerium Nordrhein-Westfalen und Bundestagsverwaltung, ist gar kein richtiger Eid - und auf den Wahrheitsgehalt kommt es auch nicht an. Das bekam jedenfalls ein Neusser Unternehmensberater im Ruhestand höchstrichterlich bescheinigt, der Kohl wegen Verletzung des Amtseids verklagen wollte.

Günther Stohmann, 72, hat sich sein Leben lang politisch engagiert. In den fünfziger Jahren gehörte er zu den Gründungsmitgliedern der FDP in Ostwestfalen. Als aber Erich Mende 1960 Parteichef wurde, waren die Liberalen nicht länger seine Partei. Bei einem befreundeten Unternehmer lernte Stohmann 1972 Herbert Wehner kennen. Man diskutierte bis spät in die Nacht, am nächsten Morgen trat Stohmann der SPD bei.
Von Helmut Kohl hat der Genosse Stohmann nie viel gehalten. Als der zugab, er habe persönlich Spenden eingetrieben und sie, entgegen dem Parteiengesetz, nach Gusto verteilt, erstattete der Neusser Strafanzeige wegen mehrfachen Meineids.

Der Rentner fühlte sich gut gerüstet. Denn mit Gefängnis nicht unter einem Jahr, so steht es in Paragraf 154 des Strafgesetzbuchs, wird bestraft, "wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört".Für den Amtseid eines Bundeskanzlers gilt dies allerdings nicht, erfuhr Stohmann. Anhaltspunkte für eine Straftat, so teilte die Staatsanwaltschaft in Bonn mit, lägen nicht vor. Der Amtseid eines Kanzlers - wie seiner Minister - sei nur "ein politisches Versprechen und kein Eid in einem gerichtlichen Verfahren".

Doch so leicht ließ sich Stohmann nicht abwimmeln. Erstens, widersprach er in einem erneuten Schreiben an die Staatsanwaltschaft, sei nirgends die Rede davon, dass ein Eid in einem gerichtlichen Verfahren zu erfolgen habe. Zweitens sei der Bundestag doch immerhin "das höchste Verfassungsorgan des deutschen Volkes und kein Kegelverein". Und drittens würden gerichtliche Urteile schließlich im Namen des deutschen Volkes und nicht im Namen Justitias gesprochen.
Stohmann erweiterte seine Anzeige um den Ex-Innenminister Manfred Kanther, der in Hessen Parteigeld illegal in die Schweiz transferiert hatte. Wieder ohne Erfolg. Gegenstand des Amtseids von Kanzler und Kabinett, schrieb die Staatsanwaltschaft, sei "nicht die Wahrheit von behaupteten Tatsachen, sondern das künftige staatspolitische Verhalten des Eidesleistenden".
Stohmann wandte sich nun an das Justizministerium in Nordrhein-Westfalen, das den Fall an die Generalstaatsanwaltschaft in Köln weiterleitete - das Ergebnis blieb dasselbe: kein Meineid, kein Verfahren.
Nach vier vergeblichen Anläufen bei Justiz und Landesbehörden suchte der Rentner entnervt Unterstützung bei der Bundespolitik. Ob es denn angehen könne, fragte er beim "lieben Genossen" und Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse an, dass der Amtseid nur so eine Art "Kneipeneid" sei, nach dem rheinischen Motto: "Dat schwör ich dich beim Grab meiner Oma?"

Aus dem Amtsdeutsch übersetzt lautet die Antwort: im Prinzip ja. Es sei zwar unbestreitbar, ließ Thierse wissen, dass der Amtseid in puncto Gesetzestreue nicht eingehalten worden sei. Mit dem Amtseid aber solle nur "grundsätzlich die vollkommene Identifizierung des Gewählten mit den in der Verfassung niedergelegten Wertungen und Aufgaben bekräftigt werden".

In gewisser Weise darf Helmut Kohl sich sogar bestätigt sehen, wenn er sich an Recht und Gesetz nicht gebunden fühlt. Im Unterschied zu einer beeideten Falschaussage vor Gericht handelt es sich nämlich laut Bundestagspräsident beim Amtseid um eine "über das Rechtliche hinausgehende Selbstbindung an die Verfassung". Es sei "Sache der Öffentlichkeit, also nicht zuletzt der Wählerinnen und Wähler, Qualität und Erfolg dieser Selbstbindung zu beurteilen und zum Beispiel auch mit dem Stimmzettel zu bewerten".
Für Günther Stohmann, den der Briefwechsel mit dem Amtsschimmel "den Rest meiner politischen Überzeugung gekostet hat", gibt es nur eine logische Konsequenz: "Wenn der Amtseid ohnehin nur leeres Geschwätz und ein billiges Schauspiel ist - warum schaffen wir ihn dann nicht gleich ab?"
Von Tina Hildebrandt

Quelle: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-17704591.html

Eben las ich den kompletten Beitrag und wunderte mich die lange Leserei über Ihren Schreibstil. Zum Ende war dann doch erkennbar, daß der Beitrag lediglich eine Übernahme einer Arbeit darstellt. Ihre eigenen Texte finde ich besser.
 
Bezieht sich die Quellenangabe (SPIEGEL) auf den ganzen Artikel wie Svensgar verwundert feststellt?

Fünfmal hat Helmut Kohl vor dem Deutschen Bundestag feierlich die Hand gehoben und geschworen, "dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde". Fünfmal bestand Kohl auf dem Zusatz: "So wahr mir Gott helfe." Und fünfmal, so viel ist nach der CDU-Spendenaffäre gewiss, hat er diesen Eid gebrochen.

Uiuiui....Egal wer diesen letzen Satz auch fünfmal wiederholt gesagt hat, - der will wohl "Gott spielen"?

Es ist und bleibt gewiss fünfmal eine juristisch unhaltbare Unterstellung und eine Falschaussage wider besseres Wissen dazu, dies gilt auch für denjenigen, der diese Meldung wider besseres Wissen in seinem eigenen Namen vorsätzlich verbreitet!

"Bei Kohl" - es liegt kein strafbewehrtes Unterlassen durch öffentliches Verschweigen eines Spendernamens vor - so wahr ihm Gott dabei helfen möge!

Kohl hat mit seinem Schweigen möglicherweise schweren Schaden vom Deutschen Volk abgewendet, auch wenn er damals viel Spott und Kritik ertragen musste.

Zur philosophisch durchaus offen zu diskutierenden Frage, warum ein Amtseid anders beurteilt werden muss als eine zur Beeidigung zugelassene Zeugenaussage vor Gericht, wäre ein hoher juristischer Sachverstand von nöten, der hier im Forum ganz sicher nicht als selbstverständlich vorausgesetzt werden kann.

Bernies Sage
 
Können die, die den Eid leisten - so wahr mir Gott helfe - diesen Satz nicht als Entschuldigung geltend machen?
 
Werbung:
Mit einem Jahr Gefängnis muss rechnen, wer falsch schwört. Gilt das auch für Bundeskanzler und Minister?

Das gilt vor Gericht. Ansonsten würde wohl die Immunität eine direkte Strafverfolgung erschweren. Aber, nicht nur Bundeskanzler und Regierungsmitglieder werden angelobt, sondern sämtliche Staatsdiener - auch Grundwehrdiener.
Diese Angelobung ist ein feierlicher Akt ähnlich einem Eheversprechen. Auch bei letzterem schwört man sich ewige Treue und ewiges Zusammensein, etc... . Der Schwurinhalt ist aber auch hier nicht einklagbar.
Sieh den Schwur eher als vorgegebene, feierliche Absichtserklärung.

Für Günther Stohmann, den der Briefwechsel mit dem Amtsschimmel "den Rest meiner politischen Überzeugung gekostet hat", gibt es nur eine logische Konsequenz: "Wenn der Amtseid ohnehin nur leeres Geschwätz und ein billiges Schauspiel ist - warum schaffen wir ihn dann nicht gleich ab?"

Selbiges könnte man auch über Hochzeiten sagen. Für manche sind sie aber mehr als ein "billiges Schauspiel". Und für dich ?
 
Zurück
Oben