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Die Organisation von Wahlbetrug

Eulenspiegel

Well-Known Member
Registriert
9. August 2009
Beiträge
2.435
Wie es läuft siehe:
http://www.dhv-speyer.de/vonarnim/Wahl.htm

Artikel 38.(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Das Prinzip der Unmittelbarkeit ist nicht gewährleistet!

Siehe GG:
https://www.btg-bestellservice.de/pdf/10060000.pdf
Artikel 1
[Menschenwürde – Menschenrechte – Rechtsverbindlichkeit
der Grundrechte]

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpfl ichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar
geltendes Recht
.


Artikel 25
[Vorrang des Völkerrechts]
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundes rechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Artikel 28
[Landesverfassungen – Selbstverwaltung der Gemeinden]
(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den
Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates
der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemein deversammlung treten.

Die Zwangszusammenlegung der Gemeinden greift in das Wahlrecht ein!

Artikel 38
[Wahl]
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Dann gab es auch in der DDR freie Wahlen denn da gab es die Liste der nationalen Front, oder in der BRD gibt es auch keine freien Wahlen.
Ich denke Listenkandidaten können nie freie Kandidaten sein.
Lobbylisten? der Aristokratie!
Siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Staats-_und_Regierungsformen
=--->Aritokratie

Artikel 100
[Konkrete Normenkontrolle]
(2) Ist in einem Rechtsstreite zweifelhaft, ob eine Regel des Völkerrechtes Bestandteil des Bundesrechtes ist und ob sie unmittelbar Rechte und Pfl ich ten für den Einzelnen erzeugt (Artikel 25), so hat das Gericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.

Artikel 106
[Verteilung des Steueraufkommens und des Ertrages der
Finanzmonopole]

(8) Veranlaßt der Bund in einzelnen Ländern oder Gemeinden (Gemeinde verbänden) besondere Einrichtungen, die diesen Ländern oder Gemeinden (Gemeindeverbänden) unmittelbar Mehrausgaben oder Mindereinnahmen (Sonderbelastungen) verursachen, gewährt der Bund den erforderlichen Ausgleich, wenn und soweit den Ländern oder Gemeinden
(Gemeindever bänden) nicht zugemutet werden kann, die Sonderbelastungen zu tragen. Entschädigungsleistungen Dritter und fi nanzielle Vorteile, die diesen Län dern oder Gemeinden (Gemeindeverbänden) als Folge der Einrichtungen erwachsen, werden bei dem Ausgleich berücksichtigt.

Artikel 114
[Rechnungslegung – Rechnungsprüfung]
(2) Der Bundesrechnungshof, dessen Mitglieder richterliche Unabhängig keit besitzen, prüft die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts und Wirtschaftsführung. Er hat außer der Bundesregierung unmittelbar dem Bundestage und dem Bundesrate jährlich zu berichten. Im übrigen werden die Befugnisse des Bundesrechnungshofes durch Bundesgesetz geregelt.

Artikel 115 a
[Feststellung des Verteidigungsfalls]
(1) Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Bundesregierung und bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.

Hat uns Afghanistan unmittelbar angegriffen?

Artikel 115 c
[Erweiterung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes]
(3) Soweit es zur Abwehr eines gegenwärtigen oder unmittelbar drohen den Angriffs erforderlich ist, kann für den Verteidigungsfall durch Bundes gesetz mit Zustimmung des Bundesrates die Verwaltung und das Finanzwe sen des Bundes und der Länder abweichend von den Abschnitten VIII, VIII a und X geregelt werden, wobei die Lebensfähigkeit der Länder, Gemein den und Gemeindeverbände, ins besondere auch in finanzieller Hinsicht, zu wahren ist.


Machen Sie sich mit dem Begriff unmittelbar vertraut damit Ihnen bewußt wird wie Sie mittelbar betrogen werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Staats-_und_Regierungsformen
#
Lest bitte hier nach was eine Aristokratie ist.

Frage Euch bitte einmal und das Bundesverfassungsgericht welche Menschenwürde besitzt ein Mensch eines Volkes das nach über 20 Jahren Einheit sich noch keine Verfassung geben darf?
Wichtig: Das Volk (und nicht eine Verfassungsgebende Versammlung stülpt dem Volk eine Verfassung über - wo bleibt denn da die freie Entscheidung wenn das Volk nicht direkt bei der Aufstellung der Verfassung beteiligt ist?) gibt sich eine Verfassung!

Artikel 1
[Menschenwürde – Menschenrechte – Rechtsverbindlichkeit
der Grundrechte]

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Auch die Gerechtigkeit ist somit ein unmittelbares Recht!

Artikel 56
[Amtseid]
Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid:
»Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft
erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
So wahr mir Gott helfe.«
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

In Fragen der Gerechtigkeit ist der Bundespräsident die letzte Instanz.

Artikel 146
[Geltungsdauer des Grundgesetzes]
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
 
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AW: Die Organisation von Wahlbetrug

:ironie: Dann ist die Gerechtigkeit ja bei diesem depperten WULF'chen aus der ChristlichDummenUnion in besten Händen ...:lachen::lachen::lachen:

Lieber moebius, ich habe Angst um Sie nicht das Sie eines verschwunden sind, oder ich denke da gerade an Barschel, das fände ich nicht schön. Früher faßte man solche Dinge in Fabeln. Heute behandelt man es mittels Sophismus.
:homer: Aber Recht haben´s schon.
 
AW: Die Organisation von Wahlbetrug

Lieber moebius, ich habe Angst um Sie nicht das Sie eines verschwunden sind, oder ich denke da gerade an Barschel, das fände ich nicht schön. Früher faßte man solche Dinge in Fabeln. Heute behandelt man es mittels Sophismus.
:homer: Aber Recht haben´s schon.

Ich
habe nichts dagegen, wie weiland Uwe BARSCHEL eines schönen Tages auch tot in einer Badewanne zu liegen ...:clown3:

Und wenn Freund Hein an meine Türe klopft, lasse ich ihn gerne herein ...:schnl:
 
AW: Die Organisation von Wahlbetrug



Ach, was soll 's, Eulenspiegel....
Man lebt doch so oder so nicht ewig!
Was bringt 's, sich auch noch extra Ängste zu machen, statt das Leben zu genießen, solange man es kann?
 
AW: Die Organisation von Wahlbetrug

Lieber moebius, ich habe Angst um Sie nicht das Sie eines verschwunden sind, oder ich denke da gerade an Barschel, das fände ich nicht schön. Früher faßte man solche Dinge in Fabeln. Heute behandelt man es mittels Sophismus.
:homer: Aber Recht haben´s schon.

Kennst Du die Seite http://www.flegel-g.de/ ? Die dürfte Dir gefallen.

Der Gerd sagt seit Jahren alles. Das macht fast garnix, wie er selbst vor kurzem feststellte. In der Badewanne endet nur, wer echte Geldschäden verursacht.
 
AW: Die Organisation von Wahlbetrug

Kennst Du die Seite http://www.flegel-g.de/ ? Die dürfte Dir gefallen.

Der Gerd sagt seit Jahren alles. Das macht fast garnix, wie er selbst vor kurzem feststellte. In der Badewanne endet nur, wer echte Geldschäden verursacht.


Da hast du vollkommen recht!
Im Netz WIMMELT es nur so von Seiten, wo Leute echt kein Blatt vor den Mund nehmen! MEINUNGSfreiheit haben wir hier wirklich!
 
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