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Demokratie-Kritik

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Im Gunde ja, in letzter Konsequenz, bzw. der Rechtsprechung leider nicht. Die Richter des BVerfG werden im Wechsel zwischen Bundestag und Bundesrat ernannt. Es werden daher jeweils Richter platziert, die der eigenen politischen Ausrichtung entsprechen. Astrein demokratisch ist das für mein Empfinden nicht.

Das sehe ich z. B. an einigen Urteilen des BVerfG. Insbesondere das sog. Sanktionsuteil, das von Widersprüchlichkeiten, Rumeierei und Zurückruderei nur so strotzt.
Das Urteil war geprägt von Harbarth, der ein vehementer Verfechter von Sanktionen war.
Er ist eine höchst umstrittene Person!


Die Befangenheit der Richter wird immer wieder kritisiert, bzw. in den Raum gestellt. Ein Beispiel hier:


Oder auch das Urteil wegen der Brennelementesteuer, in Vergleich zum Regelsatzurteil. Da wurde die bisherige Linie des BVerfG, (Nichtigkeit und Unvereinbarkeit) verlassen. Zu Gunsten der Atomlobby.
Dazu muss ich etwas ausholen und dies rechtlich beleuchten. Interessierte sollten das lesen ;)

Das Bundesverfassungsgericht macht regelmäßig von der Möglichkeit der Unvereinbarkeitserklärung Gebrauch, wenn dies notwendig ist, einen gesetzgeberischen Handlungsspielraum zu wahren oder die Entstehung eines Zustandes zu verhindern, der den verfassungsrechtlichen Vorgaben noch ferner steht als die vorübergehende Weitergeltung der fraglichen Norm.

In Bezug auf verfassungswidrige Steuergesetze sieht das Bundesverfassungsgericht regelmäßig von der Nichtigerklärung ab, wenn ansonsten eine verlässliche Finanz- und Haushaltsplanung gefährdet oder ein gleichmäßiger Verwaltungsvollzug nicht möglich ist. Damit berücksichtigt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung die administrativen und fiskalischen Auswirkungen seiner Entscheidungen und ist so bestrebt, wichtige staatliche Belange zu berücksichtigen.

In vielen Fällen hat das Bundesverfassungsgericht bei der Unvereinbarkeitserklärung steuerrechtlicher Gesetze Weitergeltungsanordnungen ohne die Verpflichtung zur rückwirkenden Neuregelung erlassen. In der Regel geschah dies auch aus „fiskalischer Rücksichtnahme“, also zur Schonung der öffentlichen Kassen vor umfangreichen Steuerrückzahlungen.

Bei der Kernbrennstoffsteuer urteilte das BVerfG, dass diese verfassungswidrig ist und hat die Unvereinbarkeit mit Rückwirkung erklärt!!
Hier galt also wundersamer Weise das Prinzip der Schonung der öffentlichen Kassen nicht!
Bei den Hartz 4 Regelsätzen aber schon. Die mussten nicht rückwirkend nachgezahlt werden, aus fiskalischen Gründen.

Die Atomlobby bekam ihr Geld, die Menschen die 5 Jahre unter dem Existenzminimum lebten, wurden nicht entschädigt.
Ich hatte damals rein rechnerisch ermittelt, dass die Entschädigung durch das jahrelang zu geringe Existenzminimum nicht mehr gekostet hätte, wie die Entschädigung der Atomlobby. Nämlich 7 Mrd., was 2018 2,09% des Bundeshaushaltes betrug.

Da sag mir mal jemand, Gerichte sind neutral.
Auch da kann man Korruption nicht 100% ausschließen.

TM, schon lange das Vertrauen in das BverfGe und andere Gerichte verloren
Ich habe mittlerweile das Vertrauen in viele entscheidungstragende Instanzen verloren. Das fängt ja nicht erst bei höchstinstanzlichen Urteilen an. Überall sitzen einfach nur Menschen mit Schwächen und Stärken. Da kann nicht nur die politische Orientierung ein Rolle spielen, sondern vielleicht auch der Umstand, dass die letzte Nacht vielleicht ein sexuelles Debakel war. Oder, als mein ehemaliger Schwiegerprinz, vor einigen Jahren bis in die 2. Bundesliga als Schiedsrichter pfeifend, mir mal gestand, dass seine Entscheidungen ab-und an ganz und gar nicht gerecht waren. Man mag halt manche Vereine oder Spieler nicht, ärgert sich über mangelnden Respekt ... und schon hat einer die Arschkarte gezogen!
Eine weitere Ahnung, durch einen verstorbenen früheren Freund einst bestätigt, betrifft die Wirkung von Geldscheinen in Koffern. Immerhin eine kleine Hoffnung darauf, dass Bar-Geld nicht abgeschafft wird. "Ein Schelm, der böses dabei denkt" lautet übersetzt der Leitspruch des Hosenbandordens. Denn auch im Mittelalter wusste man schon, dass Entscheidungen gern durch materielle Vorteile substituiert wurden.
 
Ich habe mittlerweile das Vertrauen in viele entscheidungstragende Instanzen verloren. Das fängt ja nicht erst bei höchstinstanzlichen Urteilen an. Überall sitzen einfach nur Menschen mit Schwächen und Stärken. Da kann nicht nur die politische Orientierung ein Rolle spielen, sondern vielleicht auch der Umstand, dass die letzte Nacht vielleicht ein sexuelles Debakel war. Oder, als mein ehemaliger Schwiegerprinz, vor einigen Jahren bis in die 2. Bundesliga als Schiedsrichter pfeifend, mir mal gestand, dass seine Entscheidungen ab-und an ganz und gar nicht gerecht waren. Man mag halt manche Vereine oder Spieler nicht, ärgert sich über mangelnden Respekt ... und schon hat einer die Arschkarte gezogen!
Sobald die Richter mit Trillerpfeife im Gerichtssaal sitzen, werde ich dir rechtgeben...
Eine weitere Ahnung, durch einen verstorbenen früheren Freund einst bestätigt, betrifft die Wirkung von Geldscheinen in Koffern. Immerhin eine kleine Hoffnung darauf, dass Bar-Geld nicht abgeschafft wird. "Ein Schelm, der böses dabei denkt" lautet übersetzt der Leitspruch des Hosenbandordens. Denn auch im Mittelalter wusste man schon, dass Entscheidungen gern durch materielle Vorteile substituiert wurden.
Ja, uns bleibt nur noch die Hoffnung, dass die KI bald so weit ist, um die Entscheidungsträger zu ersetzen...:rolleyes:
Eine Kleinigkeit möchte ich trotzdem hinzufügen: Was man sich selbst zutraut, neigt man oft dazu, es auch anderen zu unterstellen.
 
Wenn jemand nach demokratischer Abstimmung für tot erklärt wird, dann kann man davon ausgehen, dass er noch lebt.
 
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dass die KI bald so weit ist, um die Entscheidungsträger zu ersetzen

KI wird bereits unterstützend in der Justiz eingesetzt, aber in DE zum Glück verboten, die richterliche Entscheidung zu ersetzen.

Da du dich ja gerne über die Fülle meiner Quellennachweise beschwert, hier ein paar für dich zum Nichtlesen ;)

Baden-Württemberg hat das Konzept eines bundesweit einheitlichen Künstliche-Intelligenz-Portals für die Justiz entwickelt. Am Landgericht Hechingen läuft ein Pilot für KI-Software in Zivilverfahren.

Noch ein Pilotprojekt, aber div. Anwälte nutzen bereits Software einsetzen.

Vorschläge aus der Praxis für ethische Grundsätze des Einsatzes von KI in der Justiz liegen dabei bereits vor, etwa von der Europäischen Kommission für die Effizienz der Justiz des Europarates (CEPEJ)
Weiter werden vermehrt KI-gestützte Programme zur (teil-)automatisierten Bearbeitung großer Datenmengen im Rahmen der Strafverfolgung getestet. Dies gilt insbesondere im Ermittlungsverfahren zur Vorbereitung einer Entscheidung durch die Justiz.
Ebenso ist 2020 das Forschungsprojekt „KISTRA“ (Einsatz von KI zur Früherkennung von Straftaten), geleitet von der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) des Bundes, gestartet.
In Österreich wird KI in verschiedenen Bereichen der Justiz eingesetzt:26
Analyse von Aktenstücken zur Erleichterung der Bearbeitung (Erkennung von Dokumenten, Extraktion von Metadaten; geplant: Erzeugung von Erfassungsvorschlägen, Erkennen von Zuständigkeiten, Entscheidungsunterstützung durch kontextbezogene Rechtsrecherche).
Unterstützung der Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen (in Vorbereitung).
Analyse großer Datenbestände im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften
in Zusammenarbeit mit der Polizei und in umfangreichen Gerichtsverfahren zur strukturierten Aufbereitung der Faktenlage.

Im Bereich Bewerberauswahl hat sich bereits gezeigt, dass es da Probleme gibt, da die Auswahl "rassistisch" geprägt war.

TM, die meint, dass diese Technologie besonders kritisch und genau geprüft werden muss
 
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