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Details gibt es zu hauf,nur auf was es ankommt weiß ich nicht!
Eher die Primissen,würde ich wohl meinen um klar zu denken!
Jetzt nimm noch das Vergessen hinzu und wir sind fast da!
Details gibt es zu hauf,nur auf was es ankommt weiß ich nicht!
Eher die Primissen,würde ich wohl meinen um klar zu denken!
Jetzt nimm noch das Vergessen hinzu und wir sind fast da!
Was ist denn konkret die Aufgabe des Staates? Die Würde des Menschen, wie so schön geschrieben, zu schützen und wie schützenswert ist ihm diese Menschenwürde tatsächlich?
Versuche einen Einstieg:
1) In Österreich gibt es keine so klare Trennung zwischen Grundrechten und Verfassungsbestimmungen.
2) Die (vielleicht pathetische Formulierung) des Grundrechtes auf Menschenwürde definiert sich (wie alle Grund- und Freiheitsrechte) nicht am Mensch als Person an sich, sondern als Schutzbestimmungen für den Menschen vor der "Organisation" Staat: Da wird festgelegt, was der Staat kann und darf bzw. wie Menschen im Rahmen der Grundrechte zu leben haben.
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