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Staatsform und Verfassung

Ziesemann schrieb:
Nur so viel: In beiden Fällen stimmt Deine Darlegung nicht - sorry.
ist einstweilen nur eine Behauptung, aber keine Widerlegung, zumindest im logischen Sinn, überzeugt mich daher gar nicht.
jetzt den Unterschied zwischen einer freundlichen und einer "feindlichen" Übernahme der AG A durch AG B erklären?
Aber jetzt fangen die Lager vom Rollstuhl auch noch an zu eiern, sodass Du den Krückstock bereits für den Rollstuhl brauchst! Wenn Dir die Mühe Spaß macht, mir den Unterschied von freundlicher und feindlicher Übernahme zu erklären, hab ich nichts dagegen. Es hat nur mit dem Thema absolut nichts zu tun.

Ob ein Objekt in Gemeinschafts-, Familieneigentum ist, oder Aktien im Eigentum dieser Gemeinschaft, Familie sind, ist was Eigentum betrifft irrelevant.

Aber solange das Volk der Eigentümer ist, können Besitzer (Nutzer, Mieter) dem Volk nie die Eigentumsrechte nehmen, hast Du doch vorher selbst gesagt. Dieses wäre nur in jenem Fall möglich, wo der Eigentümer unmündig ist und der „Besitzer“ der Vormund des Eigentümers ist. Dieses Bevormunden durch die Repräsentanten beklagte, soweit ich ihn verstanden habe, auch Gaius.

Und da in der patriarchalen Struktur der repräsentativen Demokratie die Repräsentanten sich jene Gesetze geben, deren sie bedürfen um so handeln zu können, wie es ihnen für gut dünkt, halten sie sich auch für berechtigt, nach ihrem Gutdünken zu handeln. Das konkreteste Beispiel hast du in Deiner Antwort an baerliner selbst gegeben:
Ziesemann schrieb:
Leipzig verkauft übrigens soeben kommunales Wohneigentum an einen US-"Heuschreckeninvestor" für rd. 1 Mrd $. Das Erstaunliche ist: Sogar Teile der PDS stimmen zu.
Was ich aber nicht verstehe, vom logischen Ansatz her, auf der einen Seite beklagst Du die Form des Redens der Politiker ob durch oder ohne die Medien. Dabei reden Politiker in der Öffentlichkeit prinzipiell nie „miteinander“ auch nicht mit dem Moderator, sondern aneinander vorbei, an die unmündige Bevölkerung. Auf der anderen Seite aber willst Du die eigentliche dessen Ursache nicht zur Kenntnis nehmen

Liebe Grüße, diethelm

P.S.: Damit nicht wieder ein fundamentale Irrtümer aufkommen: Den Krückstock braucht einzig der Rollstuhl und den Rollstuhl braucht einzig Dein Beispiel, zumindest einstweilen.
 
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Derweilen können wir ja ein wenig in die moslemisch-fundametalistischen Länder spechteln....

Marianne


Hallo, Marianne,

kannst Du mir ein moslemisch-fundamentalistisches Land außer vielleicht den Iran nennen?

Ich glaube nämlich, dass es solche Länder nicht gibt, noch nicht.

Du weißt bestimmt mehr darüber.

Danke und liebe Grüße

suche
 
diethelm schrieb:
ist einstweilen nur eine Behauptung, aber keine Widerlegung, zumindest im logischen Sinn, überzeugt mich daher gar nicht. Aber jetzt fangen die Lager vom Rollstuhl auch noch an zu eiern, sodass Du den Krückstock bereits für den Rollstuhl brauchst! Wenn Dir die Mühe Spaß macht, mir den Unterschied von freundlicher und feindlicher Übernahme zu erklären, hab ich nichts dagegen. Es hat nur mit dem Thema absolut nichts zu tun.
Eben - deshalb werde ich auch dazu nichts mehr sagen.

Nun lassen wir so langsam mal - nur ein Vorschlag - den krückstockbewehrten eiernden Rollstuhl weg.


diethelm schrieb:
Ob ein Objekt in Gemeinschafts-, Familieneigentum ist, oder Aktien im Eigentum dieser Gemeinschaft, Familie sind, ist was Eigentum betrifft irrelevant.
Rechtlich richtig; politisch ein Unterschied.

diethelm schrieb:
Aber solange das Volk der Eigentümer ist, können Besitzer (Nutzer, Mieter) dem Volk nie die Eigentumsrechte nehmen, hast Du doch vorher selbst gesagt. Dieses wäre nur in jenem Fall möglich, wo der Eigentümer unmündig ist und der „Besitzer“ der Vormund des Eigentümers ist. Dieses Bevormunden durch die Repräsentanten beklagte, soweit ich ihn verstanden habe, auch Gaius.
Die Verwalter eines Eigentums üben Besitzerrechte aus und je mehr Kleineigentümer es gibt, desto ohnmächtiger ist der einzelne Kleine. - Welche Macht hat der Vorstandsvorsitzende Zschetsche der DaimlerAG gegenüber dem Eigentümer, der eine Aktie besitzt? So ähnlich - aber bitte nur so ähnlich - ist das Verhältnis des Steuerzahlers X gegenüber Finanzminister Steinbrück.


Und da in der patriarchalen Struktur der repräsentativen Demokratie die Repräsentanten sich jene Gesetze geben, deren sie bedürfen um so handeln zu können, wie es ihnen für gut dünkt, halten sie sich auch für berechtigt, nach ihrem Gutdünken zu handeln.
Nach Gutdünken nicht, sie müssen - wie der Vorstand einer AG - damit rechnen, nach spätestens vier Jahren zur Rechenschaft gezogen zu werden. Du gehst meines Erachtens davon aus, dass die Politiker einen monolithischen Block bilden, tatsächlich aber sind sie erbitterte Konkurrenten, die gegenseitig nur darauf lauern, den anderen einen Fehler machen zu sehen.

Das konkreteste Beispiel hast du in Deiner Antwort an baerliner selbst gegeben
Bin perplex. Der Gemeinderat macht doch nicht nach Gusto diesen Verkauf, persönlich hat er doch gar nichts davon, sondern weil die Stadt mit einem Schlag sämtliche Schulden los ist, und damit enorme Mittel frei setzt für andere Zwecke. Das geschieht doch im besten Interesse der Bürger. Und deshalb wehrt sogar die PDS sich nicht dagegen, obwohl es ihrer Ideologie widerspricht.
Was ich aber nicht verstehe, vom logischen Ansatz her, auf der einen Seite beklagst Du die Form des Redens der Politiker ob durch oder ohne die Medien. Dabei reden Politiker in der Öffentlichkeit prinzipiell nie „miteinander“ auch nicht mit dem Moderator, sondern aneinander vorbei, an die unmündige Bevölkerung.
Wie Du sie hier darstellst, habe ich sie Form nie beklagt, schon weil die Aussage unhaltbar ist. Wie kann ein Politiker "ohne die Medien" reden? Wie soll das gehen? Dann hört ihn vielleicht die liebe Gattin, der Nachbar und der Stammtisch. Meinst Du das reicht auch nur einem einzigen?´


Liebe Grüße, diethelm

P.S.: Damit nicht wieder ein fundamentale Irrtümer aufkommen: Den Krückstock braucht einzig der Rollstuhl und den Rollstuhl braucht einzig Dein Beispiel, zumindest einstweilen.
Siehe oben - wenn aber ein Bild nicht stimmt, dann ist es mit Sicherheit der einen Krückstock benötigende Rollstuhl.

Nix für ungut. Gern sendet auch Dir, diethelm, liebe Grüße der Ziesemann
 
Hallo Ziesemann, ich greife auf Deine Antwort vom 24.2. zurück:

Ziesemann schrieb:
Ach Gaius, Du tust mir fast leid, weil es so kleinlich aussieht, was ich zu erwidern habe. Aber Verfassungstexte muss man schon sehr genau lesen, und da heißt es: "...hat das deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern...es folgt die Aufzählung sämtlicher Bundesländer... kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz...beschlossen". Also nur das deutsche Volk, das in den westlichen Bundesländern lebte.
- Alles völlig richtig, inclusive der Frage, wer denn das erwähnte "deutsche Volk" sei - das selbe etwa, das fünf Jahre vorher noch, im Kriegswinter 1944, in Rußland verreckt ist? Dasselbe, das noch im April 1945 Breslau zerstört hat, damit die Stadt nicht in Feindeshand fällt? Na also - WER? Wo hat ausgerechnet dieses Volk nun plötzlich die Gewalt zur Verfassungsgebung her? - Aber, da bin ich so kleinlich wie die Bundeskanzlerin: Das Grundgesetz ist keine Verfassung!

Weiter.

Welches deutsche Volk - WER! - hat dies Grundgesetz denn beschlossen, und wie? Eine Volksabstimmung hat es weder 1949 noch 1989 gegeben. Hübsch, die Länderaufzählung, hübsch auch, daß fast jeder x-beliebigen Region die Möglichkeit eröffnet wird, selbigem Gesetz sich anzuschließen - wie so ein Anschluß aussieht, haben wir alle erlebt.

Hübsch vor allem, daß da in der Präambel deutlich steht, daß das GG nur so lange gilt, bis ein vereintes Deutschland sich eine Verfassung gibt - solche Verfassung könnte einen andererseits auch das Fürchten lehren: möglicherweise beschließt das vereinte Volk einstimmig, die Inhalte der Artikel 1-19 des GG ersatzlos fallen zu lassen.

Ziesemann schrieb:
Ich weiß nicht, ob Deine Frage "eine sehr gute" ist und ich weiß auch nicht, warum "man" so wenig davon hört. Informieren kannst Du Dich ausgiebig über "www.bundesverfassungsgericht.de" . Pro Jahr gibt es fast 3.000 Verfassungsbeschwerden, erfolgreich sind davon knapp 2,5%, weil eben Grundrechtsverletzungen wesentlich seltener sind, als der Laie glaubt. -
Um Verfassungsbeschwerden - Kritteleien im einzelnen am bestehenden Gesetz - ging es mir nicht, sondern darum, ob Verletzungen internationaler Menschenrechte vor deutschen (und/oder österreichischen) Gerichten einklagbar wären. Da ist mir halt kein Fall bekannt.

Ziesemann schrieb:
Und schon gar nicht vermag ich zu verstehen - sorry - die "selbsternannten-scheingewählten Gruppen" . Wer soll denn das sein?
Parteien? Verbände? Gewerkschaften? Vereine? Schon mal aktiv drin gewesen? Sicher: das GG kann auch ohne! Deswegen ja auch die Frage nach "Staatsform und Verfassung" :)

diethelm schrieb:
relativ kleine Gruppen haben sich in einer „Führung“ organisiert und der Rest durfte mitmachen.
Wobei die Staaten der beiden Deutschland und Österreichs in höchst unrühmlicher Konkurrenz zueinander stehen, wer denn nach 1945 um der Staatserhaltung willen die meisten Alt-Funktionäre im Amt gelassen hat. Undsoweiter.

Schönes liberales Gesetz - von freiheitlicher Demokratie noch 2006 keine Spur. Alles nur post-faschistische Kontrolle, Vettern- und Funktionärswirtschaft, bestenfalls gesetzlich gestützter Kleinkrieg.

Gottseidank tickt die Welt nicht allein nach deutscher Manier, hehe.

Gaius
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ziesemann schrieb:
Rechtlich richtig; politisch ein Unterschied.
Einen Unterschied strategisch festzustellen, ihn dann aber taktisch zu verschweigen, ist nicht eigentlich die volle Redlichkeit. Doch der Kern des Problems scheint ohnehin zu sein, dass da überhaupt ein Unterschied sein darf.
Die Verwalter eines Eigentums üben Besitzerrechte aus und je mehr Kleineigentümer es gibt, desto ohnmächtiger ist der einzelne Kleine.
Logisch aber ist, dass Verwalter bei einem Verkauf fremden Eigentums nicht Besitzrechte ausüben, sondern Eigentumsrechte, unabhängig von der Macht des Herrn Zschetsche oder des Hern Finanzministers. Aber Du kommst wohl schwer von Deinem „Beispiel“ weg.
Du gehst meines Erachtens davon aus, dass die Politiker einen monolithischen Block bilden, tatsächlich aber sind sie erbitterte Konkurrenten, die gegenseitig nur darauf lauern, den anderen einen Fehler machen zu sehen.
Du erachtest völlig richtig! Ich frage mich - nicht, ( ich wüsste es ja nicht) aber Dich, wie Du zu einer anderen Ansicht kommen kannst. Wenn ich mir so die Parlamente, Landtage, Gemeinderäte, die deutschen wie die österreichischen anschaue, von Wahl zu Wahl, da sitzt da drinnen immer ein monolithischer Block, wo sich gerade mal bei den Hinterbänklern was ändert, sonst bleibt es der selbe Haufen. Die erbitterte Konkurrenz geht maximal bis zur Kantinentür, wie Du ja selbst schon einmal festgestellt hast. Wie kann man angesichts dieser Realität an erbitterte Konkurrenz glauben?
Sei es, ich bin es auch. Da muss doch wohl einer die „GoldeneEierlegendeWollschafMilchkuhSau“ gefunden haben. Ist der Heuschreckeninvestor eine grimmsche Märchenfee?
Der Gemeinderat macht doch nicht nach Gusto diesen Verkauf, persönlich hat er doch gar nichts davon, sondern weil die Stadt mit einem Schlag sämtliche Schulden los ist, und damit enorme Mittel frei setzt für andere Zwecke. Das geschieht doch im besten Interesse der Bürger.
Nun, über Gusto lässt sich trefflich streiten, die Stadt aber ist die Schulden nach diesem „Geschäftsunfall“ absolut nicht los! Wenn es nach den heutigen Gepflogenheiten des Investierens geht, dann muss das Kapital in spätestens 5 Jahren wieder zurückgeflossen sein und die Rendite bei 20 bis 35 % liegen. Der Schuldendienst für die Stadt als Gesamtsystem (und nicht als Teilsystem Stadtkasse) hat sich im Gegenteil sogar verschärft! Nachdem es die Politiker in Wahrung ihrer Verantwortung(slosigkeit) nicht bezahlen werden, wird es wohl die Stadt in ihrer Gesamtheit teurer und länger bezahlen müssen, heruntergebrochen auf die einzelnen Individuen, denn der „Heuschreck“ will und kriegt seinen Fraß. Für die Bürger eine teure Auslagerung.

Immer nur kleine Teilsysteme (Teilaspekte, wie die Stadtkasse) eines Gesamtsystems zu betrachten und zu meinen, dieses wäre dann das Ganze (die ganze Stadt), ist bereits systemtheoretisch falsch.

Hier wird auf hinterhältige Art und Weise versucht der Öffentlichkeit Scheuklappen anzulegen, damit sie die Folgen links und rechts nicht sieht. Und dass die Politiker in den vorderen Bänken nichts davon haben, wage ich auf das heftigste zu bezweifeln, allein wenn ich schaue, wohin sie sich jeweils in die Warteposition oder ins „Ausgedinge“ zurückziehen können.

Anfangs hast Du vorzuschlagen:
Ziesemann schrieb:
Nun lassen wir so langsam mal - nur ein Vorschlag - den krückstockbewehrten eiernden Rollstuhl weg.
dann zum Schluss aber noch einmal zu meinen:
Ziesemann schrieb:
Siehe oben - wenn aber ein Bild nicht stimmt, dann ist es mit Sicherheit der einen Krückstock benötigende Rollstuhl.
dann ist da wohl wer von der eigenen Langsamkeit überholt worden.

Etwas schneller, nach wie vor, mangels einleuchtender Argumente vom Gegenteil überzeugt, aber mit lieben Grüßen, diethelm


@Gaius:
Gaius schrieb:
Wobei die Staaten der beiden Deutschland und Österreichs in höchst unrühmlicher Konkurrenz zueinander stehen, wer denn nach 1945 um der Staatserhaltung willen die meisten Alt-Funktionäre im Amt gelassen hat.
Wie es in den beiden Deutschlands genau war, kann ich nicht sagen, aber bezüglich Österreich, das ich doch besser kenne, muss ich Dir insoferne widersprechen als die Ziele gar nicht so „edel“ waren. Nicht um der Staatserhaltung wurden die „Altfunktionäre“ wieder ins Amt geholt, sondern nur um des Machterhalts und der Machtausweitung willen wurde um diese Menschen gebuhlt; wer kann mehr anwerben. Isoferne hast Du wieder recht, rühmlich ist was anderes.

Liebe Grüße in aller Schnelle, diethelm
 
Kursorische Sammelantwort an Gaius und diethelm

Kann ich auf alles antworten was da an Genießbarem und weniger Leckerem aufgetischt wurde? Ich fürchte, dazu fehlt mit die priore Zeit.

Muss ich auf alles antworten? Sicherlich nicht, denn es ist nicht "mein" Thread. Wäre er es, würde ich mich moralisch im obligo befinden.

Darf ich auf alles antworten? - Wohl kaum, denn ich maße mir nicht an, die Verhätnisse in Österreich gut zu kennen. - Ich kann das Land nur bewundern, wie es das geschafft hat, wenige Jahren nach der 1945-Teilung renuniiert zu werden, wozu die Deutschen 45 Jahre brauchten, auch wenn die Verhältnisse nicht kompatibel waren.

Und eine diplomatische Meisterleistung war es wohl, nach den Jubelfeiern des "Anschluss" von 1938 sich 1945 als erstes Opfer der Eroberungssucht Hitlers hinzustellen (welche Staatsangehörigkeit hatte der bis 1931 eigentlich?)

Glückwunsch- Austria! Ist ganz und gar ehrlich gemeint, das muss man in diesem Forum, wo es Ränke und Raküne gibt, wohl betonen.

Grüße Euch beide unvermindert herzlich

Ziesemann

PS: Eine etwas ausführlichere Antwort folgt aber dennoch.
 
Gaius schrieb:
Hallo Ziesemann, ich greife auf Deine Antwort vom 24.2. zurück:

- Alles völlig richtig, inclusive der Frage, wer denn das erwähnte "deutsche Volk" sei - das selbe etwa, das fünf Jahre vorher noch, im Kriegswinter 1944, in Rußland verreckt ist? Dasselbe, das noch im April 1945 Breslau zerstört hat, damit die Stadt nicht in Feindeshand fällt? Na also - WER? Wo hat ausgerechnet dieses Volk nun plötzlich die Gewalt zur Verfassungsgebung her? - Aber, da bin ich so kleinlich wie die Bundeskanzlerin: Das Grundgesetz ist keine Verfassung!
Gegenüber diesen Eruptionen darf ich mich kühl-rational kurz fassen:
1. Das deutsche Volk ist weder überhaupt noch im Kriegswinter 1944 "verreckt" und es hat auch nicht Breslau zerstört.
2. Das verfassungsgebende Recht ist als Naturrecht immanent gegeben.
3. So hat Merkel das nie gesagt,

Gaius schrieb:
Welches deutsche Volk - WER! - hat dies Grundgesetz denn beschlossen, und wie? Eine Volksabstimmung hat es weder 1949 noch 1989 gegeben. Hübsch, die Länderaufzählung, hübsch auch, daß fast jeder x-beliebigen Region die Möglichkeit eröffnet wird, selbigem Gesetz sich anzuschließen - wie so ein Anschluß aussieht, haben wir alle erlebt.
Zur Frage der Volksabstimmung habe ich m.W. bereits Hinlängliches gesagt.

Gaius schrieb:
Hübsch vor allem, daß da in der Präambel deutlich steht, daß das GG nur so lange gilt, bis ein vereintes Deutschland sich eine Verfassung gibt - solche Verfassung könnte einen andererseits auch das Fürchten lehren: möglicherweise beschließt das vereinte Volk einstimmig, die Inhalte der Artikel 1-19 des GG ersatzlos fallen zu lassen.
Das Volk kann nicht beschließen, auf seine Grundrechte zu verzichten, so wenig wie Du auf Dein Freiheitsrecht verzichten und Dich freiwillig in die Sklaverei begeben kannst.

Um Verfassungsbeschwerden - Kritteleien im einzelnen am bestehenden Gesetz - ging es mir nicht, sondern darum, ob Verletzungen internationaler Menschenrechte vor deutschen (und/oder österreichischen) Gerichten einklagbar wären. Da ist mir halt kein Fall bekannt.
Bedauerlich, dass Dir kein Fall bekannt ist. Empfehlung: www.bundesverfassungsgericht.de


Parteien? Verbände? Gewerkschaften? Vereine? Schon mal aktiv drin gewesen? Sicher: das GG kann auch ohne! Deswegen ja auch die Frage nach "Staatsform und Verfassung" :)
Wobei die Staaten der beiden Deutschland und Österreichs in höchst unrühmlicher Konkurrenz zueinander stehen, wer denn nach 1945 um der Staatserhaltung willen die meisten Alt-Funktionäre im Amt gelassen hat. Undsoweiter.

Schönes liberales Gesetz - von freiheitlicher Demokratie noch 2006 keine Spur. Alles nur post-faschistische Kontrolle, Vettern- und Funktionärswirtschaft, bestenfalls gesetzlich gestützter Kleinkrieg.

Gottseidank tickt die Welt nicht allein nach deutscher Manier, hehe.

Gaius
Pardon, verehrter Gaius, aber das liegt nun, verzeih bitte, ist nicht so streng gemeint, wie es zu klingen scheint, unterhalb des von mir erhofften Niveaus eines Denkforums. - Sind wir hier beim Heurigen in fortgeschrittener Runde?
Muss ich wirklich auf so etwas wie "gesetzlich gestützter Kleinkrieg" eingehen? Und die Welt hat glücklicherweise noch nie nach deutscher Manier getickt. - Mit Deinem Thread hat diese Kanonade von Emotionen nichts mehr zu tun - deshalb darf ich mich daraus verabschieden.
Dennoch freundliche Grüße - Ziesemann
 
diethelm schrieb:
Einen Unterschied strategisch festzustellen, ihn dann aber taktisch zu verschweigen, ist nicht eigentlich die volle Redlichkeit.
Ich habe mit Sicherheit nicht absichtsvoll etwas aus taktischen Gründen verschwiegen, wenn ich es überhaupt tat.
Die Besitzer üben im Namen der Eigentümer Rechte aus, zu denen auch ein Verkauf gehören kann. Die Verwalter müssen darüber - in der Politik alle 4-5 Jahre - Rechenschaft ablegen und können abgewählt werden ,in der Politik wie bei einer AG.

Die erbitterte Konkurrenz geht maximal bis zur Kantinentür, wie Du ja selbst schon einmal festgestellt hast.
Ausgeschlossen, dass ich dies je "festgestellt" haben soll, ist ja nicht mal meine Wortwahl.

Wie kann man angesichts dieser Realität an erbitterte Konkurrenz glauben? Sei es, ich bin es auch. Da muss doch wohl einer die „GoldeneEierlegendeWollschafMilchkuhSau“ gefunden haben. Ist der Heuschreckeninvestor eine grimmsche Märchenfee? Nun, über Gusto lässt sich trefflich streiten, die Stadt aber ist die Schulden nach diesem „Geschäftsunfall“ absolut nicht los! Wenn es nach den heutigen Gepflogenheiten des Investierens geht, dann muss das Kapital in spätestens 5 Jahren wieder zurückgeflossen sein und die Rendite bei 20 bis 35 % liegen. Der Schuldendienst für die Stadt als Gesamtsystem (und nicht als Teilsystem Stadtkasse) hat sich im Gegenteil sogar verschärft! Nachdem es die Politiker in Wahrung ihrer Verantwortung(slosigkeit) nicht bezahlen werden, wird es wohl die Stadt in ihrer Gesamtheit teurer und länger bezahlen müssen, heruntergebrochen auf die einzelnen Individuen, denn der „Heuschreck“ will und kriegt seinen Fraß. Für die Bürger eine teure Auslagerung.
Gleich drei Irrtümer:
1. Die Amortisation einen Kapitals hängt von der Art der Investition ab. Bei Immobilien wird mit (mindestens) 25 bis zu 99 Jahren kalkuliert.
2. Die Stadt hat nicht nur als einzige Großstadt in Deutschland ihre sämtlichen Schulden los - sondern noch rd. 250 Mill € Überschuss.
3. Der US-Investor, ein privater Pensionsfonds, sucht geradezu eine langfristige Anlage; von Auslagerung kann keine Rede sein, die Häuser werden schließlich nicht nach San Francisco transportiert.

Immer nur kleine Teilsysteme (Teilaspekte, wie die Stadtkasse) eines Gesamtsystems zu betrachten und zu meinen, dieses wäre dann das Ganze (die ganze Stadt), ist bereits systemtheoretisch falsch.
Klingt ja dolle! Nur was Du meinst, habe ich nicht kapoiert.

Hier wird auf hinterhältige Art und Weise versucht der Öffentlichkeit Scheuklappen anzulegen, damit sie die Folgen links und rechts nicht sieht. Und dass die Politiker in den vorderen Bänken nichts davon haben, wage ich auf das heftigste zu bezweifeln, allein wenn ich schaue, wohin sie sich jeweils in die Warteposition oder ins „Ausgedinge“ zurückziehen können.
Bezweifle nur; Du hast auch das Recht zu bezweifeln, dass Hitler ein gebürtiger Österreicher war und kannst unterstellen, dass er ein Geheimagent der CIA war, der weisungsgemäß Deutschland planmäßig zerstört hat
Anfangs hast Du vorzuschlagen: dann zum Schluss aber noch einmal zu meinen: dann ist da wohl wer von der eigenen Langsamkeit überholt worden.

Etwas schneller, nach wie vor, mangels einleuchtender Argumente vom Gegenteil überzeugt, aber mit lieben Grüßen, diethelm

Entschuldige bitte, dass ich Dir offensichtlich zu langsam bin.
Hiermit verabschiede ich mich von diesem Thread - mich eines Urteils über ihn enthaltend - mit freundlichen Grüßen und der Hoffnung auf eine Wiederbegegnung.
Ziesemann
 
Ziesemann schrieb:
Gegenüber diesen Eruptionen darf ich mich kühl-rational kurz fassen:
Daß eine Eruption als Eruption erkannt wird, ist in politischen Diskussionen schon viel.
Ziesemann schrieb:
1. Das deutsche Volk ist weder überhaupt noch im Kriegswinter 1944 "verreckt" und es hat auch nicht Breslau zerstört.
Stimmt - das waren nur viele Einzelne, die 1944 an der Front oder in der Heimat dran glauben mußten, so wie der Befehl zur Zerstörung Breslaus letztlich auf die Entscheidung einer einzigen Person rückführbar ist.
Ziesemann schrieb:
2. Das verfassungsgebende Recht ist als Naturrecht immanent gegeben.
Die Berufung auf Gesetzgebung als Naturrecht überrascht mich - ich dachte bislang immer, daß sich Menschen von ihnen bestimmte Gesetze in von Menschen bestimmten Zusammenhängen aus von Menschen bestimmten Gründen gäben - darin, im "vom Menschen für Menschen" lag für mich immer die rationale Begründung von Gesetzgebung und damit auch die Möglichkeit immanenter Kritik der Gesetzgebung.

Was bedeutet der Begriff "Naturrecht"?
Und wie ist in dem Zusammenhang die Konstruktion des Begriffs "Volk" zu betrachten?

Ziesemann schrieb:
3. So hat Merkel das nie gesagt

Sondern wie?
Sollte ich blindlings diethelms Ironie aus #4 aufgesessen sein? Das wäre möglich.

Ziesemann schrieb:
Zur Frage der Volksabstimmung habe ich m.W. bereits Hinlängliches gesagt.
d.W. wohl, und m.W. ist es mir bislang noch nicht gelungen, die radikaldemokratischen Fragen zu formulieren, die einen Ausweg aus hierarchischen Machtkonstruktionen böten.

Ziesemann schrieb:
Das Volk kann nicht beschließen, auf seine Grundrechte zu verzichten, so wenig wie Du auf Dein Freiheitsrecht verzichten und Dich freiwillig in die Sklaverei begeben kannst.
Die Frage lautet doch eher anders herum: Wenn es sich um allgemeine menschliche Grundrechte handelt, warum muß dann erst eine bloß regional geltende Gesetzgebung her, die zunächst nur den Menschen dieser Region diese Grundrechte einräumt?

Ziesemann schrieb:
Bedauerlich, dass Dir kein Fall bekannt ist. Empfehlung: www.bundesverfassungsgericht.de
Das Bundesverfassungsgericht ist offensichtlich für die Frage allgemeingültiger Menschenrechte nicht zuständig; allenfalls könnte man in Den Haag klagen.

Ziesemann schrieb:
Sind wir hier beim Heurigen in fortgeschrittener Runde?
Gut - was ich geschrieben habe, habe ich geschrieben, auch wenn es mal nach Heurigem stinkt. Aber meine Behauptung bleibt: die deutsche Gesellschaft organisiert sich nach wie vor eher hierarchisch als demokratisch, die Staatsform der Herrschaft bleibt in allen gesellschaftlichen Institutionen
von oben nach unten organisiert, freiheitliche Rechte hin oder her; aber ein goldenes Wort wie das des SPD-Statuts, daß der politische Wille sich an der Basis bilde, bleibt wohl Illusion.

Freue mich stets, Dir wieder zu begegnen,
Grüße, Gaius
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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diethelms Ironie aus #4 aufgesessen?

Seit „urdenklichen Zeiten“ gibt es die Seite des Bundeskanzlers für Kinder (war immer sehr faszinierend), wo auch das Grundgesetz „erklärt“ wurde. Nach der Wahl Merkels wurde diese praktisch unverändert übernommen und vorerst nur Name und Geschlecht geändert, das
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland heißt nicht "Verfassung", sondern "Grundgesetz";
wie ich ihn auch so in #4 zitiert habe, stammt aus dieser ersten Umstellung. Inzwischen wurde diese Seite der Bundeskanzler ( http://www.bundeskanzlerin.de/web/generator/bk/Navigation/Fuer-Kinder/grundgesetz.html ) in völlig neu aufgelegt und dieser Satz lautet nun
Das Grundgesetz ist unsere Verfassung …
.Schade nur, dass die vorhergehende Version nicht mehr zugänglich ist, so muss ich Dich bitten, mir zu glauben. Natürlich hat mein Beitrag #4 einen ironischen Grundton.
Aber Dein Schluss:
… die deutsche Gesellschaft organisiert sich nach wie vor eher hierarchisch als demokratisch, die Staatsform der Herrschaft bleibt in allen gesellschaftlichen Institutionen,von oben nach unten organisiert, freiheitliche Rechte hin oder her; aber ein goldenes Wort wie das des SPD-Statuts, daß der politische Wille sich an der Basis bilde, bleibt wohl Illusion.
trifft meiner Meinung nach auch für Österreich, ganz besonders aber für die €U zu.

Liebe Grüße, diethelm
 
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