• Willkommen im denk-Forum für Politik, Philosophie und Kunst!
    Hier findest Du alles zum aktuellen Politikgeschehen, Diskussionen über philosophische Fragen und Kunst
    Registriere Dich kostenlos, dann kannst du eigene Themen verfassen und siehst wesentlich weniger Werbung

Sterbehilfe

AW: Sterbehilfe

stirb und werde (aus "selige sehnsucht" von goethe)

oder anders ausgedrückt -

stirb, bevor du stirbst
Da ist etwas dran, jedoch ist dabei weniger der Tod als Lebensende gemeint sondern das freiwillige vorweg nehmen einer Situation im übertragenen Sinn
wenn sie durch Versuch und Irrtum scheitern könnte.
Selber absagen und etwas Neues versuchen ist ein besserer Tod als zu warten bis einem das Ende aufgezwungen wird und es dann schwer ist damit umzugehen.
Es ist das alte Prinzip des Loslassens von Dingen zu zur Belastung werden und das Leben nicht mehr produktiv oder über gutes Gefühl bereichern.
 
Werbung:
AW: Sterbehilfe

Da ist etwas dran, jedoch ist dabei weniger der Tod als Lebensende gemeint sondern das freiwillige vorweg nehmen einer Situation im übertragenen Sinn
wenn sie durch Versuch und Irrtum scheitern könnte.
Selber absagen und etwas Neues versuchen ist ein besserer Tod als zu warten bis einem das Ende aufgezwungen wird und es dann schwer ist damit umzugehen.
Es ist das alte Prinzip des Loslassens von Dingen zu zur Belastung werden und das Leben nicht mehr produktiv oder über gutes Gefühl bereichern.

Hat dir denn die Palliativmalerei bisher dabei geholfen?
 
AW: Sterbehilfe

Zusätzlich wirst du ein Problem haben, "unheilbar krank" rechtlich einwandfrei zu definieren.

Wie wäre es, wenn der Patient selbst definiert, wann er unheilbar krank ist. Patientenverfügung: sobald ich länger als ein Monat im Koma bin, die Maschinen abschalten und mich sterben lassen z.B....
 
AW: Sterbehilfe

Prinzipiell eine gute Idee, nur dann müsstest du auch jenen Fall befürworten, in dem ein Patient sagt, beim ersten Anzeichen des geringsten Schmerzes sei er zu erlösen.....oder nach 10 Sekunden Koma....oder sonstwas.
Das käme wiederum einer generellen Freigabe des Freitodes gleich.

Wenn du irgendwo zwischen 10 Sekunden und 10 Monate Koma (oder zwischen für Außenstehende völlig uneinsichtige und allgemein sehr verständliche Gründe) eine Grenze ziehen willst, dann müsstest du begründen können, warum genau dort. Ansonsten sind wir wieder beim selben Problem angelangt.

Das Problem das ich hier sehe ist, dass jeder (auch ich) bei Sterbehilfe eine bestimmte Vorstellung hat. Eben jene Situationen, in denen 'allgemein verständlich' ist, dass man nicht mehr leben will bzw man davon ausgeht, dass man selbst in jener Situation seinem Leben ein Ende bereiten wollen würde. Nur sind aber in der Praxis nicht alle Fälle so leicht zu entscheiden.
Bemüht man das Recht, müssten sehr klare und plausible Grenzen gesetzt werden - im Prinzip müsste der Wert eines Lebens von Dritten bestimmt werden. Dass sich jene, die für ihre Entscheidung die Verantwortung tragen müssten (also nicht nur darüber diskutieren) sich davor scheuen, ist mir sehr verständlich.

lg,
Muzmuz
 
AW: Sterbehilfe

Prinzipiell eine gute Idee, nur dann müsstest du auch jenen Fall befürworten, in dem ein Patient sagt, beim ersten Anzeichen des geringsten Schmerzes sei er zu erlösen.....oder nach 10 Sekunden Koma....oder sonstwas.
Das käme wiederum einer generellen Freigabe des Freitodes gleich.

Was meinst du mit "Freigabe" des Freitodes? Gesetzlich ist er legal.
Ich sehe auch nicht ein, wieso der Staat jemandem verbieten sollte, sich selbst zu töten.
Wenn man verfügt, man wolle getötet werden oder besser gesagt, man wolle nicht gerettet werden, wenn nach einen gefährlichen Unfall das Überleben nur möglich ist, wenn als Folge der Rettung bzw. der Notoperation mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Querschnittslähmung oder eine Hirnschädigung droht - was spricht ethisch dagegen, wenn man dies fordert?
 
AW: Sterbehilfe

Weiß nicht wie es in Deutschland ist, aber in Österreich ist Selbstmord sowie Selbstverstümmelung ein Straftatbestand. Logischerweise gibt es keinen verurteilten Selbstmörder, da der Täter mit dem Ableben gesetzlich nicht mehr verfolgbar ist, aber formaljuristisch ist es eine Straftat.
In Österreich gab es auch immer wieder Fälle von Selbstverstümmelung männlicher jugendlicher, um sich durch Untauglichkeit dem Wehrdienst zu entziehen. Da gab es in der Tat Verurteilungen.

Die Aufgabe von Gesetzen ist nicht nur der Schutz der Bürger voreinander, sondern auch vor sich selbst. Der Großteil der 'geretteten' Selbstmörder ist später froh, dass entweder der Versuch gescheitert oder vereitelt worden ist.
Im Vorhinein abschätzen, ob das im konkreten Fall auch so sein wird - wer soll das ? Einem Außenstehenden steht ein Urteil schwerlich zu, dem Betroffenen fehlt in der Regel dazu die Weitsicht - ist er doch zumeist verzweifelt. Auf diese Basis kann sich der Gesetzgeber berufen, wenn er Selbstmord und die Beihilfe dazu unter Strafe stellt.

Wenn man argumentieren wolle, der Selbstmord sei eine höchstpersönliche Angelegenheit, in die sich der Staat nicht einzumischen hat: Müsste man dann nicht auch beispielsweise einer Gruppe Menschen erlauben ihre eigenen Gesetze zu machen, so lange sie anderen Personen nicht damit schaden ? Beispielsweise Blutrache zwischen zwei Familien, wenn sie es so wollen - warum dann nicht ? Von Stammtischgemurmel a'la "so lange sich die Türken hier nur untereinander abstechen - sollen sie doch, was kümmert das uns ?" ist es dann nicht mehr weit.

Aber wie ich schon anfangs geschrieben habe: ich bin generell für Sterbehilfe und fände nichts schlimmer als einmal ohne Hoffnung hilflos vor mich hin vegetieren zu müssen. Aber so einfach, wie man sich Sterbehilfe zumeist vorstellt, ist das Thema nicht.

lg,
Muzmuz
 
Werbung:
AW: Sterbehilfe

Weiß nicht wie es in Deutschland ist, aber in Österreich ist Selbstmord sowie Selbstverstümmelung ein Straftatbestand.

Also ich bin ja kein Jurist, aber wie ich das sehe, stimmt das so nicht.
Selbstverstümmelung ist verboten, da hast du recht.

Aber im StGB steht nichts von Selbstmord, nur § 77 StGB Tötung auf Verlangen und § 78 StGB Mitwirkung am Selbstmord.

Logischerweise gibt es keinen verurteilten Selbstmörder, da der Täter mit dem Ableben gesetzlich nicht mehr verfolgbar ist, aber formaljuristisch ist es eine Straftat.

Na ja, wenn schon dürfte nicht nur die Tat selbst sondern auch der Versuch strafbar sein.

Die Aufgabe von Gesetzen ist nicht nur der Schutz der Bürger voreinander, sondern auch vor sich selbst.

Warum? Kann man jemanden "von sich selbst" schützen? Sollte man das?

Der Großteil der 'geretteten' Selbstmörder ist später froh, dass entweder der Versuch gescheitert oder vereitelt worden ist.

Meinen die das wirklich so, oder sagen sie es nur in der Therapie. Welchen Einfluss haben Medikamente auf solche Aussagen. Und was ist mit denen, die es bedauern?

Einem Außenstehenden steht ein Urteil schwerlich zu, dem Betroffenen fehlt in der Regel dazu die Weitsicht - ist er doch zumeist verzweifelt.

Seit wann ist "Verzweiflung" eine Form der Unzurechnungsfähigkeit - vielleicht ist in manchen (vielen?) Situationen Verzweiflung angebracht?

Wenn man argumentieren wolle, der Selbstmord sei eine höchstpersönliche Angelegenheit, in die sich der Staat nicht einzumischen hat: Müsste man dann nicht auch beispielsweise einer Gruppe Menschen erlauben ihre eigenen Gesetze zu machen, so lange sie anderen Personen nicht damit schaden ? Beispielsweise Blutrache zwischen zwei Familien, wenn sie es so wollen - warum dann nicht ? Von Stammtischgemurmel a'la "so lange sich die Türken hier nur untereinander abstechen - sollen sie doch, was kümmert das uns ?" ist es dann nicht mehr weit.

Es geht hier nicht nur um rechtliche Fragen. Ethisch gesehen ist der Selbstmord kaum verwerflich - denn wie soll man unethisch gegenüber sich selbst handeln?

Aber so einfach, wie man sich Sterbehilfe zumeist vorstellt, ist das Thema nicht.

Das stimmt sicher. Doch welches Thema ist schon so einfach, wie man es sich vorstellt?
 
Zurück
Oben