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Corona-Merkwürdigkeiten.

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Haben wir denn nicht schon genug Corona-Vorschriften bei denen die Ausfälle die Einfälle exorbitant unangemessen dominieren? :rolleyes:

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) § 28 Schutzmaßnahmen:
(1) Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in § 28a Absatz 1 und in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten. Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen. Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden. Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.
(2) Wird festgestellt, dass eine Person in einer Gemeinschaftseinrichtung an Masern erkrankt, dessen verdächtig oder ansteckungsverdächtig ist, kann die zuständige Behörde Personen, die weder einen Impfschutz, der den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission entspricht, noch eine Immunität gegen Masern durch ärztliches Zeugnis nachweisen können, die in § 34 Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten Verbote erteilen, bis eine Weiterverbreitung der Krankheit in der Gemeinschaftseinrichtung nicht mehr zu befürchten ist.
(3) Für Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 gilt § 16 Abs. 5 bis 8, für ihre Überwachung außerdem § 16 Abs. 2 entsprechend.
 
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Walter: "Hohe Übersterblichkeit in Österreich, 59% im Dezember:"

Gott sei Dank!
 
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der durch die Einschränkungen aufgezwungene ungesunde Lebenswandel ist gefährlicher als der Virus

(der Virus, weil es sich um ein griechisches Fremdwort mit männlichem Geschlecht handelt,
welches zwar von den Römern übernommen wurde,
welches diese aber nicht deklinieren konnten

folglich hat das lateinische virus gar kein Geschlecht)

................

https://diaphanus.livejournal.com/693710.html

  • The Ancient Greek writer Ammianus Marcellinus seems to be using vīrus as a fourth declension noun. Alexander Souter's A Glossary of Later Latin lists the word as "uīrus: gen. ~ūs (cf. SONVS) (Amm. 18. 4. 4)." (Souter wrote consonantal v as u, and sometimes vocalic u as v.) So, Ammianus treats vīrus and sonus as masculine nouns

  • The Greek language has the word ἰός, which is a cognate of the Latin word vīrus. This word may not look much like vīrus, but the form ἰός is from an older form ϝισός (ϝ is the obsolete Greek letter Digamma, which represents the English "w" sound). The Romans often interchanged their r sound and their s sound, so we can see how a word sounding something like "wisos" could become the Latin word vīrus. The gender of ἰός is masculine instead of neuter, and it is declined regularly like a usual masculine Greek word of the Greek second declension. In modern Greek, the word is used as a translation for virus.
 
der durch die Einschränkungen aufgezwungene ungesunde Lebenswandel ist gefährlicher als der Virus ...

Wenn das Deine Meinung ist, dann werden wir Deinen Bewegungsradius auf 15 Meter einschränken müssen, damit Du erkennst wie wichtig und richtig unsere Einschränkungen sind.
 
Bis heute wurden 317.000 Deutsche geimpft (RKI).
Das ist laut RKI Stand heute 12.00 Uhr, ich nehme vorsichtshalber den Stand gestern Abend an, also in 9 Kalendertagen 317.000.

Das sind 35.000 Impflinge pro Tag.

Wenn man nun 365 Tage im Jahr impft, erschafft man bis Silvester 2021 12.750.000 Geimpfte.

In 3,9 Jahren würden die erforderlichen 50 Mio. geimpft .

Nun müssen nach der 3. Woche alle ein 2. Mal geimpft werden,
dadurch müsste die anfangs angesetzte aktuelle Impfkapazität von 35.000 halbiert werden.

Nach dieser Rechnung würden die 3,9 Jahre auf 7,8 Jahre verdoppelt.
Nach 7,8 Jahren würden 50 Mio Deutsche 2mal geimpft sein. Das entspräche ca 60% der 83 Mio. Deutschen.
Nach Angaben der Bundesregierung benötigt man zur Herdenimmunität 60-70% Impflinge. Wir verwenden hier also den unteren Wert. Einen Wert von 66,6% wollen wir nicht anwenden.
Im Herbst 2028 würde man also die erforderliche Zahl mit der Mutation des Jahres 2019 geimpft haben.

Ich werde diese Rechnung den aktuellen Zahlen anpassen.
Die Abfertigungsgeschwindigkeit wird sich nach guter alter deutscher Tradition noch steigern.
 
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