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Karl Heinz Grasser

Alle Anbieter hatten Provisionen für den ausgelobt, der "erfolgversprechende Leistungen beim Kauf der Buwog " erbringen würde. Das allein ist ja schon Aufforderung zur Untreue an alle entscheidenden Institutionen.
Ein schrecklicher Sumpf .....

Da steckt etwas ganz anderes dahinter, denn in der Realität ist politisch wirtschaftliche Korruption in Österreich und insgesamt, ein vollkommen alltäglicher Vorgang, beim Hyper Korruptions Skandal vergangener Jahre dem AKH Bau, haben manche Bau Vergabe Leiter sogar Tariflisten mit versendet, wie viele Prozente der Bausumme sie als Schmiergeld für die Auftragserteilung zu erhalten wünschten. Und so ist es immer weiter gegangen bis zum heutigen Tag.
Ich vermute Grasser hat mit ÖVP und SPÖ den Reibach nicht teilen wollen, im Mafia Mileu kann dir das sogar Betonpatschen eintragen.
 
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Noch so eine Frage; Wie konnte die Angebotssumme "verraten" werden? Aus den Anbieterkreisen oder aus der Konkurrenz?
 
Ich frage mich was da wirklich hinter den Kulissen gelaufen ist, denn das was man Grasser vorwirft ist verboten, aber bei den politischen Parteien in ihrem Machtbereich allgemein. Und normaler Weise hackt eine Krähe einer anderen kein Auge aus. Wem hat er sich da wie zum Feind gemacht? Wollte er das Buwog Schmiergeld nicht mit ÖVP und SPÖ teilen?
Aha, also dass Grasser und seine Freunde sich wie im Gerichtsurteil festgestellt gegen die Republik verschworen haben ist bemerkenswert, sondern das Justizsystem hat sich auf Anordnung von den immer wieder erwähnten, aber nie konkret spezifizierten "gewissen Eliten" gegen Grasser & Co verschworen. Hört sich nach einer rechten Ferencerei an.
Bezüglich Urteil wird sich herausstellen, was sich da am Weg durch die Instanzen noch tut.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bezüglich Urteil wird sich herausstellen, was sich da am Weg durch die Instanzen noch tut.
Zwei Dinge sind möglich
1) Inhaltlich kann die Beweiswürdigung nicht angefochten werden - höchstens kann die Strafe herabgesetzt werden, weil die StA nicht berufen hat.
2) Formal steht die Frage der Befangenheit der : Richter erklärt selbst, ob befangen oder nicht - schon etwas merkwürdig) und die Aufzeichnung aus dem Gerichtssaal außerhalb des eigentlichen Verfahrensablaufes und Verwendung dieser Inhalte dann im Prozeß.
Auf jeden Fall wirds noch Jahre dauern. Grasser geht in Privatkonkurs, damit er den behaupteten Schaden nicht zurück zahlen muß..
 
Richter erklärt selbst, ob befangen oder nicht - schon etwas merkwürdig
Für den Normalbürger, gewiss. Aber, das Richteramt setzt ja persönliche Integrität voraus. Ergo, wenn man berechtigte Zweifel an der ordnungsgemäßen Selbstbeurteilung des Richters hegt, würde man ihn nicht nur für den betrachteten Prozess, sondern generell als Richter ungeeignet sehen.
Und die Frage, ob der Prozess ordnungsgemäß abgelaufen ist (also auch, ob der Richter seiner Funktion nach gängigen Standards gerecht geworden ist) wird in den weiteren Instanzen ja ohnehin erörtert.
 
Ergo, wenn man berechtigte Zweifel an der ordnungsgemäßen Selbstbeurteilung des Richters hegt, würde man ihn nicht nur für den betrachteten Prozess, sondern generell als Richter ungeeignet sehen.
Diesen "Vertrauensvorschuß" genießen Richter in Zivilverfahren nicht, da gibts ein Ablehnungsverfahren mit "Instanzenzug".
 
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Ergo, wenn man berechtigte Zweifel an der ordnungsgemäßen Selbstbeurteilung des Richters hegt
Dazu habe ich erst jetzt zufällig gefunden, wie es mit dem Gatten der Richterin und ihren Stiefsohn in der Familie zugeht.
https://www.derbuwogprozess.at/verhandlungs-tagebuch/107-hauptverhandlung/
Die Einschätzung von Grasser hat der Gatte im Internet veröffentlicht und dafür wurde er disziplinär vom OGH verurteilt und mit eine Geldstrafe belegt.
Die Argumentation der Verteidigung von Grasser finde ich schlüssig, wobei ich die Formulierung eines "objektiven Anscheins" höchst delikat sehe.
 
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