Du hast da einen Fehler in deiner Logik. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist bereits in der Verfassung verankert (Art. 3 Abs. 2 GG).
Es gibt auch einen analogen Paragraphen in der Österreichischen Verfassung, der Artikel 7:
(1) Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.
Der Inhalt von (1) wurde nachfolgend allerdings aufgeweicht bzw relativiert und genaugenommen faktisch sogar aufgehoben.
(2) Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten sind zulässig.
Ein Hauptgrund dafür war die gesetzlich explizite Vorschreibung bei der Ausschreibung von Stellen im öffentlichen Dienst, dass bei gleicher Qualifikation von Bewerbern zwingend Frauen zu bevorzugen seien und eine Komission, paradoxer Weise 'Gleichbehandlungskommission' genannt, die gesetzeskonforme Ungleichbehandlung überwachen und deren Einhaltung garantieren soll. Also gesetzlich eine eindeutige geschlechtliche Diskriminierung -und zwar genau so eine, die in Absatz (1) ausgeschlossen werden sollte- nun doch verfassungskonform sein kann.
Das heißt, hier wird der Versuch erlaubt, ein faktisches Unrecht durch ein juristisches Unrecht zu beseitigen.
Unsere Gesellschaft ist aber voll von geschlechtlichen Ungleichstellungen. Einmal zum Nachteil eines Geschlechts, einmal zu dessen Vorteil.
(2) erlaubt nun, ein bestimmtes Geschlecht zu benachteiligen, um eine bestimmte Gleichheit herzustellen. Als Individuum wird man ggf durch das entsprechende Gesetz benachteiligt, auch wenn man von de faktischen geschlechtlichen Ungleichheit persönlich gar nicht profitiert bzw man wird bevorteilt, auch wenn man von der faktischen Ungleichheit gar nicht betroffen ist. Einzig das Geschlecht entscheidet dann darüber, ob man durch das Gesetz profitiert oder benachteiligt wird.
Dieser Widerspruch spiegelt die ganze Bigotterie der aktuellen Gleichheitsdebatte und die ganzen Widersprüche in der Argumentation wider.
Analog der Forderung "Wir Frauen können "es" (was auch immer) genauso gut wie Männer, also müssen wir besonders gefördert werden!!"
Also was nun? Eine besondere Förderung braucht der, der etwas selbst 'nicht so gut kann'.
Weiters: Wer (besonders: welche Frau) fordert, dass Frauen strafrechtlich so lange härter bestraft werden müssten, bis sich die Frauenquote in den Gefängnissen 50% annähert?
Gemäß der Argumentation der üblichen Frauenrechtler müssten sie das auch fordern.
Aber da wie dort ist die Basis des Argumentes eine Milchmädchenrechnung. Dass weit mehr Männer in Gefängnissen einsitzen ist nur zu einem geringen Teil die Folge einer geschlechtlichen Diskriminierung. Die Gesetze im Strafrecht machen genauso wenig geschlechtliche Unterschiede zwischen Mann und Frau wie es das Arbeitsrecht oder irgendwelche Besoldungsschemata machen. Und dennoch gibt es da wie dort einen eklatanten faktischen Unterschied.
Ja, Männer werden für das gleiche Verbrechen tendenziell härter bestraft als Frauen. Der Hauptgrund für den stark überwiegenden Anteil männlicher Häftlinge ist aber das geschlechtsspezifische Verhalten der Menschen. Männer begehen insgesamt mehr mit Gefängnis geahndete Straftaten als Frauen bwz versuchen eher, ihre Probleme mit Gewalt und anderen kriminellen Handlungen zu lösen. Die Hauptursache im hohen männlichen Anteil unter den Sträflingen (etwa 6 zu 1) liegt also im "männlichen Lebenswandel". Die geschlechtliche Diskriminierung hingegen trägt nur gering (könnte jetzt keine Zahlen nennen) bei.
Genauso verhält es sich bei den Gehältern. Der Hauptgrund, warum Frauen im Schnitt weniger verdienen als Männer, liegt hauptsächlich im "weiblichen Lebenswandel" und nur zu einem geringen Anteil an einer geschlechtlichen Diskriminierung, auch wenn es so eine gibt und zu verurteilen und zu beseitigen ist.
Wenn man aber versucht, die Gehälter der Frauen durch Gesetze so weit anzuheben, bis Gleichheit herrscht (oder durch unspezifische Quotenregelungen mit Gewalt der Frauenanteil in gewissen Positionen in Richtung 50% zu pushen), wäre das so falsch wie eben Frauen so lange härter zu bestrafen, bis genauso viele einsitzen wie Männer.
Also bleibt hier nur die Analogie zur Farm der Tiere: Alle sind gleich, aber wenn's beliebt, sind einige gleicher.