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Darf der Staat foltern?

AW: Darf der Staat foltern?

Glaubst Du das was Du schreibst?
Ich schrieb nur, dass Geständnisse unter Folter etc. im Hauptverfahren nicht verwendet werden dürfen. Welcher Ermittler sollte also foltern, wenn der Angeklagter am Ende dann straffrei bei wegkommt?
wenn Du so informiert bist, oder scheinst, dann kennst Du wohl die Weisung oder Nicht- Weisung des zuständigen Ministers (geht dann bis zum Kanzler) an seine Beamten, oder die "Empfehlung" des zuständigen Richters.
Was hat das jetzt mit Folter zu tun? Wenn die Justiz so gleichgeschaltet wäre, wie du hier suggerierst, frage ich mich, wieso gerade die Pendlerpauschale vom BVerfG gekippt wurde. :D
In real gibt es keine Gesetzte für den Staat, weil die Ermessensfrage eine, wenn nicht die wesentliche Rolle dabei spielt (im dringlichen Außerkrafttretungsfall).
Du weißt aber schon, welche Bedeutung das Wort "Ermessen" hat, oder? Wenn ich einen klaren Tatbestand vom Gesetz vorgegeben habe und der Angeklagte diesen rechtswidrih und schuldhaft erfüllt hat, dann ist das keine Frage des Ermessens, sondern des Feststellens. Dann kann er nicht nur Straftäter sein, dann ist er Straftäter.
Zugegeben, ich bin kein wirklicher Außenseiter, habe etwa 20 Jahre (fast ausschließlich) mit Migranten zusammengelebt, -die oft nicht Anwendbarkeit kültiger Gesetzte (bei Illegalen), bedingt bei bilateralen oft divergierenden Interessen von Nachbarstaaten auf Hoheitsgebiet. "Wenn was passiert", kommen die "Cleaner" (selbst erlebt und gesehen, da gibt es keine Verfahren, viel zu teuer) der Staatspolizei und handeln (aus deren Perspektive nicht unbedingt unvernünftig) aber sicher nicht nach irgend einem bürgerlich rechtlichen, oder sonstigem Gesetz.
Die Polizei handelt nie bürgerlich-rechtlich. Das müsste dir, der du "kein wirklicher Außenseiter" bist, doch klar sein. :dreh:
wenn Du schon Platon anführst, dann bedenke, dass er schrieb: es solle immer ein Gesetz geben, das über allen steht, dessen nur der Staat
Jetzt musst du mich aber aufklären: Wo habe ich denn bitte Platon angeführt?
 
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AW: Darf der Staat foltern?

Zitat: Ich schrieb nur, dass Geständnisse unter Folter etc. im Hauptverfahren nicht verwendet werden dürfen. Welcher Ermittler sollte also foltern, wenn der Angeklagter am Ende dann straffrei bei wegkommt?

Lächerlich, wenn ein Geständnis einmal da ist, ist es sehr wohl eine Ermessensfrage der Umstände, sowie der für den Fall notwendigen Anwendung es gelten zu lassen. Wie diese "Folter" aussieht, ist secondär, nicht verifizierbar, von Fall zu Fall anders und wird auf die Person abgestimmt, meist mit psychologischen Methoden, oft mit Arzt und Medikamenten, ohne jedem Folterbeweis.

Dein Zitat:
Du weißt aber schon, welche Bedeutung das Wort "Ermessen" hat, oder? Wenn ich einen klaren Tatbestand vom Gesetz vorgegeben habe und der Angeklagte diesen rechtswidrih und schuldhaft erfüllt hat, dann ist das keine Frage des Ermessens, sondern des Feststellens. Dann kann er nicht nur Straftäter sein, dann ist er Straftäter.

Dann liegt der Fall auf dem Tisch, das war ja nicht die Frage nach Methode der Wahrheitsfindung, das "Ermessen der Verhörmethode" war gemeint.

Dein Zitat:
Die Polizei handelt nie bürgerlich-rechtlich. Das müsste dir, der du "kein wirklicher Außenseiter" bist, doch klar sein.

Ich schrieb: ....... bürgerlich rechtlichen, oder sonstigem Gesetz.........

Der Platon sei Dir noch nicht bewiesen

Nach Deinen Aussagen stehst Du im Konflikt mit Dir selbst, was beweist, dass im Prinzip, Gewalt niemals und für niemand legitim ist. So sehr Du auch versuchst, die Gewalttat, egal auf welcher Seite Recht zu fertigen, machst Du Dich schuldig, so gehst Du eine Beziehung, eine Partnerschaft mit dem Verbrecher ein, eine Schuld die Dir niemand abnimmt. Diese Last trägt der Staat, das Problem ist nicht lösbar, weil Gesetz immer auch Gewalt ist, egal zu welchem Recht. (nicht persönlich sonder in dritter Person gemeint)

Grüße Kultus Maximus
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Darf der Staat foltern?

Also mal in Ehren ein Wort:

Der Staat darf NICHT foltern.
Das da - je nach Straftat und Auftreten des Angeklagten, bzw. bei der Polizei ist er ja noch Beschuldigter, so lange keine Anklage von der Staatsanwaltschaft erhoben worden ist, auch mal die Hand ausrutscht, bzw. mal die eine oder andere psychologische Trickserei angewendet wird, liegt daran, auch Polizisten sind "nur" Menschen.

Wer ist denn schon frei von Dummheiten und Dämlichkeiten?

Nur die Frage war darf der Staat das erlauben, und hier gilt ausdrücklich NEIN!

Die nächste Frage wäre, was ist eigentlich FOLTER? Die Methode "guter Bulle - böser Bulle", so wie wir das aus den Krimis her kennen, ist keine Folter.

Und ab wann sind welche psychologischen Tricksereien Folter?
Das sollte man doch mal genau definieren.

Gruß
Axl
 
AW: Darf der Staat foltern?

Der Staat foltert am laufenden Bande.

Was geschieht denn in den JVA?

Was geschieht denn mit Staatskritikern, die per Willkürjustiz in die Psychiatrie gesperrt, zwangsisoliert und zwangweise mit Psycho-Giften behandelt werden?

Was geschieht denn, wenn der Staat einander liebende Kinder und Eltern trennt?
Das macht er im Durchschnitt 70 Mal am Tage in der BRD. Während er wahrlich verwahrloste und mißhandelte Kinder dort zu belassen pflegt, wo sie vernachlässigt und misshandelt werden.

Hier wird wieder eine Lügendiskussion betrieben, die mit der Realität absolut gar nichts zu tun hat.
 
AW: Darf der Staat foltern?

Zitat von Aktivdenker:
Und ab wann sind welche psychologischen Tricksereien Folter?
Das sollte man doch mal genau definieren.

Dann, wenn durch Observierung, sinnlosen Ladungen vor Gericht, Rufmord durch den Mob der Beamten von Ministerien, oder Behörden, im Umfeld, die Familie, das Privat- und Berufsleben des Betroffenen kaputt geht, und jener alles gesteht, wenn man nur endlich aufhört damit.(es gibt eine Vielzahl von Polizeiterror und damit höllische Folter, solche, welche oft bis zum Amoklauf des Betroffenen führt, steht dann in keiner Zeitung das warum)

Zitat von Aktivdenker:
Der Staat darf NICHT foltern.

AUF GAR KEINEN FALL !!! Ein Staat der foltert, liegt falsch, da stimmen grundlegende Konzepte nicht.

Grüße Kultus Maximus
 
AW: Darf der Staat foltern?

zwangsisoliert und zwangweise mit Psycho-Giften behandelt

Also dafür braucht man nur das elektromagnetisch-hypnotisieren Betäubungsmittel >>GLOTZE<< anzuschalten, dann ist man zwangsisoliert und mit Psycho-Giften betäubt.

Leider haben viele Bürger noch den guten Glauben an der Glotze.

Axl
 
AW: Darf der Staat foltern?

Hallo Axl!

Dein Zitat:
Also dafür braucht man nur das elektromagnetisch-hypnotisieren Betäubungsmittel >>GLOTZE<< anzuschalten, dann ist man zwangsisoliert und mit Psycho-Giften betäubt.

Leider haben viele Bürger noch den guten Glauben an der Glotze.

Den Tag mit Humor und voller Energie (und leider mit Wahrheitsgehalt), das gefällt mir!

Liebe Grüße
Kultus Maximus
 
AW: Darf der Staat foltern?

Zitat von These: ..... Mit dem Schuldspruch des Richters wird die Schuld ja festgestellt .....

So ein Unsinn, wie kommt ein solcher Schuldspruch dann zustande?
Durch Beweise...

Zitat von These: ..... Solche Fälle lassen sich nur verhindern wenn die Ermittler anständige Arbeit leisten.

Wie meinst Du das, anständig geohrfeigt, anständig mit Strom behandelt oder sonst "anständig hergenommen?"

Gruß Kultus Maximus

Nein, ich miene eine anständige Beweisaufnahme, die einen Schuldspruch ermöglicht - daraufhin kann dann der Richter die Folter anordnen um bevorstehenden Schaden abzuwenden wie z. B. ein Entfühungsopfer dass in irgendeiner Hütte im Wald verhungert weil der Entführer den Aufenthaltsort nicht preisgibt.
 
AW: Darf der Staat foltern?

Zitat von These:
Nein, ich miene eine anständige Beweisaufnahme, die einen Schuldspruch ermöglicht - daraufhin kann dann der Richter die Folter anordnen um bevorstehenden Schaden abzuwenden wie z. B. ein Entfühungsopfer dass in irgendeiner Hütte im Wald verhungert weil der Entführer den Aufenthaltsort nicht preisgibt.

Wenn ich das Wort "anständig" höre, klingeln bei mir die Alarmglocken, klassisches nationalsozialistisches Weltbild aus kindlicher Prägung, nun denn, ich kenne diese Argumente und halte nichts davon ein Gesetz, Maßnahme, eine in Möglichkeit stehende richterliche Entscheidung abzuleiten, es ist Ansichtsache, ich bin im Zweifelsfalle für den Tod des Opfers und gegen jede Folter, die Grenzen, Anwendbarkeit der Exekutive in Willkür ist uneinschätzbar und gefährlicher als jeder Verbrecher.

Kutus Maximus

bedenke: der Großteil der GESTAPO Beamten waren zuvor "normale Polizeibeamte"
 
Zuletzt bearbeitet:
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AW: Darf der Staat foltern?

Zitat von These:
Nein, ich miene eine anständige Beweisaufnahme, die einen Schuldspruch ermöglicht - daraufhin kann dann der Richter die Folter anordnen um bevorstehenden Schaden abzuwenden wie z. B. ein Entfühungsopfer dass in irgendeiner Hütte im Wald verhungert weil der Entführer den Aufenthaltsort nicht preisgibt.

Wenn ich das Wort "anständig" höre, klingeln bei mir die Alarmglocken, klassisches nationalsozialistisches Weltbild aus kindlicher Prägung, nun denn, ich kenne diese Argumente und halte nichts davon ein Gesetz, Maßnahme, eine in Möglichkeit stehende richterliche Entscheidung abzuleiten, es ist Ansichtsache, ich bin im Zweifelsfalle für den Tod des Opfers und gegen jede Folter, die Grenzen, Anwendbarkeit der Exekutive in Willkür ist uneinschätzbar und gefährlicher als jeder Verbrecher.

Kutus Maximus

bedenke: der Großteil der GESTAPO Beamten waren zuvor "normale Polizeibeamte"

Wenn man Menschen aufgrund eines Schuldspruchs wegsperren (und in anderen Staaten auch töten) darf, was spricht dann gegen Folter auf der gleichen Basis?

Wie gesagt - es geht hier aus meiner Sicht nicht um Geständnisse, die erpresst werden sollen oder Dergleichen sondern um den Schutz (die Rettung) derer an denen der Straftäter sein Verbrechen begeht.
 
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