S
sartchi
Guest
AW: Darf der Staat foltern?
Hi Belair57,
nun ich würde deine 1. Frage so beantworten:
ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Individuum (Mensch) seelischen oder körperlichen Schaden erleiden könnte.
Denn sowohl seelische als auch körperliche Foltermethoden lehne ich strikte ab.
Nur zum Fall Deschner: ich als Mutter zweier (inzwischen erwachsener) Söhne bin immer der Meinung, dass vor allem Kinder zu beschützen sind.
Natürlich auch andere, aber Kinder sind unsere Zukunft.
Also, ich würde genau so gehandelt haben.
Nochmals zu deiner Frage 1) eine Androhung ist noch lange keine Folter.
Allerdings: hier kommt die Frage auf wer droht wem womit ?
Da müsste man natürlich unterscheiden.
lb Gr sartchi
Niemand, egal ob Staat, Behörde oder eine Einzelperson, darf niemals das Recht bekommen, egal in welcher Weise, jemanden zu Foltern ! Ich bin für mich überzeugt, das entbehrt jeder Diskussion.
Aber jetzt meine ersten Fragen ( vor allem mit Bezug auf den Fall Daschner ):
1, Ab wann kann man eine Verhörmethode als Folter bezeichnen ?
Jetzt bleibt für mich nur meine 1. Frage unbeantwortet.
L.G. Belair57
Hi Belair57,
nun ich würde deine 1. Frage so beantworten:
ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Individuum (Mensch) seelischen oder körperlichen Schaden erleiden könnte.
Denn sowohl seelische als auch körperliche Foltermethoden lehne ich strikte ab.
Nur zum Fall Deschner: ich als Mutter zweier (inzwischen erwachsener) Söhne bin immer der Meinung, dass vor allem Kinder zu beschützen sind.
Natürlich auch andere, aber Kinder sind unsere Zukunft.
Also, ich würde genau so gehandelt haben.
Nochmals zu deiner Frage 1) eine Androhung ist noch lange keine Folter.
Allerdings: hier kommt die Frage auf wer droht wem womit ?
Da müsste man natürlich unterscheiden.
lb Gr sartchi
