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daimos
Guest
AW: Darf der Staat foltern?
Ich schrieb nur, dass Geständnisse unter Folter etc. im Hauptverfahren nicht verwendet werden dürfen. Welcher Ermittler sollte also foltern, wenn der Angeklagter am Ende dann straffrei bei wegkommt?Glaubst Du das was Du schreibst?
Was hat das jetzt mit Folter zu tun? Wenn die Justiz so gleichgeschaltet wäre, wie du hier suggerierst, frage ich mich, wieso gerade die Pendlerpauschale vom BVerfG gekippt wurde.wenn Du so informiert bist, oder scheinst, dann kennst Du wohl die Weisung oder Nicht- Weisung des zuständigen Ministers (geht dann bis zum Kanzler) an seine Beamten, oder die "Empfehlung" des zuständigen Richters.
Du weißt aber schon, welche Bedeutung das Wort "Ermessen" hat, oder? Wenn ich einen klaren Tatbestand vom Gesetz vorgegeben habe und der Angeklagte diesen rechtswidrih und schuldhaft erfüllt hat, dann ist das keine Frage des Ermessens, sondern des Feststellens. Dann kann er nicht nur Straftäter sein, dann ist er Straftäter.In real gibt es keine Gesetzte für den Staat, weil die Ermessensfrage eine, wenn nicht die wesentliche Rolle dabei spielt (im dringlichen Außerkrafttretungsfall).
Die Polizei handelt nie bürgerlich-rechtlich. Das müsste dir, der du "kein wirklicher Außenseiter" bist, doch klar sein.Zugegeben, ich bin kein wirklicher Außenseiter, habe etwa 20 Jahre (fast ausschließlich) mit Migranten zusammengelebt, -die oft nicht Anwendbarkeit kültiger Gesetzte (bei Illegalen), bedingt bei bilateralen oft divergierenden Interessen von Nachbarstaaten auf Hoheitsgebiet. "Wenn was passiert", kommen die "Cleaner" (selbst erlebt und gesehen, da gibt es keine Verfahren, viel zu teuer) der Staatspolizei und handeln (aus deren Perspektive nicht unbedingt unvernünftig) aber sicher nicht nach irgend einem bürgerlich rechtlichen, oder sonstigem Gesetz.
Jetzt musst du mich aber aufklären: Wo habe ich denn bitte Platon angeführt?wenn Du schon Platon anführst, dann bedenke, dass er schrieb: es solle immer ein Gesetz geben, das über allen steht, dessen nur der Staat