Alkoholfreier Wein unterliegt nicht wie andere Weinsorten dem Weingesetz, sondern dem Lebensmittelgesetz. Dieses schreibt vor, dass Produkte aus vergorenen Trauben, die nicht als Wein deklariert sind, bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten dürfen. Zudem werden einigen Weinen Zucker bzw. Askorbinsäure zugefügt, um die Haltbarkeit zu erhöhen. In traditionellem Rotwein übernimmt dies der durch die Gärung entstandene Alkohol.
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