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Die Würde des Menschen...

Werbung:
…soll ja laut Art 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland unantastbar sein.

Zitat: aus dem Grundgesetz:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Aber, ist sie das tatsächlich?

Und was macht die Würde des Menschen aus?

Gibt es in Österreich ebenfalls ein solch wunderbares Grundgesetz?

Mir ist nebulös was du überhaupt wissen willst ! Aus deiner Überschrift geht zwar hervor, dass es etwas mit der Menschenwürde zu tun hat. Aber der Zusammenhang und Kontext scheint völlig aus der Luft gegriffen, sofern ich deinen Anmerkungen im Threadverlauf richtig verstehe. Geht es dir darum im praktischen Sinne den Begriff der Menschenwürde zu hinterfragen bzw. an deren Umsetzbarkeit zu zweifeln ? Oder willst du einen theoretischen Rahmen geliefert bekommen, welcher entweder die Situation einer anderen Person rechtfertigt oder wie dieser zu helfen ist ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Werde doch bitte mal konkret. Wo drückt der Schuh?

Ich habe es einige Kommentare zuvor schon genannt. Es geht um das Selbstbestimmungsrecht über sich und sein Leben UND den Zeitpunkt seines Todes. Wird die Würde des Menschen nicht schon dadurch angetastet, dass man in Deutschland nicht selbst darüber entscheiden kann, ob man sein Leben vorzeitig beenden möchte, weil man Todkrank ist und das Leid nicht mehr ertragen kann/will?

Nun gibt es ja eine Patientenverfügung, die man anfertigen kann und sicher auch sollte, wenn man verhindern möchte, dass gegen seinen Willen, lebenserhaltende Maßnahmen vorgenommen werden und bisher bin ich davon ausgegangen, dass eine solche Verfügung auch bindend ist, eben weil man das Recht hat selbst zu bestimmen, ob und wie (weit) man behandelt und am Leben erhalten werden möchte, aber offenbar sieht das in der Praxis anders aus.

Die Ärzte wollen und sollen natürlich Leben erhalten und keine aktive oder passive Sterbehilfe vornehmen, indem sie die lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen oder beenden, aber sind sie nicht dazu verpflichtet, den Wunsch, den ein Mensch äußert oder durch seine Patientenverfügung klar festgelegt hat, zu respektieren?

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Patientenverfuegung-295.html
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ein Asket denkt nur an sich und ist bescheiden,ist in dieser Gesellschaft nur schwierig zu realisieren,denk ich mal.

Ein Asket ist sicher auf sich konzentriert, um die Bescheidenheit, die er sich vorgenommen hat, zu leben, aber dieses an sich Denken, würde ich nicht als Egoismus bezeichnen oder damit vergleichen wollen. Man kann vermutlich nur im Vergleich zu seinem Umfeld, bescheiden oder konsumgierig und verschwenderisch leben, also auch in dieser Gesellschaft, verhältnismäßig bescheiden leben. Wenn das alles freiwillig geschieht, finde ich es auch in Ordnung, aber wenn man aus Not bescheiden oder sogar unwürdig leben muss, ist es natürlich eine Zumutung, die man keinem Menschen wünscht.
 
aber sind sie nicht dazu verpflichtet, den Wunsch, den ein Mensch äußert oder durch seine Patientenverfügung klar festgelegt hat, zu respektieren?
Neben den formalen Erfordernissen empfehle ich, die Patientenverfügung mit dem Hausarzt, Verwandten und Freunden abzusprechen.
 
Ein Asket ist sicher auf sich konzentriert, um die Bescheidenheit, die er sich vorgenommen hat, zu leben, aber dieses an sich Denken, würde ich nicht als Egoismus bezeichnen oder damit vergleichen wollen. Man kann vermutlich nur im Vergleich zu seinem Umfeld, bescheiden oder konsumgierig und verschwenderisch leben, also auch in dieser Gesellschaft, verhältnismäßig bescheiden leben. Wenn das alles freiwillig geschieht, finde ich es auch in Ordnung, aber wenn man aus Not bescheiden oder sogar unwürdig leben muss, ist es natürlich eine Zumutung, die man keinem Menschen wünscht.
Natürlich,wenn dir die Welt zuviel ist!
 
Wird die Würde des Menschen nicht schon dadurch angetastet, dass man in Deutschland nicht selbst darüber entscheiden kann, ob man sein Leben vorzeitig beenden möchte, weil man Todkrank ist und das Leid nicht mehr ertragen kann/will?

Nicht unbedingt. Der Staat sieht das Leben als einen hohen Wert an. Das Recht, sein eigenes Leben zu beenden, stellt ein geringerwertiges Rechtsgut dar. Du kannst natürlich trotzdem Selbstmord begehen, nur wird dir niemand dabei helfen, sonst geht er nämlich in den Knast.

Die Ärzte wollen und sollen natürlich Leben erhalten und keine aktive oder passive Sterbehilfe vornehmen, indem sie die lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen oder beenden, aber sind sie nicht dazu verpflichtet, den Wunsch, den ein Mensch äußert oder durch seine Patientenverfügung klar festgelegt hat, zu respektieren?

Also ich würde mich weigern, jemanden auf Verlangen zu töten, auch wenn seine Prognose denkbar schlecht ist. Stell dir vor, der schwer kranke Stephen Hawking hätte mit 25 sterben wollen, weil er geglaubt hätte, dass er in spätestens 3 Jahren einen grausamen Tod erleidet. Hättest du ihm dann das Gift gegeben? :(
 
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NC: " Der Staat sieht das Leben als einen hohen Wert an. Das Recht, sein eigenes Leben zu beenden, stellt ein geringerwertiges Rechtsgut dar."

Für den Staat bist du eine Art finanztechnischer Pfand, Nutztierchen und Konsument. Mit schwindender Leistungsfähigkeit oder Konsumfähigkeit sinkt sein Interesse an dir...irgendwann gesteht er dir nurnoch Brotkrümel zu. Ganz lässt er dich aber nicht gehen, zumindest als Pflege-Umlaufvermögen oder Patient bist du brauchbar. Dass er dich nicht über dein Ableben entscheiden lässt, hat im übertragenen Sinne eine Art magische Bedeutung, es bedeutet sinngemäß "dein Körper gehört mir". Es geht aber im heutigen, etwas verständlicheren Sinne einfach um Macht und Machterhaltung und um Energie...(z.B. Geld, Geldschöpfung...). Zu letzterem könntest du viel lesen, wenn es dich interessiert.
 
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