KANTIG
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Nein. Die Garantie der Menschenrechte wird durch den Instanzenzug zB an den EuGH gewährleistet.Sowas wie die Ewigkeitsklausel habt ihr nicht, oder?
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Nein. Die Garantie der Menschenrechte wird durch den Instanzenzug zB an den EuGH gewährleistet.Sowas wie die Ewigkeitsklausel habt ihr nicht, oder?
…soll ja laut Art 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland unantastbar sein.
Zitat: aus dem Grundgesetz:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Aber, ist sie das tatsächlich?
Und was macht die Würde des Menschen aus?
Gibt es in Österreich ebenfalls ein solch wunderbares Grundgesetz?
Details gibt es zu hauf,nur auf was es ankommt weiß ich nicht!
Eher die Primissen,würde ich wohl meinen um klar zu denken!
Jetzt nimm noch das Vergessen hinzu und wir sind fast da!
Werde doch bitte mal konkret. Wo drückt der Schuh?
Ein Asket denkt nur an sich und ist bescheiden,ist in dieser Gesellschaft nur schwierig zu realisieren,denk ich mal.
Möglichkeit: Aus dem Recht auf Leben wird die Würde )in verschiedenem Ausmaß) abgeleitet, gestaltet. Das kann natürlich verschieden ausschauen.
Neben den formalen Erfordernissen empfehle ich, die Patientenverfügung mit dem Hausarzt, Verwandten und Freunden abzusprechen.aber sind sie nicht dazu verpflichtet, den Wunsch, den ein Mensch äußert oder durch seine Patientenverfügung klar festgelegt hat, zu respektieren?
Natürlich,wenn dir die Welt zuviel ist!Ein Asket ist sicher auf sich konzentriert, um die Bescheidenheit, die er sich vorgenommen hat, zu leben, aber dieses an sich Denken, würde ich nicht als Egoismus bezeichnen oder damit vergleichen wollen. Man kann vermutlich nur im Vergleich zu seinem Umfeld, bescheiden oder konsumgierig und verschwenderisch leben, also auch in dieser Gesellschaft, verhältnismäßig bescheiden leben. Wenn das alles freiwillig geschieht, finde ich es auch in Ordnung, aber wenn man aus Not bescheiden oder sogar unwürdig leben muss, ist es natürlich eine Zumutung, die man keinem Menschen wünscht.
Wird die Würde des Menschen nicht schon dadurch angetastet, dass man in Deutschland nicht selbst darüber entscheiden kann, ob man sein Leben vorzeitig beenden möchte, weil man Todkrank ist und das Leid nicht mehr ertragen kann/will?
Die Ärzte wollen und sollen natürlich Leben erhalten und keine aktive oder passive Sterbehilfe vornehmen, indem sie die lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen oder beenden, aber sind sie nicht dazu verpflichtet, den Wunsch, den ein Mensch äußert oder durch seine Patientenverfügung klar festgelegt hat, zu respektieren?