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Rissereaktoren - Petition

Übrigens ist es Polemik, wenn man jemandem, der seine Gedanken und Befürchtungen zum Ausdruck bringt, Angstmache und Manipulation unterstellt!

Nein. Du bringst ja nicht nur Angst zum Ausdruck, sondern stellst auf ihr basierte Forderungen, die Andere einschränken sollen.
Das ist das Selbe wie wenn jemand sagt "Ausländer raus!" und dann meint, er würde ja nur seine Angst vor Ausländern zum Ausdruck bringen.

Manipulation ist, wenn man zu verhindern versucht, dass sich Menschen frei äußern dürfen!

Nein. Manipulation wäre, wenn man versuchte, dass diese Menschen gegen ihre Interessen und dieses Versuches unbewusst ihre eigene Meinung änderten. Zusätzlich beinhaltet Manipulation für gewöhnlich eine moralische Bewertung. Wäre Aufklärung und die auf ihr basierende Meinungsbildung bzw -änderung ebenfalls Manipulation ?
 
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Ja - na und?
Menschen dürfen auch Fehler machen.
Und dass die Entsorgung von radioaktiven Abfällen (noch) nicht sicher möglich ist, ist kein Vorurteil, sondern Fakt!

Ja, und ebenso Fakt ist es, dass nichts absolut sicher ist.
Aber Fakten aufzählen ist das Eine. Handlungen/Aktionen setzen das Andere.

Wenn du totschlägernd argumentieren willst mit "Die Entsorgung ist nicht sicher möglich, also Reaktoren bleiben aus und Schluss." könnte man genausogut entgegenen "Die Versorgung mit elektrischer Energie muss gesichert sein, also Reaktoren an und Schluss.".
Beides wäre nicht zielführend, darum sollten wir derlei Ansinnen doch besser bleiben lassen, oder ? :)
 
Nein. Du bringst ja nicht nur Angst zum Ausdruck, sondern stellst auf ihr basierte Forderungen, die Andere einschränken sollen.


Ich darf auch fordern.
Jeder darf das!


Das ist das Selbe wie wenn jemand sagt "Ausländer raus!" und dann meint, er würde ja nur seine Angst vor Ausländern zum Ausdruck bringen.


Im Prinzip ist es ja auch so.
Die Leute, die Ausländer rauswerfen wollen, haben Ängste.
Würde man auf die Ängste eingehen, gäbe es halb soviel Probleme und Missverständnisse.


Nein. Manipulation wäre, wenn man versuchte, dass diese Menschen gegen ihre Interessen und dieses Versuches unbewusst ihre eigene Meinung änderten. Zusätzlich beinhaltet Manipulation für gewöhnlich eine moralische Bewertung. Wäre Aufklärung und die auf ihr basierende Meinungsbildung bzw -änderung ebenfalls Manipulation ?


Ist die Aufzählung von Fakten keine Aufklärung?
Fakt ist, dass Radioaktivität schaden kann.
Fakt ist, dass man nicht weiß, wie man radioaktive Abfälle sicher entsorgen kann.
Fakt ist, dass die Folgen einer Kernschmelze in Reaktoren verheerend sind und sehr viele Menschen betreffen.
 
Ich darf auch fordern.
Jeder darf das!

Weitgehend ja, nur darf nicht jeder alles fordern.

Im Prinzip ist es ja auch so.
Die Leute, die Ausländer rauswerfen wollen, haben Ängste.
Würde man auf die Ängste eingehen, gäbe es halb soviel Probleme und Missverständnisse.

Ja, aber hier geht es um den Unterschied zwischen "Ich habe Angst vor Ausländern!" und "Ausländer raus!" sowohl in Inhalt wie auch Wirkung.

Ist die Aufzählung von Fakten keine Aufklärung?
Fakt ist, dass Radioaktivität schaden kann.
Fakt ist, dass man nicht weiß, wie man radioaktive Abfälle sicher entsorgen kann.
Fakt ist, dass die Folgen einer Kernschmelze in Reaktoren verheerend sind und sehr viele Menschen betreffen.

Ja, da stimme ich zu. Nur Fakten sind weder Schlussfolgerungen noch Forderungen oder Aktionen.
 
Weitgehend ja, nur darf nicht jeder alles fordern.


In welchem Gesetz steht das?


Ja, aber hier geht es um den Unterschied zwischen "Ich habe Angst vor Ausländern!" und "Ausländer raus!" sowohl in Inhalt wie auch Wirkung.


Anderes Thema.
Die Reaktoren kann man eh nicht rauswerfen, sie stehen da, der Abbau ist sehr schwierig und kostenintensiv, wie mir jemand erzählte, der mit dem Abbau eines solchen beauftragt war (oder vielleicht noch ist, ist schon ein paar Jährchen her, dass ich mit ihm sprach).


Ja, da stimme ich zu. Nur Fakten sind weder Schlussfolgerungen noch Forderungen oder Aktionen.


Nein, aber man kann aus Fakten Schlüsse ziehen und aufgrund dieser Schlüsse etwas fordern und agieren!
Und das ist zulässig - jedenfalls in einer freien Gesellschaft.
Man kann es aber auch tun, wenn es verboten ist.
Was gut ist, sonst würden wir vielleicht immer noch glauben, dass die Erde eine Scheibe ist! :D
 
In welchem Gesetz steht das?

Im Stgb zum Beispiel, wo es um Verhetzung geht. Auch in den Verbotsgesetzen. Oder versuch es mal, geh auf die Straße und fordere beispielsweise die Tötung einer bestimmten Person. Du wirst wahrscheinlich angezeigt werden und eine Strafe ausfassen.


Anderes Thema.
Die Reaktoren kann man eh nicht rauswerfen, sie stehen da, der Abbau ist sehr schwierig und kostenintensiv, wie mir jemand erzählte, der mit dem Abbau eines solchen beauftragt war (oder vielleicht noch ist, ist schon ein paar Jährchen her, dass ich mit ihm sprach).

Ja, und aktuell geht es weder um einen Abbau oder einen Neubau, sondern um eine Inbetriebnahme. Dass ein Abbau kostenintesiv ist, halte ich durchaus für zutreffend.

Nein, aber man kann aus Fakten Schlüsse ziehen und aufgrund dieser Schlüsse etwas fordern und agieren!
Und das ist zulässig - jedenfalls in einer freien Gesellschaft.
Man kann es aber auch tun, wenn es verboten ist.
Was gut ist, sonst würden wir vielleicht immer noch glauben, dass die Erde eine Scheibe ist! :D

Ja, nur darf man weder jeden beliebigen Schluss ziehen (beim Schluss ziehen "darf nicht" unter der Prämisse, sinnvoll handeln zu müssen), nicht jede beliebeige Forderung äußern und schon gar nicht beliebige Aktionen durchführen, siehe oben.
 
Im Stgb zum Beispiel, wo es um Verhetzung geht. Auch in den Verbotsgesetzen. Oder versuch es mal, geh auf die Straße und fordere beispielsweise die Tötung einer bestimmten Person. Du wirst wahrscheinlich angezeigt werden und eine Strafe ausfassen.


Ich meinte eigentlich ein Gesetz, in dem steht, dass Fordern an sich verboten ist!


Ja, und aktuell geht es weder um einen Abbau oder einen Neubau, sondern um eine Inbetriebnahme. Dass ein Abbau kostenintesiv ist, halte ich durchaus für zutreffend.


Und diese Kosten vermeidet man natürlich bei einer Wiederinbetriebnahme. :schnl:


Ja, nur darf man weder jeden beliebigen Schluss ziehen (beim Schluss ziehen "darf nicht" unter der Prämisse, sinnvoll handeln zu müssen), nicht jede beliebeige Forderung äußern und schon gar nicht beliebige Aktionen durchführen, siehe oben.


Oh, man darf oder kann schon - man muss halt bereit sein, die Konsequenzen in Kauf zu nehmen!
 
Ich meinte eigentlich ein Gesetz, in dem steht, dass Fordern an sich verboten ist!

Gibt es nicht, hat auch niemand behauptet und auch niemand hat Forderungen generell verboten oder verurteilt.
Jedoch darf man aus diesem Umstand nicht folgern und schon gar nicht verlangen, dass jegliche Forderung zulässig sein müsse.

Und diese Kosten vermeidet man natürlich bei einer Wiederinbetriebnahme. :schnl:

Glaube ich nicht. Sie werden lediglich aufgeschoben.


Oh, man darf oder kann schon - man muss halt bereit sein, die Konsequenzen in Kauf zu nehmen!

Natürlich - dieses "dürfe" gilt natürlich nur bei gewissen, aber wohl bekannten und konsensfähigen Prämissen.
 
Gibt es nicht, hat auch niemand behauptet und auch niemand hat Forderungen generell verboten oder verurteilt.
Jedoch darf man aus diesem Umstand nicht folgern und schon gar nicht verlangen, dass jegliche Forderung zulässig sein müsse.


Nun ja - das sind an sich Grundsatzfragen.
ZB, wer nimmt sich warum das Recht heraus, zu bestimmen, was zulässig ist.
In Wirklichkeit ist es natürlich so, dass es Menschen gibt, die sich nicht drum scheren, was erlaubt ist - sonst gäbe es ja keine Verbrechen!


Glaube ich nicht. Sie werden lediglich aufgeschoben.


Stimmt - aber wenn der Betreiber zB grad nicht flüssig ist, verschafft er sich damit eine Atempause.
Aber das sind alles nur Möglichkeiten - ich bin nicht darüber informiert, wie es um die finanzielle Situation der Betreiber steht.


Natürlich - dieses "dürfe" gilt natürlich nur bei gewissen, aber wohl bekannten und konsensfähigen Prämissen.


Wenn ein Mensch für sich die Oberhoheit der Erlaubniserteiler nicht anerkennt, ist das hinfällig.
 
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Nun ja - das sind an sich Grundsatzfragen.
ZB, wer nimmt sich warum das Recht heraus, zu bestimmen, was zulässig ist.
In Wirklichkeit ist es natürlich so, dass es Menschen gibt, die sich nicht drum scheren, was erlaubt ist - sonst gäbe es ja keine Verbrechen!

Kommt auf den Kontext an. Rechtlich bestimmt das Gesetzbuch und befindet der Richter, was zulässig ist.
Im Dialog können es die Partner bestimmen, für sich kann es jeder einzelne. Nur muss das, was jemand für sich als zulässig bestimmt, nicht für irgendjemand anderen auch zulässig sein, inkulsive Gesetzbuch.

Ich denke nicht, dass Verbrechen nur dann begangen werden, wenn sich jemand "nicht schert", was erlaubt ist. Ich denke, die meisten Verbrechen geschehen nicht aus Gleichgültigkeit gegenüber dem Gesetz und die TäterInnen halten ihre Straftat durchaus für an sich "schlecht", aber die Umstände hätten sie trotzdem dazu gezwungen oder zumindest verleitet.


Stimmt - aber wenn der Betreiber zB grad nicht flüssig ist, verschafft er sich damit eine Atempause.
Aber das sind alles nur Möglichkeiten - ich bin nicht darüber informiert, wie es um die finanzielle Situation der Betreiber steht.

Ja, denkmöglich ist Vieles.

Wenn ein Mensch für sich die Oberhoheit der Erlaubniserteiler nicht anerkennt, ist das hinfällig.

Für den Fall, das der jenige selbst zu den Erlaubniserteilern bzw Übereinkünftlern gehört bzw gehören will, wäre das durchaus merkwürdig.
 
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