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Aktionen und Petitionen - Sammelthread

THATSme

Well-Known Member
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2. August 2022
Beiträge
640
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Leider wurden in DE die Bedingungen für das Erreichen des Quorums erheblich verschlechtert. Es sind nur noch 4 Wochen, statt 6 Wochen. Schon 6 Wochen fand ich recht kurz. Es lebe die Demokratie. Es ist offensichtlich unerwünscht, es Bürgereingaben leicht zu machen eine Mehrheit zu finden. Zumal der Petitionsausschuss selbst bei Erreichen des Quorums nicht verpflichtet ist, dass der Petent in öffentlicher Ausschusssitzung angehört wird.

Ich beginne mal mit einer eigenen Petition.
Anlass war, weil ein Bekannter seine Mietkaution verlor. Der gesetzliche Schutz ist ein Witz und steht mal wieder nur auf dem Papier.
Ob auch Nichtdeutsche mitzeichnen können, konnte ich leider nicht herausfinden.

Mit der Petition wird gefordert, dass eine Mietkaution, die auf Namen des Vermieters angelegt ist, besser geschützt werden muss und die Möglichkeit zur Erteilung eines Freistellungsauftrages für den Mieter eingeführt werden soll.

Begründung
Der Bundestag möge beschließen,

dass eine Mietkaution auf Namen des Vermieters besser geschützt wird und auch ein Freistellungsauftrag erteilt werden kann.

Laut § 551 Abs. 3 BGB ist der Vermieter verpflichtet die Mietkaution getrennt vom seinem Vermögen anzulegen. Die Erträge stehen dem Mieter zu.
Diese Regelung soll den Mieter vor Insolvenz des Vermieters schützen.

1. Kein Schutz vor unrechtmäßigem Zugriff
Der Vermieter kann jeder Zeit ohne jegliche Kontrolle auf das Konto zugreifen.
Der Mieter wird hierüber von der Bank nicht informiert.
Auch erhält der Mieter keinerlei Auskunft über den aktuellen Kontostand. Die wird von den Banken verweigert. Angeblich wegen Datenschutz, bzw. Bankgeheimnis, obwohl es sich ja um das Eigentum des Mieters und somit letztlich um seine Daten handelt!

Die Mietkaution ist Eigentum des Mieters. Also muss er auch Anspruch auf Auskunft über sein Vermögen haben.

Was nutzt ein Insolvenzschutz, also Zugriff durch Dritte, wenn der Mieter vor unrechtmäßigem Zugriff durch den Vermieter nicht geschützt ist.

Es ist zwingend erforderlich, dass ein Mieter zumindest durch die Bank informiert wird, wenn Transaktionen vom Sparbuch stattfinden. So kann er wenigstens noch Gegenmaßnahmen einleiten.
Dies betrifft lt. Auskunft einer Bank auch verpfändete Mietkautionskonten auf Namen des Mieters. Auch da verweigern die Banken jegliche Auskunft und eine Mitteilung wenn auf das Geld zugegriffen wird, findet ebenfalls nicht statt.

Insolvenzschutz hilft nämlich nichts, wenn der Vermieter das Sparbuch unbemerkt leer räumen kann und später z. B. insolvent geht. Dann bekommt der Mieter trotzdem kein Geld, denn das Konto ist leer und er muss sich auf die Gläubigerliste setzen lassen. Sofern er die Insolvenz überhaupt mitbekommt.

2. Freistellungsauftrag
Die Banken müssen verpflichtet werden, dass der Mieter als Eigentümer des Sparguthabens einen Freistellungsauftrag erteilen kann.
Alternativ sollte ein anderes Verfahren geschaffen werden, damit sich der Mieter die Kapitalerträge ohne viel Aufwand zurück holen kann

Haben Mieter z. B. kein Einkommen, müssen sie trotzdem eine komplette Einkommensteuererklärung machen, um sich die Kapitalerträge zurück zu holen.
Nur eine Anlage KAP, bzw. die Steuerbescheinigung der Bank einzureichen ist nicht möglich.
Das ist unnötiger bürokratischer Aufwand. Auch Finanzbeamte beklagen dieses Bürokratiemonster.
Dem Finanzamt liegen sämtliche Kapitaleinkünfte vor und es müsste an Hand der Steuerbescheinigung der Bank nur prüfen, ob der Freibetrag überschritten wird und die KAP erstattet werden kann.

TM, der schon klar ist, dass das eine eher unwichtige Petition ist und sie das Quorum eh nicht erreichen wird.
 
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Wenngleich in noch schwacher Ausprägung, aber liegt hier nicht gar der Grundstein einer neuen Nutzerorientierung: Vom gedankenbasierten Denkforum, zum evidenzbasierten Aktionsforum? Wehret den Anfängen oder schlürfen wir das süße Gift einer uns stiekum vereinnahmenden Parallelwelt? Denn was die Aufdeckung des vermeintlich Richtigen und Falschen daran anbetrifft, wird uns hier bereits so vieles erleichternd abgenommen und wir brauchen das somit Vorweggenommene nur noch abnicken.
 
Wie wäre es mit einer Initiative gegen den Zeitgeist, nämlich gegen ....
nur Objektives und Quantitäten und immer mehr und noch mehr.
 
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Hintergrund

Was sind die Trilog-Verhandlungen?

Die sogenannten Trilog-Verhandlungen sind Teil des Gesetzgebungsverfahrens der Europäischen Union. Etwa 70 bis 80 Prozent der Gesetze werden im Trilog verhandelt. Im Trilog versuchen das Parlament, die Kommission und der Rat der Mitgliedsstaaten eine Einigung zu erzielen, nachdem sie zuvor jeweils ihre Verhandlungsposition festgelegt haben. Die Trilog-Verhandlungen sind die letzte und damit entscheidende Phase in der EU-Gesetzgebung.

Welche Rolle spielen die 4-Spalten-Dokumente?

Der Fortschritt der Trilog-Verhandlungen wird in den sogenannten Vier-Spalten-Dokumenten (4 column document = 4CT) festgehalten. Diese enthalten in den ersten drei Spalten die Positionen der drei Organe (EU-Kommission, EU-Parlament und Rat der Mitgliedsstaaten) und in Spalte 4 den vorläufigen Kompromissvorschlag. Von Bedeutung sind vor allem die politischen Triloge mit Beteiligung der Ratspräsidentschaft, den zuständigen Kommissar:innen und den parlamentarischen Berichterstatter:innen. Nach jeder politischen Trilog-Runde werden die Vier-Spalten-Dokumente aktualisiert. Diese Dokumente sind notwendig, um den Verhandlungsfortschritt nachvollziehen zu können - das heißt, um zu sehen, wer sich bewegt und wohin, und welche Kompromissvorschläge aktuell auf dem Tisch liegen. Deshalb gehören diese Dokumente an die Öffentlichkeit.

Warum ist mehr Transparenz wichtig?

Die Trilog-Verhandlungen sind von großer Intransparenz geprägt, da sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Vor allem die Rolle der Mitgliedsstaaten in den Verhandlungen bleibt unklar. Die 4-Spalten-Dokumente sind die einzige Möglichkeit, den Stand und Fortschritt der Verhandlungen direkt nachvollziehen zu können. Daher können wir unsere demokratischen Rechte nur dann wahrnehmen, wenn wir Zugang zu diesen Dokumenten haben.

Die Ermöglichung breiter Öffentlichkeit und Diskussion über entstehende Gesetze ist zudem wichtig, um die europäische Demokratie zu stärken und die Akzeptanz des europäischen Projekts insgesamt zu erhöhen.

Was sagt die EU-Gerichtsbarkeit dazu?

2018 hat das Europäische Gericht (Teil des Gerichtshofs der EU) im Capitani-Urteil entschieden, dass das „Europäische Parlament auf einen konkreten Antrag hin grundsätzlich Zugang zu den Dokumenten über die laufenden Triloge gewähren muss“. Begründung: „Die Ausübung der demokratischen Rechte der Bürger setzt voraus, dass es ihnen möglich ist, den Entscheidungsprozess innerhalb der an den Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe im Einzelnen zu verfolgen und Zugang zu sämtlichen einschlägigen Informationen zu erhalten.“ Die Herausgabe der Dokumente kann dem Urteil zufolge nur verweigert werden, wenn dadurch eine „schwere Beeinträchtigung des Entscheidungsprozesses“ entsteht.


Wie geht die EU mit offiziellen Informationsanfragen zu Trilog-Dokumenten um?

Informationsanfragen zu den 4-Spalten-Dokumenten werden häufig abgelehnt oder erst nach dem Ende der Verhandlungen beantwortet. Diese Erfahrung haben wir wiederholt bei den Verhandlungen über den Digital Markets Act gemacht.

Die Veröffentlichung der Dokumente erst nach Abschluss der Verhandlungen ist zwar als historische Dokumentation interessant. Aber für diejenigen, die den Prozess verfolgen und die Interessen von Bürger:innen geltend machen wollen, ist sie weitgehend nutzlos. Die Weigerung des Europäischen Parlaments, die Dokumente freizugeben, macht die Anträge auf Zugang zu den Dokumenten sinnlos.


Gibt es andere Möglichkeiten, an die Dokumente zu kommen?

Während der Verhandlungen über den Digital Markets Act wurden uns 4-Spalten-Dokumente zugespielt. Diese haben wir veröffentlicht, damit sich die Öffentlichkeit ein Bild von den Verhandlungen machen konnte. Vereinzelte Leaks können jedoch nicht die regelmäßige und zeitnahe Veröffentlichung der Dokumente durch die EU-Kommission ersetzen.
 
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