Bei Menschen mit einem Begriff von Würde sind dazu geneigt, diese über das simple (Über-) Leben zu stellen.Laien
sollten -vor allem- ein (Über-) Leben wichtig, also von Bedeutung sein: rechtliche Rahmen sind grausam: oft genug!
Nicht umsonst betrifft der 1. Artikel des Deutschen Grundgesetzes die Würde und nicht das (Über-) Leben.
Und selbst wenn es anders wäre, es wäre dort richtig geschrieben.
Diese Suggestivfrage hast du schon einmal gestellt. Die Antwort darauf ist noch einmal:Und
Und wenn sich aber -rein zufällig- Ihr u n s c h u l d i g e r Freund zwischen den sogenannten feindlichen Zivilisten befänden: Würden Sie dann auch diesen -von Ihnen beschriebenen- Schlägen zustimmen?
Nur noch mehr, denn das Regime verfolgt feindliche Zivilisten, auch wenn sie nur gegen das Regime protestieren.
Du versuchst hier denselben Angriff unter die Gürtellinie, den auch Todesstrafenbefürworter versuchen.
"Was wäre, wenn das Mordopfer dein Kind wäre? Würdest du da nicht auch für die Todesstrafe plädieren?"
Sie zielen darauf ab, erstens durch eine einseitige Betrachtung und zweitens durch eine Emotionalisierung zu
einer unüberlegten Entscheidung zu verleiten, von der sie sich erhoffen, Anhänger für ihre eigene niederträchtige
Haltung zu gewinnen. Zusätzlich versuchen sie wohl auch ihre niederträchtige Haltung sich selbst gegenüber zu
rechtfertigen.
Die Antwort im Falle deiner konkreten Frage habe ich dir inzwischen 2 mal geschrieben.
Im Falle der Todesstrafe gäbe es verschiedene Möglichkeiten zu entgegnen:
1. Ohne sich auf das Niveau der Frage zu begeben: Nein. Die Todesstrafe ist nicht gerechtfertigt, egal wer das Opfer gewesen ist.
2. Spiegeln der Frage: Was wäre, wenn der/die Verurteile dein Kind wäre? Würdest du dann noch immer für die Todesstrafe plädieren?
3. Supervision: Wenn das Mordopfer mein Kind wäre, würde ich nicht in der Lage sein, ein unvoreingenommenes, faires Urteil zu fällen. Insofern wäre ich als Richter in jenem Fall höchst untauglich und meine Antwort obsolet.