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Kant

Bjoern

New Member
Registriert
22. August 2010
Beiträge
2
Was ist bei Kant der Unterschied/die Gemeinsamkeit zwischen dem kategorischen Imperativ und dem Begriff des Rechts von Kant?
 
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AW: Kant

„Ein jeder Mensch hat rechtmäßigen Anspruch auf Achtung von seinen Nebenmenschen, und wechselseitig ist er dazu auch gegen jeden Anderen verbunden“ (TL, VI, 462) Da die Welt endlich und begrenzt ist, kommt es notwendig zu Konflikten zwischen der Freiheit des Einzelnen mit der Freiheit anderer. Zur Auflösung solcher Konflikte bedarf es des Rechts als durch die Beteiligten aus Vernunftgründen festgelegten Regeln. In diesem Tatbestand liegt eine für das auf Freiheit gegründete Recht unvermeidbare Antinomie. Freiheit ist einerseits das „einzige, ursprüngliche, jedem Menschen kraft seiner Menschheit zustehende Recht.“ (RL, VI, 237) Andererseits bedeutet das Vorhandensein des Rechts eine Einschränkung der Freiheit, um durch diese Grenzziehung die Freiheit anderer zu gewährleisten. Diese Einschränkung von Freiheit durch das Recht ist nach Kant aber nur negativ bestimmt, nämlich nur insoweit die Freiheit eines anderen nicht beschnitten wird. Im Rahmen des Rechts verbleibt dem Betroffenen darüber hinaus ein unbegrenzter Spielraum, der eigenen Willkür zu folgen.
Zitat aus:

http://de.wikipedia.org/wiki/Metaphysische_Anfangsgründe_der_Rechtslehre

Im kategorischen Imperativ beschreibt Kant das allgemeine Prinzip, nach dem jeder Mensch seine Handlungen moralisch beurteilen kann. Zur Verdeutlichung formuliert Kant den kategorischen Imperativ in der GMS in vier weiteren Fassungen.
„Praktische Grundsätze sind Sätze, welche eine allgemeine Bestimmung des Willens enthalten, die mehrere praktische Regeln unter sich hat. Sie sind subjektiv oder Maximen, wenn die Bedingung nur als für den Willen des Subjekts gültig von ihm angesehen wird; objektiv aber, oder praktische Gesetze, wenn jene als objektiv, d.i. für den Willen jedes vernünftigen Wesens gültig erkannt wird.“
In der praktischen Anwendung muss die gefundene Maxime in sich widerspruchsfrei sein und mit dem tatsächlichen Willen übereinstimmen. Kants Ethik ist also eine Pflichtethik.

Aus:http://de.wikipedia.org/wiki/Immanuel_Kant

Dreh- und Angelpunkt ist mMn der Begriff der Freiheit, ich habe jedoch nicht viel von Kant gelesen. Ich würde mich über eine fundierte Erörterung freuen!
 
AW: Kant

Hallo Mongi,

mein Kompliment zur prägnanten Kurzdarstellung; wem das nicht weiterhilft, dem ist vermutlich nicht zu helfen.

@Björn,

Du kommunizierst hier nicht mit einem toten Computer, sondern mit Menschen. Insofern wäre ein kurzer Gruß und ein Dankeschön an Mongi das Mindeste. Sehr schwach!

Es grüßt,

Philipp
 
AW: Kant

Hallo Mongi,

mein Kompliment zur prägnanten Kurzdarstellung; wem das nicht weiterhilft, dem ist vermutlich nicht zu helfen.

@Björn,

Du kommunizierst hier nicht mit einem toten Computer, sondern mit Menschen. Insofern wäre ein kurzer Gruß und ein Dankeschön an Mongi das Mindeste. Sehr schwach!

Es grüßt,

Philipp
Danke Philipp!
 
AW: Kant

Aber ist Windreiter KANT'ianer ...:confused::verwirrt1
Nicht jeder Denker mag "Königsberger Klopse" ....:lachen::lachen::lachen:
Der blaue moebius
 
AW: Kant

Aber ist Windreiter KANT'ianer ...:confused::verwirrt1
Nicht jeder Denker mag "Königsberger Klopse" ....:lachen::lachen::lachen:
Der blaue moebius
Mensch muß nicht Kantianer sein um denken zu können-ob Klöpse oder klontjes (Nicht verwechseln mit klompen!) - Hauptsache es wird überhaupt nochmal gedacht im Denkforum :clown2:
 
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