Das Wort
Sache (
althochdeutsch:
sahha,
mittelhochdeutsch:
sache, vom
gotischen:
sakan,
sôk,
sakans = „Streiten“) bezeichnete in seiner ältesten Bedeutung aus der germanischen Rechtssprache eine Streitigkeit, einen Zwist mit einem
Widersacher. Später wurde auch die Quelle, das Wesen, der Grund eines Streits oder der gerichtlichen Verfolgung als
Sache bezeichnet. Ebenso der Tatbestand, das Vergehen oder die Schuld. In weiterer Entwicklung auch etwas, das jemand zu vertreten, zu vollbringen, zu tun hat, sein Auftrag, seine Aufgabe, seine Pflicht.
Die Wortbedeutung „Grund eines Streites“ wird schließlich ausgedehnt: Das Wort wird ein Begriff für jede Angelegenheit, die Anlass zu irgendeiner Verhandlung oder Erörterung bietet, die Gegenstand eines Streites ist oder werden könnte. Sache wird daher heute ähnlich verwendet wie die Begriffe
Gegenstand und
Objekt sowie
Ding - das ursprünglich Gericht bedeutete (
Thing).