Allfred
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AW: Glücksspiel
Wie sieht es also aus - ein Vierteljahr nach Anerkennung unserer Politiker als Glücksspielsüchtige?
Nicht gut. So läßt es sich mit zwei Worten zusammenfassen.
Der Politiker
Volk ist inzwischen jedoch als Co-Abhängiger erkannt. Es versorgt die Glücksspielabhängigen laufend mit neuem Geld, aus der Transformation seiner Arbeitsleistung.
Solange das Volk also nicht weitgehend geschlossen (mindestens 75 % Beteiligung) die Arbeit (zumindest für drei bis sechs Monate) niederlegt, ist es mitverantwortlich an den Casinogängen seiner Politiker.
Erst nach mehrheitlicher Beendigung der Volksarbeitsleistung kann besehen werden, ob Casinogänge aus sich selbst heraus, also aus der nackten Existenz der Politiker, der Casinos und der Gelddruckmaschinen, noch getätigt werden können.
Vermutlich nicht.
In diesem Fall würde automatisch der sogenannte Kaltentzug vonstatten gehen, der nach Verlauf von etwa drei bis sechs Monaten erfolgreich absolviert sein dürfte - die Sucht unter Kontrolle.
Um die Rückfallgefahr zu minimieren, sollte (direkt nach der Entziehungskur) das Volk die Arbeit nur noch in minimalem Ausmaße fortführen, zum Beispiel etwa je 3 bis 4 Stunden an drei Tagen in der Woche, damit aus dieser allgemeinen Erwerbsneubetätigung nicht wieder frische (Ver-)Spielgelder für die trockenen Glücksspieloholiker entstehen bzw. erwachsen. Zudem sind die betroffenen Politiker, bei jedweder Betätigung, die direkt oder indirekt mit dem Umgang mit Volksvermögen zu tun hat, unter Aufsicht des Volkes zu stellen.
Zuwendungen von Politikern an andere Länder, Banken, usw. bleiben jedoch gestattet, sofern diese aus deren eigenem/privatem Vermögen geleistet werden.
....
§ 284
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspieles
http://dejure.org/gesetze/StGB/284.html
Veranstalter: Angela Merkel
Gewinnversprechen: Europa
Spieleinsatz: Permanent, durch Steuerzahler
Veranstalter kann Genehmigung zur Veranstaltung eines Glücksspieles vorweisen: Nein
Begründung des Veranstalters: Alternativlos
Frage in die Runde:
Handelt es sich um fortgesetztes unzulässiges Veranstalten eines Glücksspieles, nun die nächste Casinorunde zu der sogenannten "EURO-Rettung" einzuläuten, beworben mit dem Stichwort "Bankenkrise"?
Wie sieht es also aus - ein Vierteljahr nach Anerkennung unserer Politiker als Glücksspielsüchtige?
Nicht gut. So läßt es sich mit zwei Worten zusammenfassen.
Der Politiker
Volk ist inzwischen jedoch als Co-Abhängiger erkannt. Es versorgt die Glücksspielabhängigen laufend mit neuem Geld, aus der Transformation seiner Arbeitsleistung.
Solange das Volk also nicht weitgehend geschlossen (mindestens 75 % Beteiligung) die Arbeit (zumindest für drei bis sechs Monate) niederlegt, ist es mitverantwortlich an den Casinogängen seiner Politiker.
Erst nach mehrheitlicher Beendigung der Volksarbeitsleistung kann besehen werden, ob Casinogänge aus sich selbst heraus, also aus der nackten Existenz der Politiker, der Casinos und der Gelddruckmaschinen, noch getätigt werden können.
Vermutlich nicht.
In diesem Fall würde automatisch der sogenannte Kaltentzug vonstatten gehen, der nach Verlauf von etwa drei bis sechs Monaten erfolgreich absolviert sein dürfte - die Sucht unter Kontrolle.
Um die Rückfallgefahr zu minimieren, sollte (direkt nach der Entziehungskur) das Volk die Arbeit nur noch in minimalem Ausmaße fortführen, zum Beispiel etwa je 3 bis 4 Stunden an drei Tagen in der Woche, damit aus dieser allgemeinen Erwerbsneubetätigung nicht wieder frische (Ver-)Spielgelder für die trockenen Glücksspieloholiker entstehen bzw. erwachsen. Zudem sind die betroffenen Politiker, bei jedweder Betätigung, die direkt oder indirekt mit dem Umgang mit Volksvermögen zu tun hat, unter Aufsicht des Volkes zu stellen.
Zuwendungen von Politikern an andere Länder, Banken, usw. bleiben jedoch gestattet, sofern diese aus deren eigenem/privatem Vermögen geleistet werden.
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