• Willkommen im denk-Forum für Politik, Philosophie und Kunst!
    Hier findest Du alles zum aktuellen Politikgeschehen, Diskussionen über philosophische Fragen und Kunst
    Registriere Dich kostenlos, dann kannst du eigene Themen verfassen und siehst wesentlich weniger Werbung

Europäischer Haftbefehl (kein Witz !)

SIAM7

New Member
Registriert
25. Januar 2005
Beiträge
10
Namasté und Hallo zusammen !

Gestern erreichte mich folgendender Anhang durch ein e-mail von Andromis !!!
Erst dachte ich es handele sich um einen Witz, doch es scheint dass "die" das erst meinen...
... dies passt nur zu gut zu meinem "Brief an die Welt" und zeigt ganz deutlich, dass es nun endlich Zeit wird, dass WIR was TUN...
(meine Meinung :) )





Achtung:
Sie sind vermutlich ein Verbrecher !

Der europäische Haftbefehl.

Jedem der sich nur etwas mit den Entscheidungskremien und Machträgern der EU befaßt, ist klar, dass die EU keine Spur von demokratischer Institution ist. Inzwischen übertrifft ein undemokratischer Vertrag den anderen, und Menge und Inhalt dieser Verordnungen die dann für ganz Europa gelten sind selbst für Europaparlametarier unüberblickbar. Der Europäische Haftbefehl ist ein weiteres Meisterwerk der EU.
Europäischer Haftbefehl
Der „Europäische Haftbefehl“ kann für JEDEN Bewohner Europas zur Katastrophe werden! Dieser Europäische Haftbefehl ist seit dem 23.08.2004 bei uns geltendes Recht, kann jedoch auch auf Straftaten angewandt werden, die vor der Ratifizierung begangen wurden!
Demnach kann JEDER für eine tatsächlich oder angeblich begangene Handlung auf Ersuchen an jeden beliebigen EU-Staat ausgeliefert werden, AUCH wenn die Handlung im Heimatland gar nicht strafbar ist, sondern nur nach dem Strafgesetz des um Auslieferung ersuchenden Staates.
Ja, es ist noch nicht einmal notwendig, die Tat im auslieferungsersuchenden Land begangen zu haben! Und wenn es sich bei dieser realen oder Ihnen auch nur unterstellten Tat um eine solche handelt, die auf einer Liste von insgesamt 32 Straftaten steht, auf die sich alle EU-Länder geeinigt haben (ungeachtet der jeweiligen nationalen Gesetzgebung!), dann findet in Ihrer Heimat keinerlei Überprüfung statt, ob Sie auch wirklich schuldig sind!
Einige dieser 32 Straftaten lauten:
·Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (wer bestimmt, was kriminell ist?)
·Terrorismus (ein seeehr dehnbarer Begriff)
·Korruption (noch so ein Gummibegriff)
·Betrugsdelikte, einschließlich Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (nanu, Mehrzahl von Gemeinschaften?? )
·Geldfälschung, einschließlich der Euro-Fälschung
·Cyberkriminalität (davon ist nun fast jeder betroffen, der sich mal was ohne Bezahlung runtergeladen hat. Da kann auch jeder private Webseitenbetreiber mit gemeint sein, der gegen irgendwelche ihm unbekannte Regeln verstößt)
·Umweltkriminalität
·Beihilfe zur illegalen Einreise und zum illegalen Aufenthalt (Schluß mit Kirchenasyl?)
·Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (die Totschlagkeule schlechthin!!)
·Illegaler Handel mit Kulturgütern, einschließlich Antiquitäten und Kunstgegenstände (Achtung, Flohmarktbetreiber!)
·Betrug (doppelte Erwähnung, siehe „Betrugsdelikte“, sehr merkwürdig)
·Nachahmung und Produktpiraterie
·Fälschung von Zahlungsmitteln (Achtung Regionalwährungsherausgeber, aufgepaßt...)
·Sabotage
...die anderen Delikte sind eher verständlich. Aber: „Der Rat der Europäischen Union hat nach Artikel 2 Abs. 3 RbEuHb die Möglichkeit, diese Liste im Zuge fortschreitender Harmonisierungsarbeiten jederzeit zu erweitern oder zu ändern.“ Bundestagsdrucksache 15/1718 S. 18

Jeder von uns ist ein Verbrecher - wie geht das?

Es geht einfacher, als Sie je gedacht hätten - mit dem geplanten Europäischen Haftbefehl:
Sie haben im Kreis Ihrer Freundinnen einen Schottenwitz erzählt (oder auch bloß darüber gelacht)? Wenn die heimlichen Machthaber EU-ropas es so wollen, wird Großbritannien Ihre Auslieferung beantragen - wegen «ethnischer Diskriminierung», die in England ein strafwürdiges Verbrechen ist.
Sie haben dieses oder jenes Buch gekauft oder auch bloß geschenkt bekommen? In Deutschland dürfen Sie von jedem beliebigen Druckwerk bis zu drei Exemplare (eins für Sie persönlich, bis zu zwei zur Weitergabe an Ihre unmittelbaren Angehörigen) besitzen. In Frankreich dagegen steht schon der bloße Besitz eines einzigen Exemplars bestimmter Bücher unter Strafe. Und man weiß nie so genau, welche das im einzelnen sind, denn es kommen immer wieder neue hinzu. Auch Übersetzungen z.B. deutscher Originale . . . Auch solche, die jahrelang nicht verboten waren . . . Wenn die heimlichen Machthaber EU-ropas es so wollen, wird die deutsche Polizei bei Ihnen überfallsartig eine gründliche Hausdurchsuchung vornehmen. Findet sie auch nur ein einziges Buch, dessen Besitz in Frankreich (oder vielleicht auch irgendwo sonst in EU-ropa) verboten ist, sind Sie «reif»: für die Zwangsverschickung per Europäischen Haftbefehl samt anschließender Verurteilung. Mit nachfolgender Einkerkerung auf der völlig abgelegenen Karibikinsel Martinique, denn die gehört offiziell zu Frankreich! (EU-assoziierte Länder gibt es auch in Afrika!)

Terrorismus und Willkür

Sie haben an einer regierungskritischen «Montagsdemonstration» teilgenommen? Oder sind gar nur zufällig vorbeigekommen, haben jedoch ein Weilchen zugeschaut? Und sind dabei unbemerkt von Polizeispitzeln photographiert worden? Sobald die heimlichen Machthaber EU-ropas es so wollen, befördert Sie ein Europäischer Haftbefehl - demnächst - gefesselt in die Türkei. Denn dort gilt öffentliche Kritik an der Regierung als «terroristischer Umsturzversuch».
Sie haben buchstäblich überhaupt nichts «getan»? Wenn die heimlichen Machthaber EU-ropas es so wollen, werden Sie trotzdem als «mutmaßlicher Verbrecher» nach Estland deportiert - unter irgendeiner frei erfundenen Beschuldigung. Während Ihrer «Abwesenheit» haben dann die Geheimdienste oder andere diskrete Handlanger der besagten Machthaber umso mehr Gelegenheit, all Ihr bisheriges Tun und Lassen peinlich genau auszuforschen. Irgendwann werden sie dann „etwas“ finden. Etwas, was Sie hierzulande ganz unbeschwert tun durften, aber nicht in Estland. Oder wenigstens nicht in der Tschechei. Oder sie werden den estnischen Richter mit Versprechungen oder Drohungen dazu bringen, Sie dennoch zu verurteilen. Justiz«irrtümer» hat es schließlich schon immer gegeben. Die sind umso unverdächtiger, je weiter entfernt vom Ort der angeblichen Tat der Richter sitzt, der darüber befinden soll. Die sind also in Estland beinahe unvermeidlich . . .
Dr. Carlo Alberto Agnoli in seiner Broschüre „Der europäische Haftbefehl – kürzester Weg in die Tyrannei“, S. 60: „Es geht nicht darum, das sei nochmals bekräftigt, das Problem aus parteilicher Sicht zu bewerten: eine so ungeheuerlich unkontrollierbare und instrumentalisierbare Macht darf in die Hände keines Lagers, keiner Farbe, keiner Religion, überhaupt keines Menschen gelegt werden. Weder heute noch morgen.
Die gegenwärtige Stunde ist so bedeutungsschwer, daß es völlig unangemessen und darum letztendlich lächerlich wäre, akademische Töne anzuschlagen: ich übertreibe nicht, wenn ich behaupte, daß, wenn eine Zentralmacht vor einigen Jahren auch nur vorgeschlagen hätte, die italienischen Bürger sollten ganz normalerweise deportiert und in irgendeinem europäischen Land von irgendeinem auswärtigen Richter, der vielleicht am anderen Ende Europas wohnt (etwa in Lettland), inhaftiert und verurteilt werden können, weil sie in Italien eine Straftat begangen hätten, für die eine Haftstrafe von vier Monaten vorgesehen wäre, dieses Ansinnen im günstigsten Fall als die Ausgeburt des Gehirns eines gefährlich Verrückten und im schlimmsten Fall als diejenige eines tollwütigen Möchtegern-Despoten betrachtet worden wäre.
Der Haftbefehl erlaubt es, Regierungen umzustürzen und Wirtschaftsmächte zu vernichten, ganze Oppositionsbewegungen zu unterdrücken, jedermann zum Verbrecher zu machen. Es ist klar, daß derjenige, der ihn will, sich einbildet. Europa beherrschen zu können.“
Sie können sogar in Abwesenheit von dem ersuchenden Staat verurteilt worden sein – niemand ist befugt, dieses Auslieferungsbegehren und den Schuldspruch von Deutschland aus rechtlich zu überprüfen. Außerdem ermöglicht der Rahmenbescheid 2003/577/GAI den Einzug Ihres Vermögens – falls vorhanden - welches Ihnen sonst bei einer Verteidigung fern der Heimat, mit Dolmetscher oder angereistem deutschen Anwalt, hätte nützlich sein können.
Also, überlegen Sie gut: haben Sie Feinde? Neider? Konkurrenten? Betätigen Sie sich politisch? Das Blockieren von Castor-Transporten könnte von Griechenland als terroristischer Akt (Liste der 32 Straftaten) verstanden werden, das Schreiben eines Leserbriefes zum Thema Muslime von Malta als Fremdenfeindlichkeit geahndet werden (Gefängnis nicht unter 2 Jahren!). Meinungsfreiheit wird gefährlich, da Bulgarien ein Antidiskriminierungsgesetz hat, mit dem Sie schnell in Konflikt geraten können (5 Jahre Haft).
"Wir beschließen etwas und warten ab, was passiert."
Und wenn Sie das alles in diesem unseren schönen Land nicht für möglich halten sollten, so empfehlen wir Ihnen die Lektüre der Bundestagsdrucksache Nr. 15/1718 oder des Bundestagsprotokolls 15097, im Internet abrufbar unter www.bundestag.de

Aus dem Protokoll der Bundestagssitzung vom 11.3.2004: Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) (CDU/CSU):

„Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht alles, was aus Brüssel kommt, ist Gutes. Das, was zum Europäischen Haftbefehl aus Brüssel kommt, ist nichts Gutes. Darin sind sich alle Fraktionen dieses Hohen Hauses einig.“
Was aber die Fraktionen des Hohen Hauses nicht hinderte, diesen Europäischen Haftbefehl EINSTIMMIG anzunehmen! Eine merkwürdige Art von Demokratie!
Alle, die ihre Freiheit lieben, die nicht ständig in der Furcht leben wollen, aufgrund bösartiger Anschuldigungen in einem abgelegenen Winkel Europas vom Rechtsstaat, von Gerechtigkeit und Mitmenschlichkeit nur noch träumen zu können, sind aufgerufen, sofort alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, um möglichst viele Menschen über dieses Gesetzesmonstrum aufzuklären: Ihren zuständigen Abgeordneten, Ihnen bekannte Anwälte, Ärzte, Professoren, Journalisten, sonstige Multiplikatoren unseres „freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates a.D.“ usw. Schalten Sie Internetseiten zum Thema, gestalten Sie Aufkleber und Flugblätter, schreiben Sie Eingaben, sammeln Sie Unterschriften – egal! Nur – tun Sie bitte was und helfen Sie uns, was zu tun!
Denn nach Jean-Claude Juncker ist das einzige Mittel, etwas Demokratisches demokratisch zu stoppen, Geschrei und Aufstand!
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ Premierminister von Luxemburg Jean-Claude Juncker erklärt seinen EU-Kollegen die Demokratie (SPIEGEL 52/1999)
Wenn Sie mehr über diese Angelegenheit erfahren wollen, dann bestellen Sie doch bitte die 64-seitige Broschüre von folgendem Verlag. Diese Broschüre eignet sich hervorragend auch zum Weiterverteilen.
Verlag Anton A. Schmid, Postfach 22 ,D-87467 Durach
http://www.verlag-anton-schmid.de - 1 Exemplar kostet Euro 3.-
 
Werbung:
Man ist ergo ein Verbrecher, weil man überhaupt nur lebt.

Gott hat den Menschen nach seinem Bilde geschaffen.
Da der Mensch im ständigen Hader mit sich selbst lebt, hat Gott den Menschen wohl geschaffen, als er mit sich selbst uneins war.

Und wir armselige Kreaturen müssen das jetzt ausbaden.

Scheisse, Mann, dumm gelaufen für uns. Oh shit.
 
Ja, Johannes, aber ist das denn ein Punkt? In der deutschen Republik gilt: Bundesrecht bricht Landesrecht. Die europäische Republik ist noch nicht verwirklicht. Also gilt vorläufig: nationales Staatsrecht bricht europäisches Recht.

So einfach ist das.

Interessant, wie der Fall Mamoun Darkazanli letztendlich entschieden werden wird. Vielleicht wird der Deutsch-Syrer ja in Deutschland nach syrischem
Recht behandelt? Möglich ist alles.

Gruß, Gaius
 
Groteske um ausgewanderten EX-Staatsanwalt

Vielleicht interessiert in diesem Zusammenhang jemand die Groteske um einen österreichischen EX-Staatsanwalt, der sich durch die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft der österreichischen Justiz entziehen konnte. In diesem Fall greift der Europäische Haftbefehl nicht.
http://www.sbg.at/wschin/presse/krone/k260899.pdf
eine Sammlung der Infos auf http://www.sbg.at/wschin/presse.htm
 
Werbung:
Zurück
Oben