Schuld und Sühne.
Kaawi, aus juristischer Perspektive ist die Verantwortlichkeit für das eigene Verhalten annähernd gleichbedeutend
mit Schuldfähigkeit.
Das Ausmaß der Schuld im Detail zu bestimmen, wäre bei fehlender Schuldfähigkeit nur bedingt sinnvoll,
Bei der Festlegung der Maßnahmen hingegen, ist dem Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern ein hohes
Gewicht beizumessen, sodass, beispielsweise für einen nicht therapierbaren Triebtäter, eine lebenslange Verwahrung
in einer Sonderanstalt auch bei fehlender Schuldfähigkeit gerechtfertigt sein kann.
Das hat dann mit Strafe oder mit Rache nur wenig zu tun.
Mit einer strikten begrifflichen Trennung von Schuld und Verantwortung kann ich mich nur insoferne anfreunden,
als für mich gilt:
Schuld = Fehlverhalten + Verantwortlichkeit für dieses Verhalten.
Eine darüber hinausgehende Trennung könnte ich mir eventuell dann vorstellen,
wenn das Wort "schuld" im Sinne von "kausal" verwendet wird,
wie etwa in der Aussage "die Handlung X ist schuld daran, dass Dieses oder Jenes geschehen ist".
Da sehr Vieles miteinander zusammenhängt,
bedeutet eine Kausalität nicht notwendigerweise eine Verantwortlichkeit für das Geschehen.
Natürlich hat das Wort "Schuld" in anderen Sachzusammenhängen auch eine andere Bedeutung,
wie beispielsweise Finanzschuld, Holschuld, Bringschuld, etc..
Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden.
Kaawi schrieb:... Mich interessiert in diesem Zusammenhang die Schuldfrage.
Ist Verantwortung und Schuld dasselbe, werde ich also, sobald ich meine Verantwortung nicht wahrnehme,
automatisch schuldig?
Oder gibt es da noch einen Unterschied, nämlich dass ich bei verantwortungslosem Handeln zwar die Konsequenzen
zu tragen habe, nicht aber automatisch zusätzlich bestraft würde, weil meine Schuld eben nicht eindeutig
nachweisbar ist.
Diese Frage scheint mir wichtig hinsichtlich des Strafvollzugs ( hier kommt das Wort noch an erster Stelle!):
Muss z.B. ein Mörder vordergründig ins Gefängnis, weil er eine Straftat begangen hat,
oder muss er dies, um die Bevölkerung vor ihm zu schützen?
Für die Klarheit:
Ich glaube, dass wir gut daran tun, die Begriffe Verantwortung und Schuld getrennt voneinander zu betrachten.
Kaawi, aus juristischer Perspektive ist die Verantwortlichkeit für das eigene Verhalten annähernd gleichbedeutend
mit Schuldfähigkeit.
Das Ausmaß der Schuld im Detail zu bestimmen, wäre bei fehlender Schuldfähigkeit nur bedingt sinnvoll,
Bei der Festlegung der Maßnahmen hingegen, ist dem Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern ein hohes
Gewicht beizumessen, sodass, beispielsweise für einen nicht therapierbaren Triebtäter, eine lebenslange Verwahrung
in einer Sonderanstalt auch bei fehlender Schuldfähigkeit gerechtfertigt sein kann.
Das hat dann mit Strafe oder mit Rache nur wenig zu tun.
Mit einer strikten begrifflichen Trennung von Schuld und Verantwortung kann ich mich nur insoferne anfreunden,
als für mich gilt:
Schuld = Fehlverhalten + Verantwortlichkeit für dieses Verhalten.
Eine darüber hinausgehende Trennung könnte ich mir eventuell dann vorstellen,
wenn das Wort "schuld" im Sinne von "kausal" verwendet wird,
wie etwa in der Aussage "die Handlung X ist schuld daran, dass Dieses oder Jenes geschehen ist".
Da sehr Vieles miteinander zusammenhängt,
bedeutet eine Kausalität nicht notwendigerweise eine Verantwortlichkeit für das Geschehen.
Natürlich hat das Wort "Schuld" in anderen Sachzusammenhängen auch eine andere Bedeutung,
wie beispielsweise Finanzschuld, Holschuld, Bringschuld, etc..
Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden.