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Reichsbürger und Horrorclowns

Das gilt wahrscheinlich nur für Leute, welche ganz bewusst Reichbürger mit Horrorclowns in einen Topf werfen und sich wundern, warum kein Aufschrei kommt!


Ich wundere mich nicht. Hier schon gar nicht.


Dein Aufschrei ist doch genug Reaktion.


Aber das Gegenteil ist doch auch der Fall!


Welches Gegenteil? Das dieses Thema hier direkt als belanglos bezeichnet wird?


Wie ich schon sagte, das Gegenteil ist auch der Fall: Der junge Polizist würde vermutlich noch leben, hätte man es nicht getan!


Also wenn der Einsatzleiter der Polizei seinen "Auftrag" nicht Ernst genommen hätte und mit viel Zuversicht und Freude am Erfolg einer wohl überlegten Zermürbungstaktik gegenüber dem Beschuldigten auch keinen Moment bezüglich einer rechtsstaatlichen Überlegenheit gezweifelt hätte.


So aber muss wegen " versuchten Mordes in beide Richtungen " - ohne jeden Verjährungsdruck - ermittelt werden, denn auch eine grob fahrlässige Beihilfe durch Unterlassen einer gewaltfrei weit besser geeigneten Zugriffsmaßnahme muss sich der amtliche Auftraggeber für einem gemeinschaftlich vollendet versuchten Hausfriedensbruch in unmittelbarer Tatmehrheit mit einem gemeinschaftlich (amtlich) billigend in Kauf genommen versuchten Auftragsmord (aus politischen Abschreckungsgründen) wohl vor dem Gesetz rechtfertigen müssen.


Reibt sich hier jemand langweilig und verwundert seine schläfrigen Augen und frägt: Wie? -

Ja, ja, c'est la vie!


Bernies Sage





Deine Logik entbehrt nicht einer gewissen pathologischen Neigung. Du willst – ohne Detailkenntnis – dem Einsatzleiter die Schuld des Schützen in die Schuhe schieben?



Es wird deutlich, dass du das Leben ausschließlich von der Couch aus erlebst. Schuld durch Unterlassen, eine Garantenstellung?



Eine gewaltfreie Zugriffsmethode bei einem gewaltbereiten Waffenbesitzer? Das Opfer wird zum Täter!



Deine Worte und deren Bedeutung sind dir bewußt? Offensichtlich nicht oder du stehst außerhalb jeder Menschlichkeit. Du suchst die Sensation, um dein langweiliges Leben aufzuwerten, ihm endlich einen Sinn zu geben.
 
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Wenn dich "dieser Ort hier" nix mehr wundert, vielleicht solltest du in einem Merkelforum weiter deine Schreibblasen bilden? Ein Syrer, der Frauen nicht respektiert, Schweine haßt und sich über die Duldsamkeit deutscher Männer lustig macht, sucht ja auch nicht in Deutschland Zuflucht, sondern in der Türkei oder Saudiarabien.
 
Wenn dich "dieser Ort hier" nix mehr wundert, vielleicht solltest du in einem Merkelforum weiter deine Schreibblasen bilden? Ein Syrer, der Frauen nicht respektiert, Schweine haßt und sich über die Duldsamkeit deutscher Männer lustig macht, sucht ja auch nicht in Deutschland Zuflucht, sondern in der Türkei oder Saudiarabien.


Was redest du für wirres Zeug?!
 
Ich frage ich nur, ob dies nur der Anfang ist.

Hätten Sie mich gefragt!

Wie in Bernies Sage bereits angemerkt, muß zwischen vermeintlichen Reichsbürgern und Horrorclowns unterschieden werden.

Für vermeintliche Reichsbürger gibt es nachstehende Empfehlung.

5. Handlungsempfehlungen zum Umgang mit „Reichsbürgern“

• Diskussionen mit „Reichsbürgern“ sind in der Regel nicht zielführend.

• Auf konkret formulierte Anträge der „Reichsbürger“ sollte nur in kurzer schriftlicher Form geantwortet werden.

• In Fällen von Ordnungswidrigkeiten sollten umgehend die Polizei informiert werden und
etwaige Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

• Strafrechtlich relevante Verhaltensweisen von „Reichsbürgern“ wie bspw. Beleidigungen und
Bedrohungen sollten unverzüglich den Strafverfolgungsbehörden angezeigt werden.

• Dienstlicher Schriftwechsel mit „Reichsbürgern“ sollte auf das absolut notwendige
Mindestmaß beschränkt bleiben.

• Materialien von „Reichsbürgern“ mit augenscheinlich rechtsextremistischen Inhalten sollten
dem zuständigen Landesamt für Verfassungsschutz übermittelt werden.

• Es kommt vor, dass „Reichsbürger“ sich an Behörden wenden, um „Urkunden“ und andere
„amtliche Schriftstücke“ beglaubigen zu lassen. Beispielsweise steht darin, dass man „zu
keinem Zeitpunkt auf hoher See verschollen ist“ oder dass „das Grundgesetz der BRD keine
Verfassung ist“. Solche Dinge sollten nicht beglaubigt werden.

• Bei Nichteinhaltung der Schulpflicht sollte rechtzeitig das zuständige Jugendamt informiert
werden.

Fundstelle:

(http://www.verfassungsschutz.sachsen.de/download/Reichsbuerger_Informationen.pdf)
 
ich habe leider 2 reichsbürger gläubige in der ferneren familie - einfach nur dümmliche und verunsicherte VTler..
 
Ich wundere mich nicht. Hier schon gar nicht. Dein Aufschrei ist doch genug Reaktion.
Aber gerade dieser "mein Aufschrei" müsste Dich doch eigentlich wundern, denn Du kennst mich bisher nur aus Argumentationen mit überwiegender Dominanz moraltheologischer Glaubensaspekte.

Diese Glaubensaspekte unterscheiden sich aber in juristischer Hinsicht von Tathandlungen ganz extrem, zu denen auch - gerade bei Todesfällen - das Unterlassen als sehr bedeutsam hinzuzählen kann, was aber in Glaubensfragen keinerlei Bedeutung für die Ermittlungen haben darf, denn der Glaube eines Menschen ist nicht strafbar, so schäbig er durch manche Unterstellungen hier auch mir gegenüber rüberkommen mag.

Du musst eben schon etwas genauer lesen und hinschauen, worauf ich Bezug nehme, denn *Eule* schrieb:
Warum werden die rechten "Spinner" nicht ernst genommen?
Und ich antwortete darauf:
Aber das Gegenteil ist doch auch der Fall!

Das Gegenteil von "nicht ernst genommen werden", von dem *Eule* sprach, ist "ernst genommen zu werden".
Ich wundere mich über Deine Reaktion diesbezüglich also schon zu recht!

Deine Logik entbehrt nicht einer gewissen pathologischen Neigung.
Meine sprachpathologische Sezierneigung darf hier im Forum als allgemein bekannt und wertfrei gelten.

Du willst – ohne Detailkenntnis – dem Einsatzleiter die Schuld des Schützen in die Schuhe schieben?
Das hast Du gesagt! Ein verantwortungsbewusster Ermittler wird nach dem Legalitätsprinzip und nicht nach dem von Dir hier mir unterstellten Parteiprinzip vorgehen, soviel Detailkenntnis darf man mir unterstellen.

Es wird deutlich, dass du das Leben ausschließlich von der Couch aus erlebst.
Ach Gottle, würde ein Andersdenkender sagen, wie alt und gebrechlich würdest Du wohl aussehen, falls Du erkennen müsstest, wie sehr Du Dich darin irrst?

Schuld durch Unterlassen, eine Garantenstellung?
Diese Garantenstellung ergibt sich daraus, dass jeder Vorgesetzte eine Aufsichtspflicht für seine Untergebenen zu erfüllen hat und er dafür zu sorgen hat, dass er durch sein eigenes Verhalten diese Untergebenen nicht unnötig in Gefahr bringt, wozu auch das sträfliche Unterlassen einer Deeskalationsstrategie gehören kann.

Eine gewaltfreie Zugriffsmethode bei einem gewaltbereiten Waffenbesitzer?
Wie bitte? Seit wann ist ein gemeinschaftlich behördlich vollendet versuchter Hausfriedensbruch eine gewaltfrei legitimierte Zugriffsmethode (unabhängig von einem Beschuldigten nicht richterlich anerkannten und möglicherweise gerade deshalb leichtfertig von der Couch aus ) - angeordneten Hausdurchsuchungsbefehl ?

Das Opfer wird zum Täter!

Ja, diese Opfer-Täter-Verkehrung ist im Prinzip genauso möglich wie eine Täter-Opfer-Verkehrung und gar nicht mal so selten, wenn delikate Amtsdelikte zur öffentlichen bzw. nichtöffentlichen Untersuchung anstehen.

Im hier diskutierten Fall zählt das Legalitätsprinzip für alle Beteiligten aufgrund von vorsätzlichen Handlungen, die strafrechtlich nach dem rechtsstaatlich anerkannten Schema der getrennten Prüfung von Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld im Detail für jeden einzelnen Beteiligten erfolgen.

Jetzt glaube ich beinahe, dass Du das Leben ausschließlich von der Couch aus erlebst, weil du mir ernsthaft diese Frage zu stellen scheinst:

Deine Worte und deren Bedeutung sind dir bewußt? - Offensichtlich nicht oder du stehst außerhalb jeder Menschlichkeit.
Ich argumentiere hier wie ein Jurist dies tun würde. Ein Jurist ist ein Mahner zur Selbstbesinnung, meinte schon *Gustav Radbruch* und folgerte überaus spitzfindig:

„ Ein guter Jurist kann nur der werden,
der mit einem schlechten Gewissen Jurist ist “
(von Gustav Radbruch)


Du suchst die Sensation, um dein langweiliges Leben aufzuwerten, ihm endlich einen Sinn zu geben.
Selten so gelacht! Vielen Dank Babbel für Dein dergestalt geäußertes Unverständnis!

Du erlaubst mir wenigstens unfreiwillig mit gutem Gewissen argumentieren zu dürfen, und ja, ich räume ein, wer mit gutem Gewissen argumentiert, der könnte als Jurist in unserem Lande womöglich am Hungertuch nagen? :D

Bernies Sage
 
Und genau das habe ich nie verstanden. Und versteh' es bis heute nicht. Wieso werden in einem Staat, in dem mWn Wiederbetätigung verboten ist, offensichtliche Nazis ignoriert? Und nicht nur das. Es wurden in Bayern ja auch in der Polizei 4 Reichsbürger "entlarvt". Jetzt erst? Vorher ist es niemanden aufgefallen wes Geistes Kind sie sind? Und vor allem, sind es wirklich nur 4?
Warum werden die rechten "Spinner" nicht ernst genommen? Der junge Polizist würde vermutlich noch leben, hätte man es getan.

Weil laut Strafgesetzbuch Straftaten, jedoch nicht Personen oder Gesinnungen geahndet werden. Zusätzlich sind Reichsbürger keine einheitliche oder gar einheitlich organisierte Gruppe. Was sollte man in einem Rechtsstaat also tun ? Die eigenen Prinzipien über den Haufen werfen, und unliebsame Zeitgenossen vorsorglich wegsperren ?
Sieht sich scriberius selbst als Reichsbürger ?
Laut wikipedia gilt "Die Reichsbürgerbewegung umfasst mehrere uneinheitliche, sektenartige Gruppen von Verschwörungstheoretikern und auch Rechtsextremen, die sich selbst als „Reichsbürger“, „Reichsregierung“, „Staatsangehörige des Freistaates Preußen“ oder „Natürliche Personen“ bezeichnen."
Mir erscheint er hier sowohl den Veschwörungstheorien wie auch dem Rechtsextremismus anzuhängen - meines Wissens hat er sich aber noch nicht als Reichsbürger geoutet.
 
EarlGrey schrieb:
ich habe leider 2 reichsbürger gläubige in der ferneren familie
- einfach nur dümmliche und verunsicherte VTler..
Du scheinst hier einer der Wenigen zu sein,
die einen "Reichsbürger" schon einmal aus der Nähe gesehen haben.

Deshalb könntest du am ehesten die Fragen beantworten ...
  • Sind sie "offensichtliche Nazis", wie das
    von fanatisierten Antifa-Aktivisten und habituellen
    Nazikeulenschwingern selbstverständlich unterstellt wird?
  • Verstoßen sie gegen das Wiederbetätigungs-Verbotsgesetz?
  • Verstoßen sie gegen andere Gesetze?
  • Gäbe es eine rechtsstaatliche Handhabe,
    um gegen sie polizeilich und gerichtlich vorzugehen?

Der Hintergrund meiner Fragerei ist:

Mich wundert die Leichtfertigkeit und Selbstverständlichkeit
mit der Manche inquisitorische und faschistische Methoden
gegen Außenseiter der Gesellschaft anwenden wollen.

Ganz so,
als hätten die nie etwas von den Gefahren einer Diktatur gehört.


> Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden. <

 
  • Verstoßen sie gegen andere Gesetze?
  • Gäbe es eine rechtsstaatliche Handhabe,
    um gegen sie polizeilich und gerichtlich vorzugehen?

Für derlei Umtriebe in Österreich wäre eventuell §242 StGB

"(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu ändern oder ein zur Republik Österreich gehörendes Gebiet abzutrennen, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen.

(2) Ein Unternehmen im Sinn des Abs. 1 liegt auch schon bei einem Versuch vor."

relevant, wenn Österreichsbürger beispielsweise ihre Häuser oder Grundstücke als von Österreich unabhängig deklarieren und sich anschicken oder androhen, diese mit Gewalt wie eigenes Staatsgebiet gegen staatlichen Zugriff zu verteidigen.

Ich nehem an, in Deutschland wird die Gesetzeslage ähnlich sein.
 
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Der ausschlaggebende Teil des §242 StGB ist wohl die Passage

"mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt".


Bleibt also die Frage an EarlGrey:

Machen das die "Reichsbürger" in seiner Verwandtschaft?


> Das musste auch einmal in aller Klarheit gefragt werden. <

 
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