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Diskussion "Kopftuchverbot" in Österreich

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Ein Jurist müsste aber Fehler sehen können, wenn er ehrlich wäre, denke ich.
Der Jurist ist nicht Schöpfer von Gesetzen (mit deren Fehlern) - er kann sie bestenfalls an anderen politischen Vorschriften mit deren politischen Inhalte messen, vergleichen. Und es ist ein weit verbreiteter Irrtum, daß Juristerei unpolitisch ist.
 
Der Jurist ist nicht Schöpfer von Gesetzen (mit deren Fehlern) - er kann sie bestenfalls an anderen politischen Vorschriften mit deren politischen Inhalte messen, vergleichen. Und es ist ein weit verbreiteter Irrtum, daß Juristerei unpolitisch ist.

Meine Rede!

Deutsche Justiz auf rechtem Auge blind. :D
 
Deutsche Justiz auf einem Auge blind.
Vielleicht können Sie folgenden Argumenten etwas abgewinnen: Soll keine Gschaftelhuberei sein:
Wir haben eine Gewaltenteilung, wonach es der Rechtsprechung verboten ist, Gesetze anders zu interpretieren, als sie der Gesetzgeber verstanden haben will - das wäre unzulässige Rechtsetzung.
Zwei Beispiele: Die Hürden bei den Waffengesetzen und beim Impeachmentverfahren in der Verfassung der USA.
In Österreich wird die Sache derzeit heiß bei der beabsichtigen Änderung der Kompetenzartikel, die nur mit Verfassungsänderung möglich ist.
 
Vielleicht können Sie folgenden Argumenten etwas abgewinnen: Soll keine Gschaftelhuberei sein:
Wir haben eine Gewaltenteilung, wonach es der Rechtsprechung verboten ist, Gesetze anders zu interpretieren, als sie der Gesetzgeber verstanden haben will - das wäre unzulässige Rechtsetzung.
Zwei Beispiele: Die Hürden bei den Waffengesetzen und beim Impeachmentverfahren in der Verfassung der USA.
In Österreich wird die Sache derzeit heiß bei der beabsichtigen Änderung der Kompetenzartikel, die nur mit Verfassungsänderung möglich ist.

Verbote die nicht korrekt sind, kann und sollte man wiedersprechen. :)
 
Verbote, die nicht korrekt sind, kann und sollte man widersprechen.
Am 4.4.2018 stellt die islamische Glaubensgemeinschaft fest:
Eigentlich sollte sich das Thema eines kontinuierlichen Tragens des islamischen Kopftuchs erst ab der Religionsmündigkeit stellen. Dieses ist mit der körperlichen und geistigen Reife definiert, also jeweils ein sehr individueller Prozess. Längst hat sich innermuslimisch als Erkenntnis durchgesetzt, dass das Selbstbestimmungsrecht von Mädchen und Frauen auf jeden Fall zu beachten ist und keinerlei Zwang ausgeübt werden darf.

http://www.derislam.at/iggo/?f=news&shownews=2110&kid=70

Für die Zeit nach der Pubertät meinte die gl. Gemeischaft vor einem Jahr
"Für weibliche Muslime ab der Pubertät ist in der Öffentlichkeit die Bedeckung des Körpers, mit Ausnahme von Gesicht, Händen und nach manchen Rechtsgelehrten Füßen, ein religiöses Gebot und damit Teil der Glaubenspraxis",

Frau Duzda - SPÖ (Staatssekretärin im Bundeskanzleramt) meinte vor einem Jahr dazu
Eine solche Positionierung ist ein Angriff auf die Freiheit und Selbstbestimmung der Frauen." Es sei nicht akzeptabel, dass Frauen und Mädchen in ihrer Freiheit eingeschränkt würden.
https://diepresse.com/home/panorama...IGGiOe-fuer-Kopftuch-gegen-Vollverschleierung
 
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