An alle
...und Danke an „Dot“ der hier ein gutes feeling für das eigentliche meiner Botschaft entwickelt hat.
ich werde in der Tat, erst über das Prinzip Hoffnung leidensfähig.
Weil ich mir immer eingebilde, dass ich durch ein demokratisches Rechtsystem gegen Rechtbeugende Richter geschützt werde, war dann aber nicht so. Rechtsbeugung muss von Richter festgestellt werden, und da hackt eine Krähe der Anderen kein Auge aus, und so habe ich es letztlich doch noch geschafft, das die Prüfungsrichter in Karlsruhe, feststellen; Dass die Richterkollegen draußen im Lande spinnen.
Mein Pech war wieder, dass kein Minister und Politiker aus dem Landtag NRW, die Abmahnung aus Karlsruhe in Verantwortung nehmen wollte, und Karlsruhe mir mitteilt: „…Wir legen unseren Entscheidungen keine gesellschaftspolitische Gebrauchsanweisung bei. Da musste schon selber sehen woher du Klartext bekommst.
Und wieder mal werde ich so von der Hoffnung getragen, ich nunmehr von der öffentlichen Meinung rehabilitiert werde, erst die Rechtsbeugung durch verantwortungslose BRD-Richter und dann das einkassieren von Topic’s die gar nicht für diesen Zweck, in dem Karlsruher Prüfbescheid (-1-BvR-183-81-) angedacht sind. Letztlich genug Stoff ergibt aus dem Gesellschaftskritische Geschichten gemacht werden.
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Aber die Regionale- und überregionale-Presse, der Berufsverband- und die Gewerkschaft Kunst lehnen Ab.
„…das Grundrecht der Straßenkunst interessiert doch keine Sau.“ Die Ohnmacht und der Grabenkrieg gegen jeden und alles, hat mich dann Monat für Monat, Jahr für Jahr arm, arm und ärmer gemacht.
Bis das Bundesverwaltungsgericht 1996 nach 30 Jahren rechtswissenschaftlischer Kulissendiskussion Straßenkunst, feststellen muß: das Straßenkünstler den gleichen Anspruch auf den Schutz Art.5 Abs.3 Satz1 GG. haben wie jeder andere auch.
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Damit währe ich rehabilitiert.
Nee! Nicht Ganz, was vorher durch Rechtsbeugung festgestellt wurde, behält Rechtskraft. erklärt mir das Verwaltungsgericht Düsseldorf, erst ab jetzt gilt Straßenkunst aus jeder Unnötigen straßenrechtlichen Reglementierung raus ist.
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So gesehen, bin ich nicht mehr in der Lage zu widersprechen und mit dem Blödsinn der Verwaltungsrichterin „Regina Ernst“ im Alleingang durch die Instanzen zu marschieren.
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Immer hin kann mir keiner einer mehr weiter die Öffentlichkeit einer Fußgängerzone ( durch erlaubnisvorbehalt) verbieten.
weil bis hier jeder Behaupten durfte: „… einem Behördlichem Fußgängerzonennutzungsverbot, kann es auch der Kunst nicht erlaubt sein, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen.
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Der langen Rede kurzer Sinn, jetzt darf ich in der Fußgängerzone wieder Kunst vermitteln. Ohne das mir diese Absicht und Tätigkeit über jedes Verhältnismäßige hinaus verboten werden darf.
Aber erst mal haben ein Gewehr und dann schießen!
Künstlerhilfe? Klar haben wir „Künstlerhilfe“ aber nicht für dich. meint die Stadtverwaltung Düsseldorf. Du bekommst doch bereits Sozialhilfe, was willste da mit Künstlerhilfe.
Mein Gott ist das ein Blödmann. wird die Amtsleiterin Kulturamt Düsseldorf „Frau Rauen“ anzüglich.
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Das Bundespräsidialamt als Verwalter der überregionalen „Deutschen Künstlerhilfe“
verweist an den Kultusminister NRW. M.Vesper.
Hier zeigt das Vergabegremium auf die gleiche Argumentation , Künstlerhilfe aber nicht an Kunstschaffende die Bereits Sozialhilfe bekommen.
Und wieder ist kein Kulturminister NRW. oder Stadtpolitiker Düsseldorf bereit den Einzelfall zu berücksichtigen, solange alles Formal in Ordnung ist. Warum sollte man da auch.
Wer bereits Sozialhilfe bekommt, hat eben keinen Anspruch auf Künstlerhilfe. Ist doch logisch oder?
--- Um das mal Klarzustellen: Wird Künstlerhilfe aus der „Deutschen-Künstlerhilfe“ nur an Leute bewilligt, die Dem Kulturstaat BRD. bereits was Bedeutendes Geleistet haben. Doch nicht an jeden dahergelaufene Straßenkünstler.
Kommentiert die Gruppenleiterin „Deutsche-Künstlerhilfe“ Frau Krings für den Kultusminister NRW.
Ja und! schäkert der persönliche Referendar des Kulturminister NRW.
Eine Beschwerde an den Minister Vesper Persönlich zu richten. ist genau so eine gesellschaftspolitische Lüge.
eine Beschwerde an den Minister persönlich endet immer in der Beleidigung: Der Minister hat mich beauftragt ihnen mitzuteilen … Bla-bla-bla.
Während so ein Minister keine Ahnung hat was da an Blödsinn aus seinem Haus rausgeht, der würde seine Unterschrift auch auf das Butterbrotpapier seines Referenten setzen. Als sich einen Berg von Bürgerbeschwerden durchzulesen.
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Unnötig zu erwähnen, dass das Sozialamt sich noch weniger zwingen lässt: Pinsel Farben oder Werkstatt zu bezahlen. Damit ich wieder in Arbeit und Brot komme.
Begründung: „…Auf den Aspekt Kunstschaffen abgegriffen. kann da keine Garantie hergeleitet werden, dass sie damit ihren Lebensunterhalt sichern können.
Wenn ich nur wüsste wie man all der Spitzfindigkeit, meine Bauchschmerzen erklärt.
Mit freundlichen Grüß
G. Rupp
...und Danke an „Dot“ der hier ein gutes feeling für das eigentliche meiner Botschaft entwickelt hat.
ich werde in der Tat, erst über das Prinzip Hoffnung leidensfähig.
Weil ich mir immer eingebilde, dass ich durch ein demokratisches Rechtsystem gegen Rechtbeugende Richter geschützt werde, war dann aber nicht so. Rechtsbeugung muss von Richter festgestellt werden, und da hackt eine Krähe der Anderen kein Auge aus, und so habe ich es letztlich doch noch geschafft, das die Prüfungsrichter in Karlsruhe, feststellen; Dass die Richterkollegen draußen im Lande spinnen.
Mein Pech war wieder, dass kein Minister und Politiker aus dem Landtag NRW, die Abmahnung aus Karlsruhe in Verantwortung nehmen wollte, und Karlsruhe mir mitteilt: „…Wir legen unseren Entscheidungen keine gesellschaftspolitische Gebrauchsanweisung bei. Da musste schon selber sehen woher du Klartext bekommst.
Und wieder mal werde ich so von der Hoffnung getragen, ich nunmehr von der öffentlichen Meinung rehabilitiert werde, erst die Rechtsbeugung durch verantwortungslose BRD-Richter und dann das einkassieren von Topic’s die gar nicht für diesen Zweck, in dem Karlsruher Prüfbescheid (-1-BvR-183-81-) angedacht sind. Letztlich genug Stoff ergibt aus dem Gesellschaftskritische Geschichten gemacht werden.
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Aber die Regionale- und überregionale-Presse, der Berufsverband- und die Gewerkschaft Kunst lehnen Ab.
„…das Grundrecht der Straßenkunst interessiert doch keine Sau.“ Die Ohnmacht und der Grabenkrieg gegen jeden und alles, hat mich dann Monat für Monat, Jahr für Jahr arm, arm und ärmer gemacht.
Bis das Bundesverwaltungsgericht 1996 nach 30 Jahren rechtswissenschaftlischer Kulissendiskussion Straßenkunst, feststellen muß: das Straßenkünstler den gleichen Anspruch auf den Schutz Art.5 Abs.3 Satz1 GG. haben wie jeder andere auch.
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Damit währe ich rehabilitiert.
Nee! Nicht Ganz, was vorher durch Rechtsbeugung festgestellt wurde, behält Rechtskraft. erklärt mir das Verwaltungsgericht Düsseldorf, erst ab jetzt gilt Straßenkunst aus jeder Unnötigen straßenrechtlichen Reglementierung raus ist.
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So gesehen, bin ich nicht mehr in der Lage zu widersprechen und mit dem Blödsinn der Verwaltungsrichterin „Regina Ernst“ im Alleingang durch die Instanzen zu marschieren.
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Immer hin kann mir keiner einer mehr weiter die Öffentlichkeit einer Fußgängerzone ( durch erlaubnisvorbehalt) verbieten.
weil bis hier jeder Behaupten durfte: „… einem Behördlichem Fußgängerzonennutzungsverbot, kann es auch der Kunst nicht erlaubt sein, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen.
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Der langen Rede kurzer Sinn, jetzt darf ich in der Fußgängerzone wieder Kunst vermitteln. Ohne das mir diese Absicht und Tätigkeit über jedes Verhältnismäßige hinaus verboten werden darf.
Aber erst mal haben ein Gewehr und dann schießen!
Künstlerhilfe? Klar haben wir „Künstlerhilfe“ aber nicht für dich. meint die Stadtverwaltung Düsseldorf. Du bekommst doch bereits Sozialhilfe, was willste da mit Künstlerhilfe.
Mein Gott ist das ein Blödmann. wird die Amtsleiterin Kulturamt Düsseldorf „Frau Rauen“ anzüglich.
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Das Bundespräsidialamt als Verwalter der überregionalen „Deutschen Künstlerhilfe“
verweist an den Kultusminister NRW. M.Vesper.
Hier zeigt das Vergabegremium auf die gleiche Argumentation , Künstlerhilfe aber nicht an Kunstschaffende die Bereits Sozialhilfe bekommen.
Und wieder ist kein Kulturminister NRW. oder Stadtpolitiker Düsseldorf bereit den Einzelfall zu berücksichtigen, solange alles Formal in Ordnung ist. Warum sollte man da auch.
Wer bereits Sozialhilfe bekommt, hat eben keinen Anspruch auf Künstlerhilfe. Ist doch logisch oder?
--- Um das mal Klarzustellen: Wird Künstlerhilfe aus der „Deutschen-Künstlerhilfe“ nur an Leute bewilligt, die Dem Kulturstaat BRD. bereits was Bedeutendes Geleistet haben. Doch nicht an jeden dahergelaufene Straßenkünstler.
Kommentiert die Gruppenleiterin „Deutsche-Künstlerhilfe“ Frau Krings für den Kultusminister NRW.
Ja und! schäkert der persönliche Referendar des Kulturminister NRW.
Eine Beschwerde an den Minister Vesper Persönlich zu richten. ist genau so eine gesellschaftspolitische Lüge.
eine Beschwerde an den Minister persönlich endet immer in der Beleidigung: Der Minister hat mich beauftragt ihnen mitzuteilen … Bla-bla-bla.
Während so ein Minister keine Ahnung hat was da an Blödsinn aus seinem Haus rausgeht, der würde seine Unterschrift auch auf das Butterbrotpapier seines Referenten setzen. Als sich einen Berg von Bürgerbeschwerden durchzulesen.
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Unnötig zu erwähnen, dass das Sozialamt sich noch weniger zwingen lässt: Pinsel Farben oder Werkstatt zu bezahlen. Damit ich wieder in Arbeit und Brot komme.
Begründung: „…Auf den Aspekt Kunstschaffen abgegriffen. kann da keine Garantie hergeleitet werden, dass sie damit ihren Lebensunterhalt sichern können.
Wenn ich nur wüsste wie man all der Spitzfindigkeit, meine Bauchschmerzen erklärt.
Mit freundlichen Grüß
G. Rupp
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