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Abgewiesene Verfassungsbeschwerde zur sicherung der Kunstfreiheitsgarantie

plemer

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28. Februar 2009
Beiträge
13
Hallo Leute, ich habe die abgewiesene verfassungsrechtliche Entscheidung 999 mal gelesen. Ausgangspunkt ist das Feststellungsfrage ob die Stadt Düsseldorf berechtigt ist, Straßenkunst durch Erlaubnisverweigerung aus den Fußgängerzonen zu verdrängen. Das OVG. NRW. Sagt nein, die Erlaubnisverweigerung ist rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht sagt: ja! meint, Wenn eine Straßennutzung über den allgemeinen Gebrauch hinausgeht ist die stadt düsseldorf berechtigt straßen künstler die Kunstfreiheit zu verweigern. Die Art und Weise das Bundesverwaltungsgericht die Verdrängung der Straßenkunst aus den Fußgängerzonen rechtens macht, führt zur Verfassungsbeschwerde. karlsruhe kommt zu dem Schluss, dass auf alle Rechtskonstruktion der Vordergerichte, zur Verdrängung der Straßenkunst hier nicht weiter eingegangen werden muss. Weil der Straßenkünstler nichts weiter festgestellt wissen wollte dass er für das herstellen und verkaufen selbstgemalter Bilder keiner Straßen verkehrsrechtliche Erlaubnis benötigt. Also benötige ich keine Erlaubnis, mit kunst in einer Fußgängerzone zu wirken,
Die Stadtverwaltung Düsseldorf aber zeigt mir den Vogel, und meint, eine abgewiesene Verfassungsbeschwerde ist eine abgewiesene Verfassungsbeschwerde und kein Rechtsbehelf für die Freiheit der Kunst.

plemer
 
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