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Erlaubnisverbot Kunst

sucher

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14. Februar 2003
Beiträge
157
Soweit „ich“ über den verfassungsrechtlichen Prüfbescheid (-1-BvR-183-81-) beweise, dass die Absicht und Tätigkeit, Straßenkunst in den Fußgängerzonen zu vermitteln, mit keiner Gewerbe- oder straßenrechtlichen Erlaubnisverweigerung verboten werden kann.
Werde ich über die gesellschaftspolitischen Institutionen. bis hin zum Petitionsausschuss NRW lächerlich gemacht. Will man mir voller Häme gegenhalten, dass die höchstrichterliche Prüfung (-1-BvR-183-81-) ohne jede Bedeutung währe, weil mit einer verfassungsrechtlichen Prüfung, keineswegs die Rechtskraft aufgehoben werde, dass Straßenkunst nicht zu jeder Zeit, an jeden Ort erlaubt werden muss. Und Niemand nimmt dem Gesellschaftspolitischen Wahnsinn Notiz, die Karlsruher Prüfungsrichter mit der Entscheidung (-1-BvR-183-81-) die Kunstfreiheitsgarantie abgeschafft haben soll.
Drei Jahrzehnte werde ich mit der, darauf abgegriffene Erlaubnisverweigerung, aus den Fußgängerzonen der BRD verjagt.
Den psychologischen Nebenwirkungen, Verwirrung und Ohnmacht, kann ich auch keinen Arzt oder Apotheker um Hilfe fragen.
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Heute heißt es: (vgl. ... BVerwG, 04.07.1996 (Az.: 11 B 23/96) …
„…Welches Gewicht die Gründe haben müssen, die angesichts der vorbehaltlosen Garantie der Glaubens- oder Kunstfreiheit, die Versagung der Sondernutzungserlaubnis für eine Religions- oder Kunstausübung rechtfertigen können, läßt sich nicht rechtsgrundsätzlich klären, sondern nur im jeweiligen konkreten Fall entscheiden. Ergibt die Einzelfallprüfung, daß die beabsichtigte Straßenbenutzung weder die durch Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG im Kern geschützten Rechte der Verkehrsteilnehmer noch das Recht auf Anliegergebrauch (Art. 14 Abs. 1 GG) noch andere Grundrechte ernstlich beeinträchtigt, so besteht in aller Regel ein Anspruch auf Erlaubniserteilung.“
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Sicher wäre ich auch mit Anspruch auf eine Erlaubniserteilung, über Straßenkunst nicht reich oder berühmt geworden. Hier aber werde ich durch öffentliche Gewalt, permanennt aus der Künstler-Selbsthilfe in die Sozialhilfe Abgedrängt. und muss jetzt erleben, Dass es dem Kulturamt-Düsseldorf oder der Kulturminister NRW. M. Vesper. Sch**segal ist. Bzw. darüber nachdenken müsse, wie Ich aus dem Schlamassel raus, einem Neuanfang Erhabilitiert werden kann.
Begründung: Künstlerhilfe, für unschuldig in Not geratene Bildermaler, gibt es nur für Künstler, die der Imagepflege Stadt
oder Staat bereits was geleistet haben, aber nicht für Hausgemachte Verlierer.
Noch ist meine Absicht und Tätigkeit Kunst herzustellen, nicht verkümmert oder Nutzlos geworden. Dem Feuer unter der Asche, kann aber nur noch ein Stadtverbilligter Werkraum helfen.
Den ich mit 32 Euro Sozialhilfe auf den offenen Vermietermarkt nicht bezahlen kann.
Wieso nennt die Kulturbehörde Düsseldorf, mich jetzt einen Querulanten Jammerlappen, weil ich nicht verstehe, dass ich wegen Desinteresse der Düsseldorfer Öffentlichkeit, ein Verlierer wurde und bleibe?

Mit freundlichen Grüßen. ---
G. Rupp
http://home.arcor.de/kunstmacher2/
 
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