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Wer weiß das?

Nach diesen Vorgaben kann ich mich auf die Fragen nicht einlassen. Da Freundschaft hinsichtlich Qualität und Quantität sehr individuell gestaltet ist, sind und bleiben alle Freunde.
Der Schuldner sollte sich über rechtl. Möglichkeiten beraten lassen und mit dem Gläubiger eine Vereinbarung versuchen. Vielleicht ist sogar eine rechtlich durchsetzbare Schuldübernahme möglich.
:) Die Geschlechterfrage wurde überhaupt nicht angesprochen.
Zu Ihren Antworten habe ich einige Rückfragen,
weil ich nicht ganz verstehe, wie Sie das meinen.

1. In wie fern ist Freundschaft hinsichtlich Qualität und Quantität sehr individuell gestaltet?
2. Was meinen Sie mit einer rechtlich durchsetzbare Schuldübernahme?
3. Gibt es zu der Geschlechterfrage noch etwas zu klären, bzw.
spielt das Geschlecht der Beteiligten bei dieser Frage eine Rolle?
 
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1. In wie fern ist Freundschaft hinsichtlich Qualität und Quantität sehr individuell gestaltet?
Das sieht am an den verschiedenen Reaktionen der Freunde.
2. Was meinen Sie mit einer rechtlich durchsetzbare Schuldübernahme?
Der Gläubiger (Vermieter) stimmt einer Schuldübernahme (Mietschuld) von einem anderen zu.
3. Gibt es zu der Geschlechterfrage noch etwas zu klären, bzw. spielt das Geschlecht der Beteiligten bei dieser Frage eine Rolle?
Die Sympathie (Chemie) ist wesentl. Teil einer Freundschaft und die orientiert sich auch an gleichen Interessen, die sich geschlechtsspezifisch unterscheiden.
 
1. In wie fern ist Freundschaft hinsichtlich Qualität und Quantität sehr individuell gestaltet?
.....Ich versuch es! Es gibt "Freunde", die "kennt" man (inn- und auswendig) sprich, denen würde "ich" das Geld "vorbehaltlos" vorstrecken! Dann gibt es "Freunde", die "glaubt man zu kennen", bei denen brauchts wohl eine "Rückzahlungsvereinbarung"! Und dann gibt es welche, die "glauben Freunde" zu sein! Nun... die "würden", wie man so schön sagt "leer" ausgehen!.....

meint plotin
 
KANTIG schrieb:
1. In wie fern ist Freundschaft hinsichtlich Qualität und Quantität sehr individuell gestaltet?
Das sieht am an den verschiedenen Reaktionen der Freunde.
2. Was meinen Sie mit einer rechtlich durchsetzbare Schuldübernahme?
Der Gläubiger (Vermieter) stimmt einer Schuldübernahme (Mietschuld) von einem anderen zu.
3. Gibt es zu der Geschlechterfrage noch etwas zu klären, bzw. spielt das Geschlecht der Beteiligten bei dieser Frage eine Rolle?
Die Sympathie (Chemie) ist wesentl. Teil einer Freundschaft und die orientiert sich auch an gleichen Interessen, die sich geschlechtsspezifisch unterscheiden.
Vielen Dank lieber KANTIG,

ich denke, dass es dem Vermieter ziemlich egal sein dürfte, bzw. wird, von wem er die Mietrückstände erhält und glaube nicht, dass die Zustimmung des Vermieters benötigt wird, wenn ein anderer die Mietschuld übernehmen (wollen) würde. Nur, wer sollte das denn wollen?

Anders sieht es m.E. bei dem Freund X als Gläubiger aus, denn er könnte durchaus ein Interesse daran haben, sein Geld von einer anderen Person zu bekommen, wenn/weil der Schuldner nicht bezahlt und könnte seinen vom Gericht zugesprochenen "Titel" an ein Inkassounternehmen verkaufen, um das Geld zu bekommen. Dadurch wird der Betrag, den der Schuldner zurück bezahlen muss, zwar höher, aber Fremden fällt es natürlich leichter das Geld von dem Schuldner einzutreiben, als dem Freund X, für den die Sache damit erledigt wäre.

Ja, Freundschaften zwischen dem gleichen Geschlecht sind in jedem Fall anders als geschlechtsübergreifende Freundschaften, aber ich bin mir nicht sicher, ob das eine Rolle spielt, wenn es darum geht, ob man jemandem Geld leiht und ob er das geliehene Geld zurückbezahlt.
 
.....Ich versuch es! Es gibt "Freunde", die "kennt" man (inn- und auswendig) sprich, denen würde "ich" das Geld "vorbehaltlos" vorstrecken! Dann gibt es "Freunde", die "glaubt man zu kennen", bei denen brauchts wohl eine "Rückzahlungsvereinbarung"! Und dann gibt es welche, die "glauben Freunde" zu sein! Nun... die "würden", wie man so schön sagt "leer" ausgehen!.....
Das klingt sehr vernünftig, wenn man sich bei der Einschätzung, welcher Freund zu welcher Gruppe gehört, sicher sein kann UND wenn man so konsequent sein kann, demjenigen, der nur glaubt ein Freund zu sein, eine Absage zu erteilen. Aber, eine Rückzahlungsvereinbarung ist keine Garantie dafür, dass sie auch eingehalten wird und der Schuldner das Geld zurückbezahlt.
 
Oh hier gibts aber viel zu Lesen. melde mich auch noch mit meinen Gedanken dazu. Ich finde das ist ein intressantes Thema.
Melde mich morgen dann noch dazu, unabhängig von Gummipunkten.:)
 
Auch an dich @ denk-mal habe ich eine Rückfrage:

Macht es einen Unterschied, ob es sich in der
Sache um einen vierstelligen Betrag handelt?
Also, z.B. um 500 Euro oder um 1000 Euro?
Ja klar, 1000€ sind immerhin das Doppelte, d.h. länger auf die Abzahlung warten, mehr Verlust, usw.

Ich möchte noch gerne wissen ob der Geldverleiher Freund X", einen schriftlichen
Vertrag, über die vereinbarten Raten, mit seinem guten Freund gemacht hatte?

Denke, ohne einen schriftlichen Beweis, hätte Freund X die Arschkarte gezogen!
 
ich denke, dass es dem Vermieter ziemlich egal sein dürfte, bzw. wird, von wem er die Mietrückstände erhält und glaube nicht, dass die Zustimmung des Vermieters benötigt wird, wenn ein anderer die Mietschuld übernehmen (wollen) würde. Nur, wer sollte das denn wollen?
Der Mieter will seine Schuld los werden und wird daher einen "neuen" Schuldner vorschlagen. Und das wird der Vermieter natürlich kritisch beobachten.
 
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Um genau zu antworten müsste ich Verschiedenes wissen:
Hat der Mieter im Vorfeld irgendwelche Bemühungen gemacht, um das mit der Miete mit dem Vermieter zu klären? Zum Beispiel Teilzahlungen, bis er den Rückstand abbezahlen kann, weil sich die finanziellen Verhältnisse ändern?
Hat der Freund, der ihm nichts geliehen hat, andere Angebote gemacht?
Macht ja keinen Sinn Geld zu verleihen( falls man es hat) und man dann nur einen Monat weiter hilft, weil die Miete von seiten des Mieters einfach nicht bezahlbar ist( denn auch die Rückstände müssen ja beglichen werden). Da würde ein Freund vielleicht ja anbieten bei der Wohnungssuche( günstigere Miete) zu helfen und/ oder beim Umzug, oder aber anbieten, dass der Mietschuldner solange bei ihm wohnen kann.( um die Mietschulden abzahlen zu können)Und dann bei der Wohnungssuche helfen und ggf die Kaution zu leihen.

Sollte es aber darum gehen, dass es eine einmalige Situation ist( also persönliche Ausnahmelage wie -heftige Depressionen- des Mietschuldners ), so dass Wohnungslosigkeit ( und da wo er lebt Wohnungsmangel herrscht) droht und der Freund helfen könnte, weil er das Geld hätte, bezweifel ich schon, dass es sich um einen echten Freund handelt.

Die Frage der Freundschaft des Nicht- Verleihers hängt für mich also von den Umständen ab.

Dann der Schuldner:
Man kann ohne mehr zu wissen nicht beurteilen, wie er in die Lage kommen konnte. Ziemlich sicher aber nicht absichtilich, sondern um Zusammanhang zu persönlichen Problemen. Und es ist durchaus verständlich, dass er versucht seine Wohnung nicht zu verlieren. Erst recht, wenn er in einer Stadt wohnt, wo er nicht einfach woanders hinziehen kann, weil es einfach keine freien Wohnungen gibt.

Was aber nicht geht ist: Das Geld nehmen und sich nicht mehr melden. Dabei gehts um sowas wie Ehre. Und wenn er Minibeträge anbietet- oder um Aufschub der Rückzahlung bittet. Er muss sich melden. Sonst ist er definitiv kein Freund.
Ausnahme: er ist gesundheitlich nicht dazu in der Lage oder tot.

Dann der Verleiher: Ich denke der ist auf jeden Fall ein Freund. denn ihm dürfte klar sein, dass das mit der Rückzahlung nicht einfach werden wird. Obs schlau war Geld zu verleihen, anstelle anderweitig zu helfen, ist eine andere Frage.

Ob er das Geld zurück verlangen sollte, ist dann wieder im Kontext der ganzen Umstände zu sehen.
 
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