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unmenschliche Abschiebung einer georgischen Familie

Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wird Personen erteilt, die aufgrund eines positiven Asylverfahrens ...

Nein.

Humanitäres Bleiberecht ist eine Sondereinrichtung, die es gut integrierten Personen für einen bestimmten Zeitraum ermöglicht, legal in Österreich zu leben, auch wenn sie keinen Aufenthaltstitel nach der Flüchtlingskonvention etc. haben.
 
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Nein.

Humanitäres Bleiberecht ist eine Sondereinrichtung, die es gut integrierten Personen für einen bestimmten Zeitraum ermöglicht, legal in Österreich zu leben, auch wenn sie keinen Aufenthaltstitel nach der Flüchtlingskonvention etc. haben.
Dazu kommt, daß ein Schutzbedürfnis (für Folgen im szt. Heimatstaat) vorliegen muß
 
...ein Schutzbedürfnis (für Folgen im szt. Heimatstaat) vorliegen muß

Nein!

Es ist alleine das Kindeswohl, das es zu beachten gilt. Allerdings ist dieses mit Blick auf die Wählerschaft, die den Freiheitlichen vorübergehend abhandengekommen ist, für einen Bundeskanzler ohne jede Empathie nicht beachtenswert.

Dem Innenminister ist mit Gerichtsentscheid das Recht zur Abschiebung eingeräumt. Von diesem Recht macht er Gebrauch. Von seiner Möglichkeit, ein humanitäres Bleiberecht einzuräumen, macht er keinen Gebrauch.

Ob die Rechnung für die Türkisen aufgeht, wird man sehen.
 
So wie ich das bisher gelesen habe, gabs verschiedene Möglichkeiten und man hat sich für die Härteste entschieden, die jedoch so etwas wie eine gesetzliche Grundlage hatte, sonst wäre die Abschiebung zu verhindern gewesen.

Die Abschiebung ist also menschlich mies, vor dem Gesetz aber leider "okay".
So wie ich das mitbekommen habe, hatte die Mutter keine Arbeit?
Ich frage, weil ich im Kollegenkreis einen ähnlichen Fall hatte- Mutter alleinerziehend, Vater in Georgien. Sie ist da sogar immer im Urlaub den Papa besuchen geflogen. Immer gings um eventuelle Abschiebung. Die konnte nicht stattfinden, weil sie Arbeit hatte. Sie hat da auch immer wieder eine Bestätigung gebraucht. Irgendwann aber war sie hier "save".
Es ist alleine das Kindeswohl, das es zu beachten gilt.
Ich glaube, dass es da keine gesetzliche Verpflichtung gab. Leider. Vermutlich, weil nicht gesichert ist, dass das Kindeswohl bei Umzg gefährdet ist, da Georgien wohl als sicheres Herkunftsland gilt....
Mit etwas Herz, hätte man es aber sehr wohl so auslegen können. Denn in meinen Augen und der vieler andere ist es durch den Umzug gefährdet.
 
Es ist alleine das Kindeswohl, das es zu beachten gilt.
Die MRK gibt das nicht her: Das ist zwischen öffentlichen und privaten Interessen abzuwägen.. Die Anspielung des Kindeswohles mit dem Schielen auf die UN-Kinderechtskonvention ist Unfug. Diese Konvention gibt kein subjektives Recht für Kinder her - sie ist NUR Auftrag, entsprechende Gesetze"fürs Kindeswohl" zu schaffen (juriostische Ausdrucksweise: kein subjektives Recht)
Der "Familie" war von allen Anfang klar, daß es keinen Aufenthaltstitel gab.
 
Ich glaube, dass es da keine gesetzliche Verpflichtung gab.
Natürlich gab es keine Verpflichtung. Offen ist für mich die Frage: wurde das Aufenthaltsrecht nach allen gesetzlich vorgesehenen Richtungen in allen Instanzen überprüft. Das Ergebnis solcher Entscheidungen bindet die Verwaltung.
 
Natürlich gab es keine Verpflichtung. Offen ist für mich die Frage: wurde das Aufenthaltsrecht nach allen gesetzlich vorgesehenen Richtungen in allen Instanzen überprüft. Das Ergebnis solcher Entscheidungen bindet die Verwaltung.
Soweit ich das gelesen/verstanden habe, hat man wohl die gesetzliche Möglichkeit zur Abschiebung als Grundlage genommen und nicht nach anderen Möglichkeiten gesucht.
Zum Beispiel eine neue Überprüfung, da die letzte Entscheidung veraltet ist(2019?), oder eine andere Entscheidung da wir gerade unter einer Pandemie leben müssen.
Ich weiß jetzt auch nicht, wie es mit dem Aufenthaltrecht in Österreich ausschaut, wenn die Mutter Arbeit gehabt hätte/ bzw ob sie inen Job hatte( daher der Verglich mit der Situation einer Kollegin)
Es ist eben ein Unterschied ob etwas Recht oder gerecht ist.... leider.
Ein weiteres Problem scheint der Erwerb der Österreichischen Staatsbürgerschaft zu sein, die Tina- obwohl in dem Land geboren und so lange gelebt- nicht hatte.
Evenutell schlägt dieses Vorgehen ja so hohe welllen, dass Gesetze geändert werden.

Und ich hoffe, man kann sie wirklich wieder zurück holen.

https://www.sosmitmensch.at/verurteilung-der-brutalen-abschiebung-hier-geborener-kinder
 
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