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unmenschliche Abschiebung einer georgischen Familie

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Ich habe mir das Video aus Walters Zwitscherlink mit der "Argumentation" dieses unsäglichen "Innenministers" angesehen, und festgestellt, dass er selbst eigentlich "abgeschoben" gehört. Er erfüllt weder die "inneren Zwecke", noch die "Ministerialien", um seinem Posten gerecht zu werden.

Ich gebe zu Erinnern: "Es wurden unbegleitete Minderjährige ohne ihre Familie ins Land geschleppt", und das nicht nur bei uns in Deutschland. Daher greift auch die "rechtliche Parteienschaft" von @KANTIG nicht. Und zum ungerechten Ausgleich "werden nun voll sozial integrierte Kinder abgeschoben" mit einer Kaltschnäuzigkeit, die ihresgleichen sucht...

-> Weshalb wird im Hinblick der eingeschleppten unbegleiteten Minderjährigen, wenn es schon in voller Härte sein muss, nicht bloß die "Schuldige" abgeschoben. In diesem Fall wohl die Mutter. Und vor ihrer Abschiebung hätte die verantwortliche Obrigkeit eine soziale Obhut für die Kinder finden können.

Es ist gelinde gesagt ein Umtrieb der Extraklasse. Wer hier tatsächlich noch Beifall klatscht, der hat den Begriff "Mensch" echt nicht mehr verdient.
 
Daher greift auch die "rechtliche Parteienschaft" von @KANTIG nicht.
Ich kann den link von Walter nicht öffnen. Kann daher mit der "rechtlichen Parteienschaft" nichts anfangen. In dem Verfahren wird wohl die Mutter Partei gewesen sein, die mit ihren beiden Kindern abgeschoben wurde: Integration eines Kindes als Asylgrund für die gesamte Familie _ ?? eine gute Schlagzeile.
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Wiener Zeitung wird das anstehende Problem des humanitären Bleiberechts juristisch gut dargestellt.
https://www.wienerzeitung.at/nachri...65-Es-gibt-kaum-humanitaeres-Bleiberecht.html
Daß die Verfahren so lang gedauert haben und praktisch die Integration mit den rechtsstaatlichen Möglichkeiten geradezu "eine Folge " war ist eine Frage, eine andere, warum rechtskräftige Entscheidungen nicht vollzogen werden sollen.
 
Die Abschiebung eines 12 Jährigen georgischen, in Österreich geborenen Mädchens schlägt hohe Wellen:
Das Mädchen spricht ein perfektes Hochdeutsch und kein Wort georgisch.

wenn ein integriertes Kind in seine vermeintliche Heimat abgeschoben wird,
handelt es sich um Rassismus

Liebe Österreicher, verklagt eure Regierung!

ps
man müsste jetzt das Kind fragen, ob es lieber bei seiner Familie oder lieber in Österreich bleiben will
(ein Bleiberecht für die ganze Familie, nur weil das Kind voll integriert ist, ergibt sich nicht)
 
Zuletzt bearbeitet:
man müsste jetzt das Kind fragen, ob es lieber bei seiner Familie oder lieber in Österreich bleiben will
Und was sagen Mutter und Vater dazu?
Nach der MRK hat
(1) Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.
Warum gehts nicht wie bei der Familie Zogai: Ausreies und dann Visum mit Verlängerung?
 
Solche Abschiebungen sind eine Schande, die geäußerte Betroffenheit des Innenministers ein peinlicher Auftritt. Ist doch die Prüfungskompetenz, ob ein humanitärer Aufenthaltstitel zu rechtfertigen ist, beim Innenministerium angesiedelt. Dem Bundeskanzler, der eine solche Politik vorgibt, kündige ich die Wertschätzung auf.

Gut integrierte junge Menschen festzusetzen, in ein Flugzeug zu packen und abzuschieben, macht eben erheblich weniger Mühe, als Hassprediger, Sittenwächter, Rauschgiftdealer, etc. außer Landes zu bringen.
 
wenn ein integriertes Kind in seine vermeintliche Heimat abgeschoben wird,
handelt es sich um Rassismus

Wieso sollte es? Der Fall hat doch mit einer ethnischen Zugehörigkeit überhaupt nichts zu tun, sondern es geht um eine nationale Zugehörigkeit.

Es gibt kein Recht auf Migration. Auch wir können nicht einfach frei entscheiden, wo wir denn gerne leben würden. Als EU-Bürger haben wir zwar Arbeits- und Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU, aber auch nur dann, wenn man den eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann. Anderenfalls gilt auch innerhalb der EU selbst für EU-Bürger nur ein Touristenvisum von 3 Monaten.

Sollten wir einfach alle aufnehmen – und zwar sofort?
Die Flüchtlingskommission legt fest, wer in der EU Schutz bekommt, weil es anderswo nicht sicher ist. Es gibt einen Unterschied zwischen einem irregulären Migranten aus Senegal und einem Syrer, der aus dem Krieg geflohen ist.

Ich glaube, es ist extrem wichtig, dass wir an den Systemen festhalten, die uns helfen, das fair zu entscheiden. Sonst machen wir es denen einfach, die sagen: Weisen wir lieber alle ab. Man muss auch die Menschenwürde eines irregulären Migranten respektieren. Aber es gibt kein Recht auf Migration.

[...]

Es ist nicht legitim zu sagen: Wir nehmen keine auf und senden stattdessen die Botschaft in die Welt, dass Menschen hier schlechter behandelt werden als in der Türkei oder in Afghanistan. Aber es macht auch keinen Sinn zu sagen: Wir nehmen jetzt alle auf, ohne zu überlegen, was danach folgt.

Wir müssen überlegen, wie man irreguläre Migration kontrolliert und reduziert – ohne die Menschenwürde zu verletzen. Es gibt die Angst vor einem Kontrollverlust. Wenn ein Land das Gefühl hat, die einzigen Alternativen sind offene oder geschlossene Grenzen. Dann ist die Versuchung groß zuzumachen.

[...]

Derzeit tauchen 20 oder 30 Jahre alte Slogans wieder auf: "Kein Mensch ist illegal" und "No Borders". Davon halten Sie dann sicher nicht so viel, oder?
Dass kein Mensch illegal ist, dem würde jeder vernünftige Mensch zustimmen. Aber Staaten entscheiden, wer eine Genehmigung zum Aufenthalt bekommt. Das Recht zu entscheiden, wer ins Land kommen darf und wer nicht, sollte man nicht infrage stellen.

Quelle: "Es gibt kein Recht auf Migration". Der österreichische Soziologe Gerald Knaus im Interview mit der Zeitschrift Vice
 
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Als EU-Bürger haben wir zwar Arbeits- und Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU, aber auch nur dann, wenn man den eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann. Anderenfalls gilt auch innerhalb der EU selbst für EU-Bürger nur ein Touristenvisum von 3 Monaten.
Was laberst du für eine gequirlte Scheiße? Wenn es nach DIR ginge, müsste ich seit 20 Jahren als EINHEIMISCHER abgeschoben sein....
 
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