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unmenschliche Abschiebung einer georgischen Familie

Hier die Darstellung des Innenministeriums
https://bmi.gv.at/news.aspx?id=6B707354757461417467413D
Meine Sicht: Migranten versuchen über Integration einen Aufenthaltstitel zu erreichen.

Ist aber ja gut, wenn man es über Integration versucht, oder?

Das deckt sich mit dem was ich vermutet habe. Und mit meiner allgemeinen Kritik, was das Thema Asyl betrifft...

Auszug aus der Stellungnahme:
Im Rahmen jedes einzelnen Asylverfahrens wird auch von Amts wegen die Erteilung eines Aufenthaltstitels aus berücksichtigungswürdigen Gründen geprüft. Erfüllt eine Person die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel aus Gründen des Art. 8 EMRK(aha!), wird diese auch ohne die Stellung eines dementsprechenden Antrages amtswegig berücksichtig,...
Darin auch der Verweis auf diesen Link
https://www.nds-fluerat.org/wp-cont...ass-§-25-Abs.5-AufenthG-i.V.m.-Art.8-EMRK.pdf
Tu mich gerade schwer das alles zu durchforsten, daher nur ein Auszug:
Dauer und der Grund des Aufenthalts in Deutschland sowie dessen Rechtmäßigkeit
-Stand der gesellschaftlichen und sozialen Integration in die hiesigen Lebensverhält-nisse, wobei auch Integrationsleistungen von Elternteilen zugunsten der Kinder zu berücksichtigen sind. o Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift o Schule/Ausbildung/berufliche Betätigung o Regelmäßiger Schulbesuch der Kinder
-Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
-Familiäre und sozialen Beziehungen
-Wirtschaftliche Verhältnisse (Sicherung des Lebensunterhalts aus einer sozialversi-cherungspflichtigen Erwerbstätigkeit, Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen, Wohnverhältnisse) (ah , also ist doch ein Job wichtig)
-Unter dem Aspekt der (Wieder-) Eingliederung im (Herkunfts-) Land: Lebensalter, persönliche Befähigung, Schul- und Berufsausbildung, Kenntnisse von Kultur und Sprache(bei der Tochter?) , bisheriger Aufenthalt und bestehende Verbindungen zum (Herkunfts-) Land, Hilfsmöglichkeiten durch Verwandte und sonstige Dritte


Das macht zum einem deutlich, wie es meine Kollegin geschafft hat und zum andern( für mich), dass es durchaus die Möglichkeit gegeben hätte.( mit dem Willen dazu).
Vielleicht wollte man damit eine Art Zeichen setzen, für alle die gerne bleiben wollen, aber weg sollen?
 
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Ist OK. Allerdings wäre es fair, die Gründe, die für eine Abschiebung sprechen, mit der gl. Gründlichkeit anzuführen.
Ich glaub die sind schnell angeführt.
In erster Linie sicher, dass man nicht sowas wie einen Präzedenzfall schaffen will, der zukünftige Abschiebungen verhindert könnte.
Daraus ergeben sich vermutlich dann auch alle anderen Gründe.
Die dann auch eher unemotional sind:
Ist noch jung. Lernt die Sprache( ist ja intelligent), findet neue Freunde. Mutter findet da sicher Arbeit. Land ist sicher. Wenn immer Ausnahmen machen würde, dann....
Aus dem gleichem Grund( also der gesetzlichen Möglichkeit dazu) werden immer wieder Leute angeschoben.
Immer mit der Grundaussage, das Herkunftsland wäre ja sicher....
 
Immer mit der Grundaussage, das Herkunftsland wäre ja sicher....
Das ist von Bedeutung. Daß der Aufenthalt von Beginn an rechtswidrig war, als solcher sogar mit der "freiwilligen" Ausreise anerkannt und mit der Verhinderung der rechtlich einwandfreien Abschiebungen "unterlaufen" wurde, ist nicht der Behörde zuzurechnen.
Aus Ihrer angegebenen Quelle lautet das halt einfach so:
Der Frage des rechtmäßigen Aufenthalts kommt als Abwägungskriterium im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung eine erhebliche Bedeutung zu.
 
Unrichtig hingegen ist, dass der Minister keinen Spielraum gehabt hätte, menschlich zu handeln.
Bitte um eine Quelle, wo dem Minister nach einer "kann" oder ähnlichen Bestimmung rechtlich ein gesetzlich gedecktes Handeln in Ihrem Sinn möglich gewesen wäre. Die Diskussion um Recht und Gerechtigkeit ist eine philosophische Frage. Ich kenne den Spruch: fit iustitia, pereat mundus.
PS: Das persönliche Leid der Schülerin sehe ich auch - allerdings wurde die Rechtsgrundlage dafür im Jahr 1974(ÖVP und SPÖ) geschaffen.
 
Das ist von Bedeutung. Daß der Aufenthalt von Beginn an rechtswidrig war, als solcher sogar mit der "freiwilligen" Ausreise anerkannt und mit der Verhinderung der rechtlich einwandfreien Abschiebungen "unterlaufen" wurde, ist nicht der Behörde zuzurechnen.
Aus Ihrer angegebenen Quelle lautet das halt einfach so:
Der Frage des rechtmäßigen Aufenthalts kommt als Abwägungskriterium im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung eine erhebliche Bedeutung zu.
Das nutzt dem den Ausgewiesen wird, aber wenig. :(
Das hat was von"Ich finde Sie zwar nett, aber da dass rechtlich möglich ist, entlasse ich Sie trotzdem."
Das Problem ist also, dass es möglich ist. Und dass man es nicht anders wollte( aus den gemutmaßten, genannten Gründen).
Daher geht es wohl auch aktuell darum, wie und ob man gesetzlich etwas ändern kann, um zukünftig etwas mehr Menschlichkeit zu erwingen.
Unmenschlich war ja nicht nur die gesetzliche Möglichkeit( die viele ja durchaus wollen, wenn es nicht gerade um so einen Fall geht),sondern dass man Gründe hätte finden können,
um eine Ausweisung auszusetzen.
 
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