Eine leichte Gehirnentzündung im Rahmen einer Grippe wird häufig nicht bemerkt und klingt mit der Grippe wieder ab. Viren wie z. B. Herpes-simplex-Viren können zu einer schweren Erkrankung mit bleibenden Schäden führen. Es kann für längere Zeit zu Lähmungen und
Sprachstörungen kommen. In schlimmen Fällen sind
geistige Behinderung und
Autismus-ähnliche
Verhaltensstörungen möglich.Bei bakteriellen Enzephalitiden beträgt die
Sterblichkeit bis zu 50 Prozent.In manchen Fällen kann sich aus einer Gehirnentzündung die
Parkinson-Krankheit als
Spätfolge entwickeln.
Virusbedingte Meningoenzephalitiden sind in Österreich gemäß
§ 1 Abs. 1 Nummer 2 Epidemiegesetz 1950 bei Erkrankung und Tod
anzeigepflichtig. Zur Anzeige verpflichtet sind unter anderen Ärzte und Labore (
§ 3 Epidemiegesetz).
Nach dem Recht Sachsens besteht eine namentliche Meldepflicht bezüglich Erkrankung und Tod an
Meningitis/Enzephalitis.
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