• Willkommen im denk-Forum für Politik, Philosophie und Kunst!
    Hier findest Du alles zum aktuellen Politikgeschehen, Diskussionen über philosophische Fragen und Kunst
    Registriere Dich kostenlos, dann kannst du eigene Themen verfassen und siehst wesentlich weniger Werbung

Sexuelle Selbstbestimmung

Eine amerikanische Frau war also morgens um halb 4 mit Ronaldo auf sein Hotelzimmer gegangen, nachdem die beiden sich abends kennen gelernt hatten. Ich weiß nicht mehr, ob an der Bar oder bei einer Veranstaltung.

Wer darin keine sexuelle Elektrizität in der Luft erkennen kann, der ist ein Depp. Wer allerdings daraus einen "Rechtsanspruch" auf wilden Sex ableitet, der ist auch einer. Wir alle waren mehr oder weniger schon in solchen Situationen und wir alle haben schon erlebt, dass es zum Akt nicht kam, aus welchen Gründen auch immer.
Ein gewöhnlicher Mensch kann die Chance eines zweiten Treffens haben, ein Ronaldo als ewiger Reisender eher nicht. Eine Vergewaltigung ist durch nichts zu entschulden oder zu rechtfertigen, aber möglicherweise ist er, obwohl Star, sexuell frustiert und emotional einsam. Immer unterwegs und immer in Hotels, kann er sich vielleicht keine Zeit lassen, oder ist der Meinung, dies nicht tun zu können. Jetzt einen Fick und Morgen bin ich schon wieder ganz woanders ... allerdings hätte das auch einer klugen Frau klar sein müssen. All das rechtfertigt keine Vergewaltigung ... allerdings war die Frau wohl auch kein Dummchen (wobei gerade proletarische Frauen viel eher wissen, was sie wollen und was sie nicht wollen).

Ich kann mir vorstellen, dass Männer wie Ronaldo im Laufe der Zeit ein gerüttelt Maß an subtilem Frauenhass entwickeln, wenn sie permanent erleben, wie devot sich die Frauen ihm anbieten, sei es nur, um von ihm schwanger und dadurch lebenslang gut versorgt zu werden.

Man kann im Rausch der Sinne vieles tun, aber letzten Endes liegt es als Mann in Deiner Hand (wortwörtlich verstanden) eine Schwangerschaft zu riskieren oder nicht. In meinem Bekanntenkreis soll es Paare gegeben haben, wo sie ihm erzählt hat: Ja ich nehme die Pille. Um dann schwanger zu werden und zu sagen: Ich wollte aber ein Kind haben, und zwar von Dir.
Wie wahr sind solche erschröklichen Geschichten? Man weiß es nicht, denn schließlich war man ja nicht dabei. Sie sind aber zumindest möglich, und deshalb ist man als Mann gut beraten, Kondome zu benutzen ... mal ganz abgesehen vom Thema HIV und anderen Geschlechtskrankheiten.

Mehr oder weniger habe ich mein ganzes Leben mit Kondomen verhütet, auch schon lange vor HIV. Das hat hervorragend funktioniert, und es ist mein Respekt vor der Verantwortung angesichts des Themas und der Frau gegenüber. Viele der Frauen, mit denen ich zu tun hatte, wenn nicht alle, wollten keine Hormone nehmen, oder deshalb nicht, weil sie sich in keiner stabilen Partnerschaft befanden. Das respektiere ich, denn ich würde auch keine Sexualhormone nehmen wollen.
Kein Verhütungsmittel garantiert 100%igen Schutz, auch die Pille nicht, aber ein richtig angewendetes Kondom ist zumindest nah dran. Vor allem aber ist es mehr oder weniger die einzige Verhütungsmethode, die mir als Mann zur Verfügung steht - und ICH bin es, der sie anwendet, und nicht die Frau. Ich übernehme Verantwortung, und durchaus aus eigenem Interesse. Und wer das als Mann nicht begreift, der ist ein Depp.
 
Werbung:
Eine Vergewaltigung zählt meiner Meinung nach zum Schlimmsten, was einer Frau überhaupt widerfahren kann. Neben den körperlichen Folgen sind die psychischen oft noch viel schlimmer. Frauen, die unter einer Vergewaltigung leiden mussten, leiden unter Depressionen und Selbstmordgedanken. Sie haben oft Abscheu gegen Sexualverkehr, ein gestörtes Verhältnis zur Familie und ins Besondere zu den Kindern. Doch das Schlimmste für sie ist neben dem Schmerz der Erinnerung das Schweigen. In unserer Gesellschaft ist es ein Tabu darüber zu reden und oft wird den Frauen eingeredet, dass es ihre Schuld gewesen sei. Doch eine Vergewaltigung ist nie die Schuld einer Frau, denn jeder hat das Recht sich zu Tages- und Nachtzeit überall aufzuhalten und die Kleidung zu tragen, die einem gefällt. Denn kein Mensch darf sich daraus irgendwelche Rechte für sich ableiten!
Deine Antwort trifft exakt den Punkt, beantwortet aber nicht die gestellte Frage, warum eine Frau um diese Zeit mit Ronaldo geht. Die der Fragestellung innewohnende Schuldzuweisung, durch bloßes Mitgehen auf Ronaldos Zimmer ein sexuelles Versprechen gegeben haben zu können, deutet auf ein eher belletristisches Rollenverständnis. Wenn eine junge Frau, wahrscheinlich beeindruckt von Ronaldos Ausstrahlung und auf seine Integrität als "Gentleman" bauend, das Prinzip von Reziprozität in ihrer Naivität nur als selbstlose Großzügigkeit verstehend, mit ihm geht, ist das wahrscheinlich eher ihrer Neugierde geschuldet.
Ronaldo kann das sicher viel besser als unser Lothar M., dessen Ruf in München ihm vorauseilt. Er ließ vor einiger Zeit in einer Szenekneipe in München, einen aus seiner Entourage meine ältere Tochter fragen, ob er sie auf ein Getränk einladen dürfe. So etwas ruft bei im Leben stehenden Mädels doch nur Heiterkeit hervor. Was mich in letzter Zeit wundert, ist die (international) Häufung von Vergewaltigungsvorwürfen gerade gegen bekannte Leistungssportler. Sind die denn in ihrem Selbstverständnis ihrer Wichtigkeit so hohl, dass sie nicht begreifen können was ein NEIN bedeutet?
 
Gestern den Thread über Hypergamie gesehen. Welche auf der Theorie fußt, dass Frauen bevorzugt nach einem Versorger/Partner suchen, der sie auf der sozialen und materiellen Leiter nach oben bringt. Kenne selbst eher die starken Frauen, die ihr eigenes Ding machen, aber wenn mittels der Empirie eine gewisse Wahrscheinlichkeit behauptet wird, nehme ich es mal schweren Herzens hin. Als die Me-Too Debatte aufploppte, gab es auch Stimmen bekannter Schauspielerinnen die vor Hysterie warnten. Freigiebig zugeben konnten, nicht bereuend, gewisse Karrierechancen gegen amouröse Gefälligkeiten eingetauscht zu haben. Auch Männer gehörten übrigens zu den sich als Opfer darstellenden Protagonisten. Letztendlich sehe ich es als Quid pro quo, geben und nehmen. Dass diese Welle, natürlich von enormen Schadenersatzforderungen begleitet, in den USA losgetreten wurde spricht für sich. Dennoch könnte eine einvernehmliche, gemeinsame sexuelle Zusammenkunft auch in einem ungewollten, gewaltsam durchgesetzten Akt geendet haben. Doch solch ein Trauma 25 Jahre später zur Anzeige zu bringen, erfordert entweder Mut oder eine nie geheilte innere Wut die durch einen regelrechten Racheakt öffentlich ausgefochten wurde. In einem anderen Thread ging es darum, ob wir heute zu sensibel sind? Und da sehe ich die Ursache, über gewisse empfangene Verletzungen unserer Person nicht mehr hinweg zu kommen. Sehe viele Beispiele dafür, z. B. darin mündend, für jede Befindlichkeitsstörung (Frauenparkplatz durch Mann besetzt?) heutzutage eine/n ahndenden Beauftragte*n zu installieren. Dazu fand ich, die Betroffenen erdend, in einem Reiseführer für Indienreisende eine ernsthafte Warnung, die unsere behütete Gesellschaft ad Absurdum führt. Jede allein reisende Touristin in Indien sollte sich darüber klar sein, dass sie im Schnitt auf einer mehrwöchigen Reise drei Mal vergewaltigt werden kann oder wird. Da trotz dieser Gefahr genügend Touristen dort unterwegs sind, ahne ich darum, dass gewisse Risiken um des zu Erlebenden willens, hingenommen werden (ist ja mit den riskanten Impfungen gegen die gängigen Tropenkrankheiten ähnlich). Die Klägerin, die jetzt keine Befriedigung mehr gegen Wedel mehr erlangen kann, hat nichtsdestotrotz einen makabren Sieg errungen: Sie hat den Ruf Wedels auch posthum ruiniert. Heute im Radio ein Interview zum ehemaligen Intendanten der dortigen Festspiele mit dem Bürgermeister von Bad Hersfeld gehört. Eine Gratwanderung, die dieser meisterte.
Falschbeschuldigungen sehen wir oft, sei es die inszenierten Vergewaltigungsvorwürfe gegen Kachelmann oder die oft gezogenen Missbrauchsvorwürfe gegen Väter in Sorgerechtsverhandlungen. Nach 25 Jahren ist es zwar schwierig Recht zu sprechen, doch in den KZ-Prozessen der jüngeren Gegenwart schafft man es ja sogar nach 75 Jahren.
Muss mich in meiner Einschätzung Dieter Wedels selbst korrigieren. Im Radio war die Schauspielerin Michaela May als Interviewpartnerin. Auch unter Wedel gearbeitet habend, zeichnete sie ein sehr spezielles Bild seiner Arbeitsethik.
 
...sexuelles Versprechen...

Ich sehe da, auch vom juristischen Wording her, noch einen dringenden Nachholbedarf gegenüber dem zeitlich Gebotenem. Anderenfalls kann das bei einem potenziellen Täter die Hemmschwelle absenken. Denn eine Vergewaltigung gilt in der derzeitigen Rechtsprechung immer noch als eine Sexualstraftat, was den hierzu ausschlaggebenden Randbedingungen aus Opfersicht inhaltlich kaum gerecht wird. Denn andersherum gilt ein Totschlag mit der Bratpfanne ja auch nicht als ein verschuldeter „Kochunfall“.

Im angrenzenden Kontext hierzu las ich gerade noch vor kurzem einen Artikel hierzu über Indien. Dort kommt es nach der Niederkunft der Frau immer noch, aus Angst man könne die spätere Mitgift nicht aufbringen, zur Tötung weiblicher Neugeborenen. Nach dem indischen Recht gilt eine solche Tötung innerhalb von fünf Tagen nach der Geburt stets noch als eine straffreie Totgeburt. Was die tiefe kulturelle Verwurzelung der Diskriminierung der Frauen anbetrifft, ist dies seitdem mein treffendstes Beispiel.
 
Zum Fall Ronaldo:
Wenn die Frau vergewaltigt worden wäre, dann hätte das festgestellt werden können. Ronaldo wollte mit diesem Thema aus der Presse sein. Er wäre vielleicht besser beraten gewesen, sie zu verklagen, wie alle Opfer von Falschbeschuldigungen.
 
Werbung:
Er wäre vielleicht besser beraten gewesen, sie zu verklagen, wie alle Opfer von Falschbeschuldigungen.
Diese Konstellation von Aussage gegen Aussage ist gerade deshalb so schwierig, weil die Tatschilderung eines sexuellen Missbrauchs oder Vergewaltigung des (möglichen) Opfers von der des Beschuldigten derart abweicht, dass hierzu ergänzend auf keine weitere – unmittelbar tatbezogene – Beweismittel, etwa belastende Indizien wie Zeugenaussagen über Geräusche oder Verletzungsbilder wahrheitsfindend zurückgegriffen werden kann. - „Der Grundsatz „in dubio pro reo“ ist nicht schon dann verletzt, wenn der Richter nicht zweifelte, obwohl er hätte zweifeln müssen, sondern erst dann, wenn er verurteilte, obwohl er zweifelte“ (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.08.2008 – 2 BvR 553/08)
 
Zurück
Oben