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Du meinst wohl "haftende Beschränktheit"...:lachen::lachen::lachen:
Und wenn die obersten Verfassungsrichter in Ruhe sanft ....äääähhh....Karls-ruhe....Deine GG-Interpretation lesen, dann "Gnade Dir Gott"....:clown2:

Aber da Deine Interpretation ja gar keine ist :zunge4:, sondern lediglich ein Hinweis auf Abs. 3 des Artikels 14, könntest Du nach ca. 15 Jahren wieder aus dem Gefängnis entlassen werden, wobei aber noch höchstrichterlich geprüft werden muss, ob mit oder ohne anschließende Sicherheitsverwahrung ...
Aber notfalls kannst Du ja beim Europäischen Gerichtshof gegen die BRD klagen ...:lachen::lachen::lachen: - und Dich dabei auf die Artikel 1 - 29 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 berufen...

Du weisst ja: Vor Gericht und auf hoher See ist kein Ding unmöglich (alte Seemanns-"Weisheit"):clown3:
 
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Du weisst ja: Vor Gericht und auf hoher See ist kein Ding unmöglich (alte Seemanns-"Weisheit"):clown3:

tja, heutzutage täten die Menschen besser daran, ihren eigenen Kofferraum am besten gar nicht mehr zu verlassen...

Der Rote Baron

PS: kennst du den schon...?... was ist der Unterschied zwischen einem Leichensack und einem Lachsack? Na... beim Lachsack kommt das Lachen von innen... :lachen::lachen::lachen:
 
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