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Geschäftsbanken schaffen Geld durch Kreditvergabe.
Wie das Giralgeld der Geschäftsbanken in Umlauf kommt.
In der Wirtschaft wird ein Großteil der Zahlungen nicht in bar,
sondern durch Umbuchung von Sichteinlagen
von einem Geschäftsbankenkonto zum anderen geleistet.
Die Sichteinlagen fließen beispielsweise vom Konto des Arbeitgebers
zum Konto des Arbeitnehmers und von dort zu den Konten des Vermieters
oder einer Versicherung.
Aber wie ist dieses Giralgeld entstanden?
Der Vorgang entspricht der Entstehung von Zentralbankgeld:
In der Regel gewährt die Geschäftsbank einem Kunden einen Kredit
und schreibt ihm den entsprechenden Betrag auf dessen Girokonto gut.
Wird dem Kunden ein Kredit über 1.000 Euro gewährt
(z. B. Laufzeit 5 Jahre, 5 %),
erhöht sich die Sichteinlage des Kunden auf seinem Girokonto um 1.000 Euro.
Es ist Giralgeld entstanden bzw. wurden 1.000 Euro Giralgeld geschöpft.
(siehe Grafik 1. Vorgang).
Die Giralgeldschöpfung ist also ein Buchungsvorgang.
Alternativ kann die Geschäftsbank dem Kunden einen Vermögenswert abkaufen
und den Zahlbetrag gutschreiben. Der Kunde kann den gutgeschriebenen Betrag
dann für Überweisungen nutzen oder auch in bar abheben.
Die Mindestreservepflicht
Mit der Mindestreserve kann die Zentralbank das Ausmaß der Geldschöpfung
beeinflussen.
Wie kann das Eurosystem sicherstellen,
dass die Geschäftsbanken nicht übermäßig viel Giralgeld schaffen
und darüber das Ziel Preisstabilität gefährden?
Ein wichtiges Instrument dazu ist die sogenannte Mindestreserve.
Das Eurosystem kann die Geschäftsbanken verpflichten diese zu halten.
Berechnet wird die Mindestreserve für jede Geschäftsbank
aus der Höhe bestimmter Sicht-, Termin- und Spareinlagen,
die Nichtbanken bei ihr auf Konten unterhalten.
Derzeit beträgt der Mindestreservesatz im Eurosystem zwei Prozent.
Das bedeutet:
Hat eine Geschäftsbank ihren Kunden insgesamt 100 Millionen
auf Girokonten gutgeschrieben, muss sie zwei Millionen Euro
als Mindestreserve halten – und zwar in Zentralbankgeld,
also als ein Guthaben auf ihrem Konto bei der Zentralbank.
In der Praxis des Eurosystems kann sich eine Geschäftsbank das benötigte
Zentralbankgeld zur Erfüllung der Mindestreservepflicht in erster Linie
nur dadurch beschaffen, dass die Zentralbank ihr – wie oben beschrieben
– einen Kredit gewährt.
Zusammenfassend lässt sich festhalten:
Die Geschäftsbanken benötigen Zentralbankgeld, zum einen um sich Bargeld
zu beschaffen, zum anderen um ihre Mindestreservepflicht zu erfüllen,
die sich aus ihrem Bestand an Giralgeld ergibt.
Zentralbankgeld kann aber nur die Zentralbank – das Eurosystem – schaffen.
Dieses Monopol versetzt das Eurosystem in die Lage, auf die Geschäftstätigkeit
und die Giralgeldschöpfung der Geschäftsbanken systematischen Einfluss zu nehmen.
Die Fähigkeit der Geschäftsbanken, Kredite zu vergeben und Vermögenswerte
anzukaufen, wird außerdem durch die bankaufsichtlichen Regeln begrenzt.
Nach den sogenannten Baseler Regeln („Basel III“) muss eine Bank
für jedes Kreditrisiko und sonstige Risiko, das sie eingeht,
in einem genau bestimmten Umfang Eigenkapital beschaffen und vorhalten.
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