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Lesenswerte Seiten und Artikel - Sammelthread

Ich bleibe bei meiner Meinung.

Aber hier mal was, welches dich auch interessieren könnte. Ich kenne ja deine Kompetenzen in ähnlichen Dingen und denke, dass du diesen Artikel mindestens genauso interessant findest, wie ich. :)


Wolle Wetzel is ein cooler Typ und ich hab mit ihm sogar schon zum Thema NSU telefoniert.
Vielleicht hast du ja einen Tipp für ihn. ;)

mfg
 
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Ich bleibe bei meiner Meinung.

Wäre ja auch unheimlich und extrem langweilig, wenn wir immer der selben Meinung wären :kussmund:;)

Deshalb meine Frage an unsere LeserInnen: Hat jemand fachliches Wissen, um dazu etwas zu sagen? Das betrifft insbesondere die Frage nach der Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wegen mutmaßlicher Rechtsbeugung und/oder einer anderen Möglichkeit, dagegen vorzugehen.

Kann ich nur ansatzweise. Denn änhliches selbst schon erlebt. Richterin missachtete ein BGH Urteil und hat keine Berufung zugelassen, da die Berufungssumme nicht erreicht wurde. Das LG hat auch abgewiesen, Begründung weiß ich nicht mehr.
Da ging es aber um einen Beschluss/Urteil. Der Fall dürfte aber ähnlich gelagert sein.
Da ist man machtlos. Der Bürger ist fast immer machtlos. Oder es kostet extrem viel Geld.

Rechtsbeugung ist was ganz anderes. Da geht gar nichts.
Auf die Schnelle meine Einschätzung, basierend auf meinen bescheidenen Jurakenntnissen.

Der Knackpunkt ist § 321a ZPO.
Bei der Gehörsrüge (Anhörungsrüge) handelt es sich um einen speziellen Rechtsbehelf im deutschen Prozessrecht, mit welchem es möglich ist, Verstöße einer Entscheidung gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör geltend zu machen. Dies ist in jenen Fällen möglich, in denen in einer Entscheidung kein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegeben ist.

Der Hammer daran ist, dass der Richter der die Entscheidung erlassen hat, selbst entscheidet, ob die Rüge gerechtfertigt ist.
Er prüft sich also selbst. Das nennt man dann Rechtsstaat.


Dienstaufsichtsbeschwerde wäre falsch, da diese das Verhalten betrifft, wenn wäre es eine Fachaufsichtsbeschwerde. Das gibt es für Richter m. W. nicht wirklich. Da bin ich mir aber nicht sicher. Zudem nennt man das FFF formlos, fristlos, fruchtlos. Bringt eh nie was, landet im Papierkorb.
Man nennt es eher "Erinnerung" zumindest bei Rechtspflegern. Das ist ein Widerspruch gegen eine Entscheidung.

Was mir aber aufgefallen ist, dass ein ärztliches Attest anzuerkennen ist und die Diagnose in diesem Fall eigentlich dem Datenschutz unterliegt, bzw. eine Schweigepflichtentbindung nötig gewesen wäre.
Die is tin dem Fall aber nicht nötig, und kann m. E. auch nicht verlangt werde (Rechtsgrundlage wäre mir keine bekannt ohne Recherche) da es ja nicht um die Aufklärung einer Straftat geht. Und selbst da geht es nicht ohne Schweigepflichtentbindung. Es wäre mir neu, dass ein Gericht die Herausgabe von Patientendaten anordnen kann.

TM, die ganze Bücher schreiben könnte über unseren Rechtsstaat und Fehlurteile
 
schon früher viel recherchiert in Sachen Bundesfinanzen, da sie ja mal ein neues Steuerkonzept erstellt hatte, bzw. angefangen hatte ein Parteiprogramm zu erstellen
20.000€ Freibetrag ESt pro Erwachsenen
darüber hinaus 40% Abgaben
Abschaffung der Sozialabgaben
Finanzierung über Steuern
 
20.000€ Freibetrag ESt pro Erwachsenen darüber hinaus 40% Abgaben

Für die Grundtabelle mag das noch einigermaßen angehen, da spart man minimal zu jetzt. Ich habe das aber nicht für mehrere Einkommen durchgerechnet.
Da zahlt man ab 9.800 € Steuern.
In der Splittingtabelle wäre das richtg mies und Familien hätten noch weniger Geld.
Da zahlt man ab 19.600 € Steuern.

Einkommen z. B. 3.500 Brutto=42.000=8.800 € Steuern bei dir.
Aktuelle Steuern 5.058. Eine Familie hätte also 3.742 € weniger. Das sind 311,83 € pro Monat.

Abschaffung der Sozialabgaben
Finanzierung über Steuern

Du willst also, dass die Unternehmen und vor allem Konzerne, die eh so gut wie keine Steuern zahlen, sich nicht mal an der Rente und Krankenversicherung der Arbeitenden beteiligen?
Das sollen die Arbeitenden zahlen?

TM, die das eine ganz schlechte Idee findet und für die Einführung einer Familientabelle ist, damit verheiratete ohne Kinder nicht profitieren.
 
Am Ende zahlt nur der Abgaben, der tatsächlich auch Wertschöpfung erbringt. Alles andere ist Umverteilung.
 
Das Thema Steuern und Abgaben beginnt ja nicht damit, wer wie viel (theoretisch) zahlt, sondern welche Abgabenarten es überhaupt gibt oder geben sollte. Man könnte sich die Kosten von 90% der Steuerberater und Finanzbeamten sparen, wenn man hier mal aufräumen würde.
 

Weil bestimmte juristische Personen, z. B. Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Anstalten, Stiftungen
Köpfe haben. :lachen:

Mal was von Körperschaftssteuer gehört?? Anscheinend nicht.

Hast du auch einen Finanzierungsplan für dein Modell? Weißt du wie viel Sozialabgaben in DE bezahlt werden?
Aus welchem Steuertopf willst du das finanzieren?
Steuern müssen zweckgebunden erhoben werden. Sozialabgaben zu Steuern umzumünzen dürfte schwierig werden.

Informiere dich mal über den Unterschied Steuern und Abgaben ;) Das sind rechtlich 2 total verschiedene Dinge.


TM, die meint, dass man sich da schon intensiv mit der Materie Steuern und Abgaben beschäftigen muss.
 
Pensionen und Behilfeleistungen sind auch Sozialleistungen. Werden diese über das Sozialbudget finanziert?
 
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