Bernies Sage
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Ja, es gab Politiker, deren Bestechlichkeit nicht öffentlich gemacht wurde.
Möglicherweise wird dies auch in Zukunft so sein, um "Schaden vom Deutschen Volke" abwenden zu "müssen"!
Denn der erst im September dieses Jahres neu eingeführte - auf internationalen Druck verschärfte - Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung, der in Deutschland gemäß § 108a StGB auf den unmittelbaren Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Mandates allerdings "blauäugig" beschränkt ist, erachte ich als einen rhetorischen Treppenwitz der Zeitgeschichte und dieser "Witz"garantiert, dass im schlimmsten Falle, falls es eine Anklage überhaupt jemals geschafft hätte, öffentlich zugelassen zu werden, zu einem Freispruch erster Klasse auf Kosten des Steuerzahlers gekommen sein würde!
Es ist weltweit nahezu einmalig, das Deutschland ein Land ist, welches keinerlei Begrenzung für die Spendenhöhe freiwilliger Zuwendungen an Abgeordnete gesetzlich vorsieht!
Schon zu Zeiten der 16-jährigen Regentschaft von Helmut Kohl wurden Spendengelder von über 6 Millionen Mark von ihm selbst eingesammelt, um eine Ordnungsstrafe zu begleichen, die ihm weiterhin zusicherte seine Hauptspender an die Partei, denen er Vertraulichkeit zugesichert hatte, nicht öffentlich nennen zu müssen!
siehe generell hierzu auch: http://www.transparency.de/Bestechung-von-Mandatstraegern.734.0.html
Bernies Sage

