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Informative und nützliche Internetseiten

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:( Und nun wieder zu etwas Erfreulicherem ... :dontknow:

Infos zu Netzstörungen bekannter Anbieter ...

http://allestörungen.de/top10/

http://allestörungen.de/archiv/

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http://allestörungen.ch/top10/

http://allestörungen.ch/archiv/

connie.gif

http://allestörungen.at/top10/

http://allestörungen.at/archiv/
 
Netzstörungen sind nützlich, wenn sie der Förderung der Andacht dienen. Speichermedien sind nützlich, wenn sie auch ohne die Verwendung elektrischer Energie funktionieren, wie zum Beispiel ein Buch aus Papier und einem Einband aus Pappe oder handgeschriebene Notizen zu diversen Themen.

Nützlich für die Verwendung eines erlernten Systems zur tätigen Zeichenverwendung ist das DWDS.

https://www.dwds.de/

Grüß Gott!
 
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ÖSTERREICH: Wie viel Kirchenbeitrag zahle ich - und warum?
https://www.kirchenbeitrag.at/berechnung
Der Kirchenbeitrag beträgt 1,1% vom Einkommen (Beitragsgrundlage). Davon wird ein allgemeiner Absetzbetrag von 57 Euro abgezogen. Über den jeweils gültigen Mindestkirchenbeitrag informiert Sie gerne Ihre Kirchenbeitragsstelle.
Kirchenbeitragsstelle in meiner Nähe finden
https://www.kirchenbeitrag.at/servicestellen

Existenzminimum Tabelle Oktober 2021 in Österreich
https://www.foerderportal.at/existenzminimum-pfaendung/

Unpfändbare Freibeträge in Österreich
existenzminimum-tabelle-oktober-2021.png

Existenzminimum berechnen: Existenzminimum Rechner Oktober 2021
Konsumenten, die mit einer Gehaltspfändung rechnen müssen, möchten verständlicherweise wissen, welcher Betrag ihnen zur Verfügung steht und wie sich die Höhe des Existenzminimums berechnet.
Für diese Zwecke gibt es auf https://www.jusline.at/tools/existenzminimumrechner einen kostenlosen Pfändungsrechner für Österreich.

Drittschuldnererklärung
Arbeitgeber*innen als Drittschuldner*innen - Informationsbroschüre und Existenzminimumtabellen
https://www.bmj.gv.at/service/publikationen/Drittschuldnererklärung.html
Mit dem Pensionsanpassungsgesetz 2020 – PAG 2020 (BGBl. I Nr. 98/2019) wurde abweichend von § 108h Abs 1 erster Satz und Abs 2 ASVG die Pensionserhöhung für das Kalenderjahr 2020 nicht mit dem Anpassungsfaktor vorgenommen. Nach § 728 Abs 1 Z 1 ASVG idF PAG 2020 ist das Gesamtpensionseinkommen, wenn es nicht mehr als € 1.111 monatlich beträgt, um 3,6 % zu erhöhen. Der erwähnte Ausgleichszulagenrichtsatz beträgt daher für das Jahr 2020 € 966,65.

Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt
https://www.bmf.gv.at/themen/steuer...ewoehnliche-belastungen-mit-selbstbehalt.html
Beispiele für außergewöhnliche Belastungen, bei denen ein Selbstbehalt zu berücksichtigen ist.
 
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