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Agenda 2010: Reform oder sozialer Kahlschlag?

… das – Dogma ( - dieser – unserer - ) Agenda ist die ( explizite ) „Qualifikation“ : … sei also „Nerd’s only“ .



… denn seit dem Millenium „sei Krieg“ : … „gibt“ es also weder „Sinn“(lichkeit ) noch „Arbeit“ , … „sondern Verkehr“ :

… sei also jene ( klaßische ) Formel – der – Arbeit ( Mut , Mühe , Idee’n ) durch „die Kraft“ ersetzt : … & deshalb „kauft – man – arbeit“ : … „weil“ man ( etwas … ) „be - deute“ : … weil – es – Informationen – „gibt“ .

… denn durch „das“ Netz – sei – man – elitär : … weil man – „macht“ – habe , …

… zu – be – sitzen : … also ( letztlich … ) „Idiot“ – sei , … der „immobil“ sei .

… denn seither „sei Status“ : … be – deute – man „Information“ ( durch „sociale Netze“ ) .

… weil die Leute „nicht – mehr – leben“ ( - können ) , … sondern Obiecte SIND .
Sorry, Ihre Art zu Schreiben erscheint mir persönlich schon sehr, sehr gewöhnungsbedürftig...🙃 Frage, welcher tiefere Sinn liegt hinter: " ... ( ) - ... etc. ?
 
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… sorry , … das sollte ich vielleicht in meine Vignette schreiben : … „ich betrachte Philosophie als „wahr“ Nehmung , … und „beweise“ sie daher ( logisch)“ …



… was es also „bedeuten“ soll , … ist daß der politische Status Quo schon vor 20 Jahren „philosphisch manifestiert“ wurde , … aber leider ( fast ) keiner ihn „dechiffrieren“ konnte …
 
… sorry , … das sollte ich vielleicht in meine Vignette schreiben : … „ich betrachte Philosophie als „wahr“ Nehmung , … und „beweise“ sie daher ( logisch)“ …
… was es also „bedeuten“ soll , … ist daß der politische Status Quo schon vor 20 Jahren „philosphisch manifestiert“ wurde , … aber leider ( fast ) keiner ihn „dechiffrieren“ konnte …
Ich bin passionierter 'Garagen-Philosoph' und habe Ihre Antwort auf meine Frage gelesen; Danke dafür! Jedoch verstanden - im Sinne von nachvollziehen - habe ich sie nicht...;)
 
Ich packe das einfach mal hier rein.
Achtung lang!! Nur für Interessierte ;)

Ich schrieb im Juni die FDP an, wie es mit dem Bürgergeld voran geht.
Nun bekam ich heute, nach mehreren Nachfragen von einem studentischen Mitarbeiter folgende Antwort:

Sehr geehrte Frau xxx
vielen Dank für Ihre Nachricht und für Ihr Interesse am Bürgergeld. Ich habe mit Herrn Teutrine über Ihr Anliegen gesprochen und er bat mich Ihnen zu antworten.
Jede und jeder Einzelne soll die Chance haben, beruflich und privat aufzusteigen. Der moderne Sozialstaat muss ein Sprungbrett sein. Er muss ermutigen, Potentiale freisetzen und Anstrengung auch wirklich belohnen. Ziel muss es sein, dass Menschen möglichst schnell berufliche Fortschritte machen können. Als FDP sind wir daher schon im Wahlkampf für ein liberales Bürgergeld eingetreten, das die Stärken des Einzelnen fördert und bildlich gesprochen, wie ein Trampolin wirkt, wenn man auf staatliche Hilfe angewiesen ist. Dabei soll das Bürgergeld die Würde des Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein.
Wir werden daher Hartz IV hin zu einen Bürgergeld reformieren. Die Regelungen zur Grundsicherung finden sich also weiterhin im SGB II. Die ersten wichtigen Neuregelungen sollen ab dem 01.01.2023 in Kraft treten, wie beispielsweise die Abschaffung des Vermittlungsvorranges und eine Karenzzeit für die Vermögensprüfung sowie für die Angemessenheitsprüfung der Wohnung. Es wird nach dem 01.01.2023 dann weitere Gesetzespakete zum Bürgergeld geben.
Das Bürgergeld wird viele Bereiche des SGB II neu regeln. Insgesamt sind über 30 Einzelvorhaben geplant. Die konkreten Änderungen befinden sich noch in der Erarbeitung. Im Koalitionsvertrag haben sich die Ampelkoalitionen allerdings auf die wesentlichen Neuerungen geeinigt:
Zum einen soll die Überprüfung des Vermögens in den ersten zwei Jahren ausgesetzt werden. In dieser Zeit wird auch die Wohnung als angemessen anerkannt. Außerdem soll das Schonvermögen ausgeweitet und dessen Überprüfung entbürokratisiert und digitalisiert werden. Dadurch sollen bereits bestehende Altersvorsorgen bei nur kurzem Bezug des Bürgergeldes nicht automatisch abgebaut werden.
Die bisherige Eingliederungsvereinbarung soll durch einen Kooperationsplan, die mit den Bürgergeldbeziehenden gemeinsam vereinbart wird, ersetzt werden. Um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Jobcenter zu erarbeiten, soll außerdem eine sechsmonatige Vertrauenszeit eingeführt werden.
Ein wichtiger Punkt der Reform ist die Neuregelung der Hinzuverdienstgrenzen und die Abschaffung der Anrechnung von Schüler- und Studentenjobs. Bislang schafft das Hartz-IV-System die absurde Situation, dass manche arbeitslose Menschen, wenn sie einen Job beginnen oder bei bislang wenigen Arbeitsstunden ihre Tätigkeit ausweiten, kaum mehr oder sogar weniger Geld zur Verfügung haben als vorher – weil ihnen ein so großer Teil der Leistungen abgezogen wird. Auch, was Jugendliche und junge Erwachsene hinzuverdienen, wird mit dem Leistungssatz ihrer Eltern verrechnet. Sie müssen also quasi ihre Mütter und Väter mitversorgen. Das wollen wir abschaffen.
Auch Wechselprämien werden derzeit mit dem Regelsatz verrechnet. Diesbezüglich wurde bisher allerdings nichts im Koalitionsvertrag vereinbart. Herr Teutrine wird allerdings prüfen, inwieweit eine Abschaffung der Anrechnung möglich ist. Für Herrn Teutrine steht jedenfalls fest, dass Anreize zum Sparen gerade in der derzeitigen Situation auch für Grundsicherungsempfänger wichtig sind.
Außerdem ist ein wichtiger Baustein des Bürgergeldes die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs. Dieser sorgt bisher dafür, dass die Vermittlung eines Arbeitsplatzes Vorrang vor der weiteren Qualifizierung hat. Dadurch gelangen vor allem Aufstocker und Langzeitarbeitslose häufig in unsichere Beschäftigungsverhältnisse, da zwei Drittel aller Langzeitarbeitslosen keine berufliche Ausbildung vorweisen zu haben. Deshalb ist im Koalitionsvertrag die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs vereinbart. Zusätzlich wollen wir Weiterbildungen durch ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro fördern. Es wird dadurch jeder unterstützt, der eigenverantwortlich mithilft in ein gesichertes Arbeitsverhältnis zu kommen.
Ziel der Ampelkoalition ist auch das Sozialsystem zu vereinfachen. Dazu sollen das Bürgergeld, das Wohngeld und gegebenenfalls weitere steuerfinanzierte Sozialleistungen besser aufeinander abgestimmt und wo möglich zusammengefasst werden. Hierzu wird eine Kommission einberufen.
Infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts müssen auch die Mitwirkungspflichten und Sanktionen für Grundsicherungsempfänger neu geregelt werden, da die bisherigen Sanktionsmöglichkeiten in Teilen verfassungswidrig sind. Im Koalitionsvertrag haben sich die Ampelparteien deshalb auf ein einjähriges Sanktionsmoratorium, also eine Aussetzung der Sanktionen, bis zur Einführung des Bürgergeldes geeinigt.
Wichtig ist, dass das Moratorium nicht alle Sanktionen aussetzt, sondern Meldeversäumnisse weiterhin sanktionierbar bleiben, damit der Kontakt zwischen den Grundsicherungsempfängern und den Jobcentern nicht abbricht. Diese Meldeversäumnisse machen 75 Prozent aller Sanktionen aus. Je länger eine Person aus dem Arbeitsmarkt raus ist, desto schwieriger ist es für sie auch, wieder hineinzukommen. Der regelmäßige Kontakt zwischen Jobcentern und Leistungsempfängern ist Grundvoraussetzung, um gemeinsam einen Weg aus der Bedürftigkeit zu erarbeiten.
Die Koalition hat sich außerdem darauf geeinigt, dass beim Bürgergeld weiterhin bis zu 30 Prozent Abzüge möglich sein werden und dadurch am Prinzip des Förderns und Forderns festgehalten wird. Es ist eine Frage der Fairness, dass mit dem Bezug steuerfinanzierter Sozialleistungen auch Mitwirkungspflichten gegenüber der Solidargemeinschaft bestehen. Das neue Bürgergeld wird also kein bedingungsloses Grundeinkommen durch die Hintertür, sondern diejenigen, die sich aus eigener Kraft aus vorübergehenden Notlagen und dem Leistungsbezug herausarbeiten wollen, besonders unterstützen.
Sollten Sie weitere Fragen oder Anmerkungen zum Bürgergeld haben, können Sie sich jederzeit wieder an Herrn Teutrine wenden. Außerdem finden Sie weitere politische Forderungen und Aktuelles aus dem politischen Berlin auf <http://jensteutrine.de>.
Mit freundlichen Grüßen


Meine Antwort (im Original nicht gefettet oder unterstrichen, da ich aus Sicherheitsgründen Mails nur Reintext sende und empfange)
Im nächsten Beitrag, da sonst zu lang ;)
 
Guten Tag xxx,

danke für Ihre ausführliche Antwort.

Zwei wichtige Elemente fehlen mir.
1. Dass jegliches sonstiges Einkommen anrechnungsfrei bleibt, bis man den Vermögensschonbetrag erreicht hat. Oder zumindest bis zu einem bestimmten % Anteil des Maximalbetrages.
Was für jeden Bürger normal ist (Sparen und Ansparen für außergewöhnliche Ausgaben, z. B. durch Anbieterwechsel oder Zinseinkünfte), wird den Alg 2 Berechtigten bisher verwehrt. Ebenso die Anrechnung der Zinsgewinne. Rücklagen bilden - wozu man ja verpflichtet ist - wird dadurch erschwert und schier unmöglich.

Dass Wechselprämien nicht als Einkommen angerechnet wird, ist überfällig. Gerade beim Strom, der ja aus dem Regelsatz bezahlt wird und bei weitem nicht durch den Regelsatz abgedeckt ist.
Es ist zu begrüßen, dass sich die FDP dafür einsetzt.
Die Partei steht ja dafür die Wohlhabenden und die Oberschicht zu begünstigen und den Sozialstaat klein zu halten.


Gerade mit Alg 2 muss man besonders viel sparen. Die Preispolitik von Providern und Energieanbietern ist auf "Anbieterhopping" ausgelegt. Gerade bei Heizkosten spart das auch den Gemeinden Geld und dieses Bemühen die Kosten zu senken, sollte auch den Leuten zu Gute kommen.
Das wäre ein Anreiz zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
Ich hatte das mal gemacht und wurde dafür bestraft! Ich zahlte 9 Monate die Heizkosten selbst, wechselte zwischenzeitlich zu einem günstigeren Anbieter. Von Okt.-Dez. 2010 musste ich in den Leistungsbezug. Die gesamte Erstattung für 12 Monate wurde komplett vom Amt einbehalten, obwohl ich 9 Monate davon nicht in Bezug war und den Großteil der Heizkosten selbst bezahlte. Wenn das so läuft, wo ist der Anreiz den Anbieter zu wechseln um dem Staat Geld zu sparen? Bzw. ist es nicht nachvollziehbar, dass der Staat für 3 Monate Leistungsbezug, sämtliche Rückerstattungen von 9 Monaten einkassiert. Inzw. hat sich die Rechtsprechung zum Glück geändert.

2. Von der Kindergrundsicherung ist nichts mehr zu lesen.

Zu sonstigen Änderungen:
Die Nichtprüfung des Vermögens öffnet Tür und Tor für Betrug.
Das ist strikt abzulehnen!!

Die Übernahme der unangemessenen Wohnkosten nutzt Leuten nichts, die schon im Bezug stehen. Die werden ihre Wohnungen evtl. verlieren.
Laut Bundesregierung zahlen im Schnitt die Leute 87 € der Miete aus dem Regelsatz. Dann bleiben von den 449 noch 362 € zieht man Strom 40 und Internet 40 ab, bleiben noch 282 € für alles. Selbst bei ca. 50 € Erhöhung kann man das nicht kompensieren. Die Mieten steigen weiter, die Konsumkosten und die Stromkosten. Das kann man mit 50 € nicht abfedern!
Vielen Studenten geht es da leider nicht viel besser, denn auch das BAfoeG ist zu gering.

> Die Differenz zwischen den durchschnittlichen monatlichen laufenden tatsäch-
> lichen und anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung bezogen auf die
> Bedarfsgemeinschaften, in denen die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und
> Heizung höher waren als die anerkannten Kosten, betrug im Jahr 2020 durch-
> schnittlich 87 Euro.

Dass Fortbildungen und Qualifizierungen im Vordergrund stehen, ist gut.
Es muss Schluss sein mit den unsinnigen Zwangsmaßnahmen. Das monierte ja der BRH bereits mehrmals.
Ebenso unsinnige Pflichtbewerbungen auf teilweise nicht passende Stellen, nur damit die Anzahl der Bewerbungen erreicht wurde. Das kostete unnötig Geld.

Es bleibt abzuwarten, wie das die JC umsetzen.

Ich habe den Referentenentwurf überflogen.
Das Gesetz ist wieder viel zu kompliziert. Die Geschäftsordnung oder irgend eine "Vorschrift" sieht vor, Gesetze klar und unkompliziert zu halten. Den SGB II Berechtigten sagt man Bildungsferne nach. Und ausgerechnet das SGB ist neben dem EkStG eines der kompliziertesten.

Die "Propaganda", dass die Ausgaben für Hartz 4 zu hoch sind, muss man auch mal hinterfragen! Das ist Blenderei und schürt die Spaltung der Gesellschaft!


Wenn man bedenkt, dass von den kläglichen 449 € die die Leute zum Leben haben jeden Monat 71,89 € Umsatzsteuern abgehen, denn sie müssen ja alles konsumieren.
Dann kostet das den Staat effektiv nur 377,31 €. Bei ca. 1,5 Mio 1 Personenhaushalte (laut Statistik) kommen da 107.835.000 € monatliche Einnahmen aus Umsatzsteuer zusammen, im Jahr 1.294.020.000. Also mehr als 1 Milliarde!! Und das gilt nur für 1 alleinstehende Person! Die restlichen ca. 3,5 Mio fehlen da noch.

An der Miete und den Heiz- und Nebenkosten die bezahlt werden, verdient der Staat ja auch noch mit.
Einkommensteuer der Mieteinnahmen vom Vermieter, Grundsteuer, Ust. auf sämtliche NK außer Abwasser. Einnahmen vom Strom insgesamt 47,5 % (ohne EEG jetzt etwas weniger) für USt., Stromsteuer und Abgaben etc..

Für den Steuerzahler werden aber die Brutto-Sozialausgaben angegeben. Da stöhnen alle und finden sie viel zu hoch. Hartz 4 macht aber nur einen geringen Teil aus, das Meiste sind Renten. Und für den Sonderstatus der Ukrainer geht auch eine Menge Geld drauf.
Was davon aber wieder zurück fließt wird in den Einzelplänen und Gesamtausgaben nicht ausgewiesen und gegen gerechnet. Netto sind die Sozialausgaben für Hartz 4 also weit geringer.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Namensänderung von "Hartz 4" in Bürgegeld auswirkt.

Nicht die Sozialleistungen sind zu hoch, sondern die Löhne zu niedrig.
Deutschland ist nachgewiesenermaßen das größte Niedriglohnland der EU!


Der Bürger wird nur verarascht und die meisten schlucken es und lassen sich von der Propaganda der Politik spalten. Die Hintergründe interessieren die nicht. Hauptsache ein Feindbild wird präsentiert.

Vielleicht konnte ich wenigstens Sie als jungen Menschen zum Nachdenken anregen ;) Sie sind nämlich unsere Zukunft. Allerdings sieht die düster aus, mit neoliberalen Parteien wie die FDP, die den ungezügelten Kapitalismus und Deregulierung der Finanz- und Wirtschaftsmärkte fördern, statt echte soziale Marktwirtschaft.

Die Privatisierung bricht uns irgend wann das Genick.


Mit freundlichen Grüßen


TM, eine Quertreiberin? ;)
 
Schröders Agendarede war fast auf den Tag genau 70 Jahre nach dem berühmten Ermächtigungsgesetz nach Hitlers Machtergreifung.
 
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Wo liegt der Netto-Einkommens-Schnitt? 1500 €? Für eine Familie mit 2 Kindern? Ein gut gepolsteter Standard, das ist viel!

Gysi
Vor 10 Jahren (mein letzter Kenntnisstand) lag das durchschnittliche Nettoeinkommen bei 1.500€. Pro Person. 4.000€ plus mehr netto hatten noch 4%. Das stand mal bei statista.
 
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