Bernies Sage
Well-Known Member
- Registriert
- 31. Oktober 2011
- Beiträge
- 22.484
AW: Menschliche Abgründe
Sehr eindrucksvoll, nur der letzte Satz scheint mir ausdrucksleer zu sein!
Mein lieber 'Ver-Zeili': Einer richterlich angestrebten Unterscheidung zwischen Bösartigkeit und Krankheit bedarf es doch gar nicht, da es eine 'gesunde Bösartigkeit' definitiv wie auch formal als Gegenstück zu einer 'gesunden Krankheit' doch gar nicht 'mit Vorsatz' geben solllte!
Sicher ist dies von Dir < weder mit Absicht noch geplant > geschehen, aber ob Du Dich deshalb selbst in dieser "nur deiner" Konsequenz "glaubhaft" als krank outen möchtest, das mag ich doch ernsthaft zu bezweifeln.
Bösartigkeit ist ein Symptom dafür, dass organisch etwas nicht stimmt.
Einem gesunden Menschen ist jede Aggressivität fremd.
Aggressivität und Gewalt begründen sich unmittelbar selbst.
Bösartigkeit – gegen sich selbst und andere - entstehen aus Verzweiflung heraus,
die auf einen Mangel an Selbstachtung zurückzuführen ist.
Wer menschliche Abgründe sucht, der muss deshalb in die Politik gehen.
Und wer eine wirkliche Alternative für sich und sein Land sucht, der sollte sich von allen Parteien fern halten, weil er ja auch nicht Mitglied in allen Parteien werden kann!
Und weil auch ein Richter sein Amt nicht ohne politische Zustimmung auszuüben vermag,
sollte man sich auch von jedem Richter fern halten und nur Stellvertreter mit ihm verhandeln lassen.
Denn nur die allerwenigsten Fälle in der Rechtssprechung sind wirklich ganz unpolitischer Natur.
Solange 'menschliche Abgründe' vom herrschenden System über die 'Nichtinformation' geschützt werden 'müssen' - aus welchen Gründen auch immer - muss es zulässig bleiben, sich selbst schaden zu dürfen, wenn zumindest EIN Hinweis - wie auf einer Zigarettenpackung bereits vorgeschrieben - unmittelbar sichtbar für jedermann's Nachfrage ist.
Nur beim Wahlzettel werden wir wohl noch lange auf eine solcherart WARNUNG warten, es sei denn man nimmt den allerletzten Listenplatz der Sonnebornierten PARTEI schon jetzt rückwirkend ernst.
Bernies Sage
Falls Absicht und/oder Plan dabei ist, würde ich meinen, die menschlichen Abgründe beginnen damit, dass man stolz darauf ist, einen Mitmenschen
belogen, betrogen und/oder bestohlen zu haben,etwas tiefer noch, einen Mitmenschen
bedroht, erpresst und/oder genötigt zu haben,bis zum Tiefstpunkt, einen Mitmenschen
getötet zu haben.
Geschieht das Ganze weder mit Absicht noch geplant, kann es nur eine zwanghafte und daher krankhafte Handlung sein.
Gott möge uns immer genug Richter geben, die zwischen Bösartigkeit und Krankheit unterscheiden können.
Zeili
Sehr eindrucksvoll, nur der letzte Satz scheint mir ausdrucksleer zu sein!
Mein lieber 'Ver-Zeili': Einer richterlich angestrebten Unterscheidung zwischen Bösartigkeit und Krankheit bedarf es doch gar nicht, da es eine 'gesunde Bösartigkeit' definitiv wie auch formal als Gegenstück zu einer 'gesunden Krankheit' doch gar nicht 'mit Vorsatz' geben solllte!
Sicher ist dies von Dir < weder mit Absicht noch geplant > geschehen, aber ob Du Dich deshalb selbst in dieser "nur deiner" Konsequenz "glaubhaft" als krank outen möchtest, das mag ich doch ernsthaft zu bezweifeln.
Bösartigkeit ist ein Symptom dafür, dass organisch etwas nicht stimmt.
Einem gesunden Menschen ist jede Aggressivität fremd.
Aggressivität und Gewalt begründen sich unmittelbar selbst.
Bösartigkeit – gegen sich selbst und andere - entstehen aus Verzweiflung heraus,
die auf einen Mangel an Selbstachtung zurückzuführen ist.
Wer menschliche Abgründe sucht, der muss deshalb in die Politik gehen.
Und wer eine wirkliche Alternative für sich und sein Land sucht, der sollte sich von allen Parteien fern halten, weil er ja auch nicht Mitglied in allen Parteien werden kann!
Und weil auch ein Richter sein Amt nicht ohne politische Zustimmung auszuüben vermag,
sollte man sich auch von jedem Richter fern halten und nur Stellvertreter mit ihm verhandeln lassen.
Denn nur die allerwenigsten Fälle in der Rechtssprechung sind wirklich ganz unpolitischer Natur.
Solange 'menschliche Abgründe' vom herrschenden System über die 'Nichtinformation' geschützt werden 'müssen' - aus welchen Gründen auch immer - muss es zulässig bleiben, sich selbst schaden zu dürfen, wenn zumindest EIN Hinweis - wie auf einer Zigarettenpackung bereits vorgeschrieben - unmittelbar sichtbar für jedermann's Nachfrage ist.
Nur beim Wahlzettel werden wir wohl noch lange auf eine solcherart WARNUNG warten, es sei denn man nimmt den allerletzten Listenplatz der Sonnebornierten PARTEI schon jetzt rückwirkend ernst.
Bernies Sage