Claus schrieb:
Die Leute, die ihre siebenjährige Tochter über lange Zeit qualvoll verhungern ließen, eingesperrt in einer Abstellkammer, wurden kürzlich zur Strafe "lebenslänglich" verurteilt.
Was ist das für eine Strafe für eine solche Tat, wenn man lebenslänglich im deutschenLuxusknast sitzt?.
Vorweg, ich habe (aus Zeitmangel) nicht alle 87 bisherigen Beiträge gründlich gelesen - nur überflogen. Man möge mir daher verzeihen, wenn ich manche Argumente wiederhole; ich möchte trotzdem dazu Stellung nehmen. Ich stimme, Claus, mit Dir überein, dass man für so eine Tat die Höchststrafe verhängen soll, ich bin aber nicht der Meinung, dass der (künstliche) Tod die Höchststrafe ist.
Aus folgenden Gründen:
1.) Immer wieder hört und liest man, dass Menschen, die andere ermorden (oder es auch nur wollen),
auch am eigenen Leben nicht mehr hängen. Speziell bei Familientragödien passiert es oft, dass der Täter zuerst die Familie umbringt und dann sich selber. Wenn der Mörder aber überlebt, ist es für ihn sicher keine Strafe, wenn man ihn tötet. Er wollte sterben. Es liegt auch nahe, dass, wenn man keinen Respekt vor dem (menschlichen) Leben hat, dass man dann auch keinen Respekt vor dem eigenen Leben hat.
2.) Fehlurteile in Bezug auf die Todesstrafe sind besonders tragisch.
3.) Meldet sich ein bisschen Christ in mir (und/oder eine soziale Ader), die besagt, Strafen sollen den Menschen bessern und im Gefängnis hat er (sie) noch die Möglichkeit, etwas zu leisten.
4.) Glaube ich, dass speziell Gewalttäter (solange sie es sind) die Freiheit über alles lieben; daher ist für sie der Freiheitsentzug auch die ärgste Strafe.
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Bei dieser Gelegenheit - halte ich auch die Gefängnisstrafe für gerechter als die Geldstrafe. Ich kann nicht erkennen, dass der reiche Dieb ein besserer Mensch ist der arme Dieb.
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Eine besondere Strafe hätte ich mir für (gewalttätige) Pädophile (also Kinderschänder) ausgedacht. Wäre ich der Vater eines minderjährigen Kindes und die Schuld stünde fest, ich ließe
ein Bett mit einer ganz sensiblen Hydraulik bauen, die das Bett ganz langsam in der Höhe vom Plafond eines Raumes bis einen Meter nach unten bewegen könnte.
Dann würde ich das Ungeheuer ans Bett fesseln und an die Decke des Raumes eine starken Haken befestigen. Der Delinquent würde dann betäubt werden. Während seiner Bewusstlosigkeit würde ich mit dem Bett fast an die Decke fahren und eine starke Nylonschnur sowohl an seinem Penis als auch an dem Haken an der Decke gründlich befestigen. Die Schnur sollte noch etwas locker sein. Dann würde ich den Raum gut beleuchten und warten bis der Unhold aufwacht.
Wenn er voll bei Bewusstsein ist, sollte dann das geschändete Kind das Recht haben, mit dem Bett ganz langsam herunterzufahren, dass er voll mitbekommt, wie sich die Nylonschnur spannt. Sollte das Kind das aus irgendeinem Grund nicht fertigbringen, sollte der Erziehungsberechtigte das machen dürfen - bis der asoziale Furz mindestens eine Stunde lang winselt und bettelt. Und dann würde ich ihn noch einsperren.
Für alle anderen Straftäter halte ich die Folter für überholt und nicht der Resozialisierung dienlich.
Diesmal nicht nur liebe Grüße (falls ein Kinderschänder mitliest)
Zeili