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Sippenhaft

Eulenspiegel

Well-Known Member
Registriert
9. August 2009
Beiträge
2.435
Siehe:
http://www.kas.de/wf/de/71.8136/
Das Phänomen der „Sippenhaft“ im nationalsozialistischen Deutschland
„Dann werden wir eine absolute Sippenhaftung einführen. Wir sind danach schon vorgegangen und haben danach schon gehandelt. Die Familie Graf Stauffenberg wird ausgelöscht werden bis ins letzte Glied.“
(Heinrich Himmler am 3. August 1944)

Kurz nach der „Machtübernahme“ der Nationalsozialisten wurde die Sippenhaft als eine Repressionsmaßnahme gegen die Angehörigen von Regimegegnern eingeführt und vor allem im Umfeld des 20. Juli 1944 als eines von vielen Sanktionsinstrumenten zur Verfolgung, Unterdrückung und Beseitigung der oppositionellen Bewegung eingesetzt. Die im Nationalsozialismus angewandte Sippenhaft ist aus verschiedenen Gründen nicht repräsentativ für das Phänomen der Sippenhaftung. „Sippenhaftung“ im ursprünglichen Sinne bedeutete die Pflicht der engeren oder auch weiteren Verwandtschaft, für die Schuld eines oder mehrerer Angehöriger einzustehen, insbesondere dann, wenn der Schuldige nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Im „Dritten Reich“ war die Sippenhaft eine mit Gewalt erzwungene Sippenhaftung, die als Druckmittel gegen die weitere Verwandtschaft eines Schuldigen eingesetzt wurde und Angehörige mit Freiheit, Vermögen oder Leben haftbar machte: „Der nationalsozialistische Staat greift nicht nur auf die Bezeichnung Sippe wieder zurück , sondern mißt der Zugehörigkeit zu einem durch die Natur zusammengefügten Personenkreis besondere Bedeutung bei. Auf solcher, künftig durch einen Sippenpaß nachzuweisenden Zusammengehörigkeit beruht die strafrechtliche Verantwortung eines zu dem Täter gehörigen engeren Personenkreises für dessen strafbares Verhalten sowie Unterlassung der sittlichen Pflicht zum Handeln (Sippenhaftung). Diese Einstellung entspricht der germanischen Rechtsauffassung." (Der Großer Herder. Nachschlagewerk für Wissen und Leben. Vierte, völlig neubearbeitete Auflage von Herders Konversationslexikon. Elfter Band: Sippe bis Unterfranken. Freiburg im Breisgau 1935. Sp. 1. Vgl. dazu auch: Schmitz-Berning, Cornelia: Vokabular des Nationalsozialismus. Berlin, New York 2000. S. 581.) Analog zu dieser Definition aus dem Konversationslexikon „Der Große Herder“ wurden im „Dritten Reich“ Personen, die den Namen unliebsamer Gegner trugen oder ein verwandtschaftliches Verhältnis zu Verdächtigen oder Verurteilten hatten, auf vielfältige Weise in den Bestrafungsprozess mit einbezogen. Die gesetzeswidrige Sippenhaft war eine Repressionsmaßnahme, die in der Bevölkerung geschickt Angst schürte und tatsächlich nur sporadisch und willkürlich zum Einsatz kam.
Auch heute ist die Sippenhaft noch weltweit im Gebrauch, z.B. durch internationale Ächtung von Völkern, bis hin zu Vielvölkerstaaten.
An Stelle der Einführung eines internationalen Verbrechensbegriffs und die Verfolgung von Verbrechern werden Völker diskriminiert.

Meine Meinung ist so etwas darf und kann nicht mit den Menschenrechten vereinbar sein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Sippenhaftung
http://www.focus.de/finanzen/news/a...mist-macht-keine-sippenhaft-_aid_1110726.html
Umstrittene Rechtsprechung
Urteil 20: Wenn der Junior Mist macht: keine Sippenhaft

Hartz-IV-Familienzwist vor dem Bundessozialgericht: Eine Mutter und ihr minderjähriger Sohn fühlten sich zu Unrecht vom Jobcenter finanziell dafür abgestraft, dass der zweite, volljährige Sohn Mist gebaut hatte.

Der ältere Sohn, der mit im Haushalt der Mutter wohnte, hatte eine Weiterbildungsmaßnahme nicht besucht. Daraufhin strich ihm das Jobcenter seine Regelleistungen. Damit fehlte seiner Mutter auch der Anteil an den Kosten der Unterkunft (Miet- und Nebenkosten), den das Jobcenter bis dato für den ältesten Sohn gewährt hatte: 175,50 Euro.

Dagegen klagte die Mutter. Das Jobcenter argumentierte, die Kürzung der Mittel – als Sanktion – würde ins Leere laufen, wenn es weiter Geld für den ältesten Sohn überweise. Doch das habe keine Bedeutung für die individuellen Ansprüche der Mutter und des jüngeren Sohnes, befand das Bundessozialgericht im Mai 2013 – und urteilte, dass es keine Sippenhaftung geben darf (Az. B 4 AS 67/12 R): Eine „Mithaftung“ für das Fehlverhalten des volljährigen Sohnes sehe das Gesetz nicht vor.

Frei nach dem Motto: Wie die Alten sungen so zwitschern auch die Jungen.
Siehe:
http://universal_lexikon.deacademic.com/319419/Wie_die_Alten_sungen,_so_zwitschern_(auch)_die_Jungen
http://www.aphorismen.de/gedicht/96974
http://cazoo.org/folksongs/UntermDachJuchhe.htm
http://www.geragogik.net/wie-die-alten-sungen-so-zwitschern-auch-die-jungen

So geht es
http://www.lpb-bw.de/menschenrechte_in_deutschland.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte
https://www.amnesty.de/ueber-Menschenrechte
https://www.amnesty.de/die-allgemeine-erklaerung-der-menschenrechte
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen verabschiedet. Sie umfasst 30 Artikel, in denen die Rechte eines jeden Menschen festgelegt sind.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist die Basis für Freiheit und Gerechtigkeit. Für Amnesty International bildet sie die Arbeitsgrundlage.

Hier können Sie alle 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nachlesen.
https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte
Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.
Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Sind diese Ausreichend für die heutige Welt um die Menschenrechte zu gewährleisten?
Tod durch Lebensmittelgesetze in Europa. Keine Freiheit für gesunde Ernährung dank EU Parlament.
Keine entsprechenden Angaben auf Arzneimittelpackungen wie z.B. auf Tabakwaren! Das obwohl Arzneimittel häufig gefährlicher als Tabakwaren sind. Handelsbeschränkungen für Produkte zur gesunden Ernährung. Wird so in den nächsten Jahren das Lebensalter auf unter 70 Jahre beschränkt?
Enzyme und Zusatzstoffe in sämtlichen Backwaren, Vitaminentfernung aus Nahrungsmitteln, gesundheitsschädliche Diphosphate in allen Fleisch- und Wurstwaren, dadurch kann bis zu 70% mehr Wasser im Fleisch gebunden werden, was jedoch mit als Fleisch verkauft wird. So werden heute die Kunden betrogen.
http://www.zusatzstoffe-online.de/zusatzstoffe/171.e450_diphosphate.html
Gegen allen Mist wird demonstriert aber gegessen wir der schlimmste Dreck. Was zeigt uns das über den geistigen zustand der im Lande herrscht?
 
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